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#69 #Klimaklagen #EGMR-Urteil
Im Namen des Klimas ergeht folgendes Urteil
Bringen Klimaklagen im Kampf gegen die Erderhitzung den entscheidenden Durchbruch? Im Interview mit Umweltanwältin Roda Verheyen erfährst Du, warum der Weg über die Gerichte so vielversprechend ist. ~ 7 Minuten Lesezeit
Weißt du noch, was Du am 09. April gemacht hast? Für viele war es wohl ein ganz normaler Dienstag. Für andere war der Tag eine Sensation. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein „spektakuläres“ Urteil gefällt.
Er gab den KlimaSeniorinnen recht, die die Schweiz wegen unzureichendem Klimaschutz verklagt hatten. Die Basis ihrer Argumentation: Als ältere Frauen sei ihre Gesundheit durch die Erderhitzung besonders bedroht.
Bestimmt hast Du schon davon gehört, aber vielleicht ging es Dir dabei wie uns: Wir wollten verstehen, warum genau das Urteil so historisch ist. Deswegen haben wir nach der Urteilsverkündung mit einer gesprochen, die sich so gut mit Klimaklagen auskennt, wie kaum jemand anderes: Roda Verheyen.
Roda war nicht nur am EGMR-Verfahren als Beraterin beteiligt, sondern ist eine der ersten Umweltanwält*innen überhaupt, die gemeinsam mit ihren Mandant*innen Konzerne für die von ihnen verursachten Klimaschäden verklagte.
Wenn Du in den Medien etwas über Klimaklagen hörst, dann ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich hoch, dass Roda da irgendwie ihre Finger mit im Spiel hatte: Beim laufenden Verfahren gegen RWE, bei der Klage gegen VW, und – wie könnte es anders sein – auch das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 zum Klimaschutzgesetz geht auf ihre Kappe.
Aktuell ist sie an sechs weiteren Klimaklagen beteiligt und hat so viele Beratungsmandate, dass sie diese schlicht nicht mehr zählen kann – wie sie uns am Ende unseres Gesprächs verriet.
Hier kommt das Treibhauspost-Interview mit Deutschlands führender Umwelt-Anwältin.
📸: Hi-Khan Truong / Angkor-Design
Liebe Roda, du triffst dank deiner Arbeit viele Menschen, die sich trauen, ganze Staaten und große Konzerne zu verklagen. Muss man dafür auch ein bisschen wahnsinnig sein?
Das haben Leute früher über mich gesagt, heute aber eigentlich nicht mehr. Die Fragen, die wir verhandeln, haben inzwischen eine gute juristische Grundlage. Jetzt sogar durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Ich glaube niemand, der eine Klimaklage erhebt, egal wo, wird heute noch als verrückt bezeichnet. Wir sind im ganz normalen Umweltrecht angekommen – jedenfalls in Deutschland und Europa.
Du hast gerade den EGMR angesprochen, der am 9. April ein wegweisendes Urteil gefällt hat. Er gab den KlimaSeniorinnen Recht, die die Schweizer Regierung wegen ungenügendem Klimaschutz verklagt hatten. Wie hast du den Tag erlebt?
Ich habe mit meinen guten Freund*innen, die die Fälle direkt betreut haben, gezittert. Auch ich war als Streithelferin dabei, habe also die verschiedenen NGOs in dem Verfahren unterstützt, ohne selbst Partei zu sein. Ich wusste, dass der Tag aufregend wird, und dass ich für die Presse viele Fragen beantworten werden muss. Trotzdem ist der Tag selbst dann über mich hereingeschwappt. Denn der Weg, den der EGMR genommen hat, war ziemlich spektakulär.
Das Urteil ist weit über das hinausgegangen, was die allermeisten für möglich gehalten haben. Ich habe immer gesagt: Die KlimaSeniorinnen werden gewinnen. Aber dass sie so deutlich gewinnen, habe ich nicht erwartet.
Inwiefern war die Entscheidung denn so spektakulär?
In dem Urteil steht viel, wo man sagen könnte: Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimabeschluss von 2021 schon so entschieden oder auch zuvor Gerichte in den Niederlanden oder in Belgien. Aber im EGMR-Urteil steht wirklich einiges drin, das zum ersten Mal entschieden wurde – zum Beispiel die menschenrechtsbezogene Verbandsklage. Die ist total neu.
Staaten verletzen ihre Schutzpflichten, wenn sie keinen angemessenen Klimaschutz betreiben.
Sie stützt sich auf die Aarhus-Konvention und damit auf einen völkerrechtlichen Vertrag, der Menschenrechte schützen soll. Er besagt unter anderem, dass Menschen für die Umwelt vor Gerichte ziehen dürfen. Das ist in vielen Ländern immer noch nicht möglich. Auch die deutsche Bundesregierung setzt die Konvention immer noch nicht richtig um. Und das kann eigentlich nicht sein, denn es gibt sie schon seit 1998.
