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Die Bedeutung von Bestandsgebäuden: fachlicher Input 

Warum wir uns Abriss nicht mehr leisten können!

Mit jedem Abriss eines identitätsstiftenden Objektes kommt es zu einem Verlust von „Heimat“. Mit dem Abriss eines alten Schulgebäudes oder eines Fabrikgeländes werden auch Erinnerung an vergangene Zeiten ausgelöscht. Dabei sind sie kulturelle Werte in Stein und veranschaulichen, was unsere heutige Generation zu dem macht, was sie ist. Bestandsgebäude sind Wahrzeichen und Bekenntnisse, Ausdruck von unterschiedlichen Erfahrungen der Menschen. Sie sind gebaute Identität in ihrem lokalen Umfeld.

Darüber hinaus geht es auch um den ökologischen Aspekt. Es ist viel sparsamer, bestehende Bausubstanz zu erhalten und so umzugestalten, dass sie zukunftsfähig ist. Im Bestand gibt es noch reichlich versteckten Wohnraum, der deutlich preiswerter ist als ein Neubau.
Schon 2015 hatte Dr. Daniel Fuhrhop, Autor und Wissenschaftler (Öffnet in neuem Fenster), mit seinem Buch „Verbietet das Bauen“ dies herausgearbeitet. In diesem Sinn sucht auch  Architects4future (Öffnet in neuem Fenster) nach neuen Wegen.
Bestandsschutz ist auch eine wesentliche Komponente im Themenkomplex Klimaschutz. Jeder Neubau versiegelt Flächen, die wir als Freifläche oder anderweitig brauchen >>> mehr in der Ausstellun (Öffnet in neuem Fenster)g der HSBK.

In der Öffentlichkeit und der Politik fehlt(e) vielfach (noch) das Bewusstsein, über die Bedeutung des Bestands nachzudenken. Neubauten erscheinen / erschienen wirtschaftlicher und notwendig für die Einhaltung des aktuellen Baurechts und von Vorgaben zur Energieeffizienz. 

Kommt jetzt der Booster?
Kabinettsbeschluss in Bayern vom 16.01.23 (Öffnet in neuem Fenster)
wie z.B. „Extra-Förderung bei Bau von Mietwohnungen in Ortskernen“ und "Zuschüsse für Maßnahmen im Bestand erhöhen"

Bislang galt Bestandswahrung als unversöhnlicher Gegensatz zur Energieeffizienz. Denkmalschutz und PV-Anlagen ... undenkbar. Mit dem neuen EEG 2023 liegen „die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführe nden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“  Künftig muss ein NEIN gegen PV-Anlagen im Einzelfall begründet werden. Sicherlich wird es auf die optische Gestaltung ankommen. Die Wirtschaft entwickelt bereits  neue Lösungen. So baut man in Italien Solarziegel, die genauso aussehen wie die aus Terrakotta. Der Park von Pompeji installiert bereits diese unsichtbaren Kollektoren. 

https://www.baumeister.de/solarziegel-pompeji/?utm_source=CleverReach+GmbH+&utm_medium=email&utm_campaign=BM_Redaktion_KW02_Kopie&utm_content=Mailing_14148599 (Öffnet in neuem Fenster)

Vielleicht ist jetzt Schluss damit:
Erhaltenswerte Gebäude verfallen, bis sie nicht mehr zu retten sind.
Vor dem Abriss kommt meist der jahrelange Leerstand. Bereits für diese Phase wäre ein Eingreifen sinnvoll: Leerstand ist eine Zweckentfremdung.
Manche Landesregierung haben auf Basis des  Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts (Öffnet in neuem Fenster) sog. "Zweckentfremdungsverordnungen“ (Öffnet in neuem Fenster) erlassen, damit  eine Kommune mit knappem Wohnraum eine „Zweckentfremdungssatzung“ (Öffnet in neuem Fenster) erlassen kann. Für den ländlichen Raum gibt es jedoch keine solche juristische Handhabe.

Baukultur, Denkmal, Bestand iVm Städtebauförderung

Um die Möglichkeiten der Transformation besser erkennen zu können, empfiehlt es sich zunächst die Bestandsobjekte juristisch (beispielhaft für Bayern) einzuordnen.

baukulturell bedeutsame Gebäude

Unter dem Begriff „Baukultur“ versteht man „die Summe menschlicher Leistungen, natürliche oder gebaute Umwelt zu verändern“ (Öffnet in neuem Fenster). Baukultur (Öffnet in neuem Fenster) geht über die Errichtung und Gestaltung einzelner Gebäude weit hinaus, sie wird beeinflusst auch von Geschichte und Tradition eines Landes oder einer Region. Der Landesverein für Heimatpflege in Bayern (Öffnet in neuem Fenster) stellt die Baukultur gleichwertig neben Bräuche, Mundarten und Trachten. Die Bundesstiftung Baukultur (Öffnet in neuem Fenster)hat einen freiwilligen Leitfaden für einen verantwortungsvollen Umgang von Projektentwicklern, Planern und Bauherrn entwickelt.

Nicht jedes baukulturell bedeutsame Gebäude ist gleich ein Denkmal. Insofern gibt es keinen besonderen Schutz für diese Gebäude.

Denkmal

Mitunter kann ein baukulturell bedeutsames Gebäude als Denkmal anerkannt werden. Es gibt keine einheitliche Regel, die besagt, ab wann ein Haus unter Denkmalschutz steht. Fest steht aber: Das öffentliche Interesse spielt für den Erhalt von Denkmälern eine große Rolle.  

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Kategorie juristische Fachthemen

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