Betrifft das auch deine Arbeit direkt?
Ja, zum Beispiel wurde damit klargestellt, dass die europäische Klimaklage, der sogenannte People's Climate Case, 2021 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Unrecht zurückgewiesen worden ist. Das betrifft mich persönlich, genauso wie meine Mandant*innen, für die ich die Klage eingereicht hatte, und die alle sehr enttäuscht waren.
Denn der EuGH hatte es nicht für nötig gehalten, diese Klage überhaupt anzuschauen, hat also im Grunde gesagt, dass weder Einzelne noch Verbände klagebefugt sind. Damit hat er schlicht an seiner Uralt-Rechtsprechung festgehalten und ein aus menschenrechtlicher Sicht falsches Urteil gefällt. Und genau hier widerspricht jetzt das aktuelle Urteil.
Gibt es daneben noch etwas, das die aktuelle Entscheidung des EGMR so bahnbrechend macht?
Das Gericht hat ziemlich weitgehende, allgemeingültige Maßstäbe aufgestellt. Diese gehen weit über die Frage hinaus, ob im Fall der KlimaSeniorinnen eine Menschenrechtsverletzung vorliegt oder nicht. Besonders bei drei Punkten.
Der erste ist: Staaten verletzen ihre Schutzpflichten, wenn sie keinen angemessenen Klimaschutz betreiben. Sie müssen sich ein adäquates Klimaziel setzen und es mit einem schlüssigen Gesamtkonzept verfolgen. Es geht nicht nur – wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimabeschluss von 2021 gesagt hat – um die Freiheitsrechte künftiger Generationen, irgendwann in der Zukunft, sondern um das Menschenrecht auf Leben und Gesundheit, und zwar heute.
Wir haben jetzt wirklich eine Lage, in der sich der deutsche Gesetzgeber gut überlegen muss, was er tut.
Zweitens sagt das Gericht, dass die Klimaschutzkonzepte der Staaten schlüssig und quantifiziert sein müssen. Das heißt aus meiner Sicht nichts anderes, als dass sich jedes Land hinsetzen und ein CO₂-Budget für sich ausrechnen muss.
Und der dritte Punkt?
Laut dem Urteil haben die Staaten wenig Ermessensspielraum bei der Festlegung der Klimaziele. Es wird ganz klar auf die 1,5-Grad-Grenze verwiesen. Die Staaten können nicht mehr willkürlich bestimmen, was sie wann erreichen wollen. Bei der Wahl der Mittel zur Zielerreichung haben sie zwar weiten Ermessensspielraum, aber auch hier müssen sie gewährleisten, dass ihr Gesamtkonzept tatsächlich den Reduktionspfad zu Null Emissionen sicherstellt.
Was bedeutet das zum Beispiel für Deutschland? Die Bundesregierung hat erst vor wenigen Tagen noch das Klimaschutzgesetz aufgeweicht (Öffnet in neuem Fenster).
Wir haben jetzt wirklich eine Lage, in der sich der deutsche Gesetzgeber gut überlegen muss, was er tut. Die Bundesregierung hat kurz nach der Urteilsverkündung gesagt, es gäbe keinen Bedarf, den aktuellen politischen Kurs zu ändern. Das halte ich für falsch.
Wenn man sich anschaut, was der Sachverständigenrat für Umweltfragen und der Klima-Expertenrat der Bundesregierung publizieren, dann sind wir ganz eindeutig nicht auf dem richtigen Pfad. Weder im Hinblick auf die Ziele im Klimaschutzgesetz und erst recht nicht im Hinblick auf das tatsächliche CO₂-Budget für 1,5 Grad. Das ist für Deutschland nämlich schon aufgebraucht. Das heißt auch, dass noch einige weitere Klagen folgen werden.
💌 Ausgabe #52: Solar Geoengineering, das Heroin unter den Klima-Technologien (Öffnet in neuem Fenster)
Du vertrittst unter anderem den peruanischen Bergführer Saúl Luciano, der 2015 RWE verklagt hat. Wie fühlt es sich an, einen so riesigen Konzern zu verklagen?
Das Gefühl damals kann man überhaupt nicht mehr mit heute vergleichen. 2015, als ich diese Klage eingereicht habe, war ich die einzige Anwältin in ganz Europa, die aufgrund der Klimakrise gegen private Akteure geklagt hat.
Heute bin ich das nicht mehr. Es gibt inzwischen eine gewonnene Klimaklage gegen Shell in den Niederlanden. Dort wurde auch kürzlich erst die Bank ING verklagt. Daneben laufen Verfahren gegen Total in Frankreich und Eni in Italien. Ich selber klage hier in Deutschland mit Greenpeace gegen Volkswagen.
Es gibt heute so viele Kolleg*innen, die mit denselben Fragen umgehen und sich in ähnlicher Weise wie ich vor Gericht behaupten müssen. Dass das, was wir da tun, gegen die herrschende juristische Meinung ist, war immer klar. Aber inzwischen bin ich sicherer geworden und fühle mich weniger angreifbar als vielleicht noch 2015.
Ich muss nicht auf Recht warten, um vor Gericht zu ziehen.
Das Verfahren gegen RWE dauert jetzt schon rund neun Jahre. Du hörst sicher ab und zu den Einwand gegen Klimaklagen, dass alles zu lange dauert. Was entgegnest du dem?
Die Klage, die gerade in Straßburg entschieden worden ist, lief auch seit 2015. Ich glaube, niemand würde sagen, dass das zu lange gedauert hat.
Zudem ist eine einzelne Klimaklage nie dazu da, alle Probleme zu lösen. Das kann sie gar nicht und soll sie auch nicht. Es geht darum, dass die Gerichte immer wieder den Rahmen setzen beziehungsweise die Rahmensetzung der Politik überprüfen.
Vor allem in Südamerika werden Klima-Akteur*innen immer wieder bedroht, eingesperrt oder ermordet (Öffnet in neuem Fenster). Hast du manchmal Angst um deine eigene Sicherheit?
Nein, um mich selbst habe ich keine Angst. Ich habe noch nie eine Bedrohungssituation erlebt. Im Gegenteil, die gerichtlichen Auseinandersetzungen auch mit großen Konzernen wie RWE oder Volkswagen sind immer fair. Ich schüttle ihren Anwält*innen weiterhin die Hand. Solche Auseinandersetzungen kommen vor Gericht eben vor. Es ist nicht so, dass man sich gegenseitig hasst.
Bei meinen Mandant*innen sieht das schon anders aus, genauso wie bei einigen Kolleg*innen. Deshalb bin ich auch Mitglied bei der ELAW (Öffnet in neuem Fenster), einem großen Netzwerk internationaler Umweltanwält*innen, das ein Programm namens Defending the Defenders etabliert hat. Dieses Programm dient dazu, Anwält*innen, die sich für Umwelt und Menschenrechte einsetzen, vor Gericht zu unterstützen. Das wird immer wichtiger, denn weltweit sind zahlreiche solcher Anwält*innen in Haft, einige von ihnen wirklich schon lange.
💌 Ausgabe #63: Carbon-Majors: Die wahren Klima-Verbrecher (Öffnet in neuem Fenster)
Kommen wir zum Schluss noch auf zwei Lösungsansätze zu sprechen, die aktuell diskutiert werden. Einer davon sieht vor, der Natur eigene Rechte zuzusprechen, wie im Fall der spanischen Lagune Mar Menor (Öffnet in neuem Fenster). Wie stehst du zu dem Ansatz?
Ich finde die Idee nachvollziehbar. Aber als Praktikerin habe ich ein Problem damit, da es sehr lange dauern würde, so etwas – vielleicht sogar auf Verfassungsebene – umzusetzen und dann über die Gerichte anzuwenden und interpretieren zu lassen.
Mit der Aarhus-Konvention, die ich ja schon angesprochen habe, haben alle EU-Staaten unterzeichnet, dass jede Person Rechte im Umweltschutz hat, unter anderem den Zugang zu Gerichten. Das war 1998. Und jetzt, erst 26 Jahre später, wurde durch das EGMR-Urteil festgestellt, dass menschenrechtsbezogene Verbandsklagen zulässig sind. Die Zeitabstände sind in der Rechtsprechung einfach sehr groß. Daher sollten wir lieber Konzepte wählen, die einfacher umzusetzen sind.
Was könnte das sein?
Dazu zählt aus meiner Sicht ein Menschenrecht auf eine saubere und gesunde Umwelt zu etablieren. Die Debatte läuft sowohl im Europarat als auch auf UN-Ebene. Das, was wir am 09. April bekommen haben, ist knapp davor.
Wichtig ist dabei vor allem, Maßstäbe zu bilden, unabhängig von subjektiver Gefährdung. Wir müssen weg davon, nur zu schauen, wie empfindlich oder geschädigt ein einzelner Mensch ist oder wie nah ein einzelnes Haus an einem schmelzenden Gletscher liegt.
Kannst du das an einem Beispiel festmachen?
Schauen wir uns einmal Pestizidrückstände in der Antarktis an. Da wird kein einzelner Mensch subjektiv gefährdet – aber langfristig unser aller Leben. Ein Menschenrecht auf saubere und gesunde Umwelt kann hier den gleichen Effekt haben wie Eigenrechte der Natur. Es wäre aber deutlich einfacher umzusetzen.
Große Fragen, wie die um die Rechte der Natur, sind sehr wichtig für die politische Debatte. Aber wir könnten den Planeten heute schon schützen, wir könnten jetzt damit aufhören, Flächen zu versiegeln oder die Umwelt mit Mikroplastik zu belasten. Dafür brauchen gar keine Grundgesetzänderung und auch keine formellen Rechte der Natur. Wir müssen es nur tun.
💌 Ausgabe #63: Alles, was Du über Kipppunkte wissen musst (Öffnet in neuem Fenster)
Ein anderer Lösungsansatz kommt von Johan Rockström, dem Leiter des PIK. Er schlägt vor, planetare Gemeinschaftsgüter (Öffnet in neuem Fenster) zu etablieren. Gemeint ist, Ökosysteme, die für die Menschheit überlebenswichtig sind, unter besonderen internationalen Schutz zu stellen. Wie stehst du zu diesem Konzept?
Ich finde das wissenschaftlich total nachvollziehbar. Das Problem mit den planetaren Grenzen ist, dass sie schwer herunterzubrechen sind, zum Beispiel bei der Biodiversität.
Eigentlich haben wir ja bereits bestehende Governance-Systeme für die Gemeinschaftsgüter. In der Klimarahmenkonvention von 1992 steht sogar drin: „Common Concern of Mankind“. Wir haben zudem ein Seerechtsübereinkommen, wir haben eine Biodiversitätskonvention. Es existieren also bereits einige Strukturen mit den dazugehörigen Wissenschaftsgremien und zwischenstaatlichen Organismen. Nur sind die momentan noch nicht stark genug.
Ich habe Bedenken, so zu tun, als würde ein neues Governance-System plötzlich alles besser machen. Das glaube ich eher nicht. Wir müssten eher anfangen, die bestehenden Grundlagen endlich in geltendes Recht umzusetzen. Wie es auch ablaufen kann, sehen wir gerade beim Plastikabkommen.
Das wird doch gerade noch ausgehandelt.
Ja, aber wie schnell! Seit dem einleitenden Beschluss 2022 geht es zügig voran. Hier sind viele Menschen und Regierungen der Auffassung, dass wirklich ein akutes Problem vorliegt – auch für Schifffahrt und Fischerei.
Ich habe Wissenschaftler*innen, mit denen ich zusammenarbeite, immer wieder gefragt, ob man nicht – wie beim Klima mit der 1,5-Grad-Grenze und dem CO₂-Budget – weitere planetare Grenzen quantifizieren und herunterbrechen kann. Das wäre ein großer Gewinn für den juristischen Vollzug. Da ist uns aber leider bisher kein Durchbruch gelungen.
Das soll aber nicht heißen, dass ich die Idee nicht gut finde. Ich habe auch keine Kristallkugel, aber ich bin eben Praktikerin. Ich muss nicht auf Recht warten, um vor Gericht zu ziehen.
Danke für das Gespräch, liebe Roda.
Und an Dich ein großes Dankeschön fürs Lesen! Unser Trost in dieser Woche: Während die Bundesregierung lieber das Klimaschutzgesetz aufweicht als ausreichende Maßnahmen umzusetzen, können wir immerhin sicher sein, dass sie sich dafür vor Gericht verantworten werden muss.
Wir hoffen, dass dir das Interview mit Roda geholfen hat, Klimaklagen noch etwas besser zu verstehen. Auch für diese Ausgabe haben wir viel Zeit ins Recherchieren, Interviewen, Transkribieren, Redigieren und Layouten gesteckt. Wenn Dir unsere Arbeit gefällt und Du sie unterstützen möchtest, werde Treibhauspost-Mitglied auf Steady (ab 4 Euro). 371 Mitglieder sind schon dabei – darüber freuen wir uns riesig!
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(Öffnet in neuem Fenster)Und zum Schluss noch eine kleine Empfehlung aus unserer Community. Treibhauspost-Leserin Vera Dünninger von GermanZero hat uns auf eine Veranstaltung aufmerksam gemacht, die Dich interessieren könnte: den Tag der Klimademokratie (Öffnet in neuem Fenster) am Samstag, den 27. April. In persönlichen Gesprächen beantworten Bundestagsabgeordnete Deine Klimafragen. Hier kannst du dich anmelden (Öffnet in neuem Fenster).
Die nächste Treibhauspost bekommst Du am 4. Mai.
Herzliche Grüße
Julien & Manuel
👨🏻🎨 Alle Illustrationen wie immer in Handarbeit von Manuel Kronenberg.
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