Zum Hauptinhalt springen

Newsletter 01 / 23 

Liebe Leserschaft,
liebe Mitstreiter:innen und Fachleute in der Projekte-Szene,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe, Sie sind gesund und zuversichtlich ins neue Jahr 2023 gestartet.

Im heutigen Newsletter finden Sie eine (unvollständige) Übersicht über Änderungen, die auch für Wohnprojekte interessant sind, sowie kleine Inputs.

Wohngeld

Auch Bewohner:innen, die in einem Wohnprojekt leben, können von den deutlich verbesserten Bedingungen des Wohngeldes partizipieren.
Wohngeld können Sie grundsätzlich

  • sowohl als Mieter:in
    Das gilt auch für Mitglieder in einer Genossenschaft oder Gesellschafter mit einem mietrechtsähnlichen Dauernutzungsrecht (Miethäuser-Syndikatsmodell, GmbH & Co.KG)

  • als Eigentümer:in einer Immobilie bekommen, in der sie selbst wohnen.
    Das gilt auch für Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern sowie Nutzer eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, Nießbrauchrechts oder Wohnungsrechts – allerdings nur, wenn sie selbst in der Immobilie wohnen und die Kosten dafür selbst tragen.

  • und auch Menschen im Pflegeheim können einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen.

allgemeine Tipps unter
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/wohngeld-wer-es-bekommt-und-wie-sie-es-beantragen-78141
(Öffnet in neuem Fenster)
erste Orientierung und Berechnung für Wohngeld ab 01.01.23 unter
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html (Öffnet in neuem Fenster)

Es kann ratsam sein, einzelne Bewohner:innen auf diesen Leistungsanspruch hinzuweisen oder bei der Beantragung behilflich zu sein. Diese Leistungen sollten vorrangig - vor solidarischen Finanzierungshilfen innerhalb eines Projektes - genutzt werden.

Versorgung mit Wohnraum

Die dramatische Unterversorgung mit Wohnraum ist mittlerweile unübersehbar.

Unbemerkt von der Öffentlichkeit nähert sich ein juristisch einklagbarer Anspruch auf angemessene Versorgung mit Wohnraum.
Ich verweise auf meinen Post >>> #37 Rechte aus UN-Sozialcharta (Öffnet in neuem Fenster)
Dies könnte der Politik in Zukunft „etwas Beine machen“.

Beispielhaft für mögliche Maßnahmen verweise ich auf den Appell der Bundesarchitektenkammer vom 02.12.22
https://bak.de/presse/pressemitteilungen/dramatische-lage-im-wohnungsbau-was-jetzt-zu-tun-ist/ (Öffnet in neuem Fenster)
Eine wesentliche Forderung ist Planungssicherheit.
Es geht jedoch weiter mit dem Förderchaos.

KfW-Fördermittel

BEG-Förderung für Neubau

Eigentlich sollte die BEG-Förderung im Neubau Ende 2022 auslaufen und durch eine neue Förderung ersetzt werden. Jetzt gibt es eine Verlängerung: Die Förderung im KfW-Programm "Wohngebäude - Kredit 261" wird bis zum 28.2.2023 übergangsweise fortgeführt. Ein Neustart der Förderung für Neubauten ist ab dem 1.3.2023 geplant. Die Zuständigkeit dafür wird dann nicht mehr beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) liegen, sondern beim Bundesbauministerium (BMWSB). Ab März 2023 wird die Neubau-Förderung als viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel "KfN - Klimafreundlicher Neubau" geregelt.

Anlagen zur Stromversorgung (z.B. PV-Anlagen) werden nicht mehr im Zuge eines Effizienzhauses mitgefördert. Der Förderausschluss gilt auch für die Eigenstromversorgung. Vorbereitende Maßnahmen (statische Ertüchtigung, Kabelkanäle etc.) werden im Rahmen der Sanierung mitgefördert.
Für Bauherren ist das nicht unbedingt eine schlechte Nachricht, da über EEG 2023 die Förderung von Photovoltaik-Anlagen deutlich verbessert wurden. 

Auch BEG-Förderung für Sanierung wurde überarbeitet

Deutlich umfangreichere Änderungen wurden bei der BEG-Förderung für die Sanierung vorgenommen (Effizienzhaus-Förderung über die KfW, Zuschüsse für Einzelmaßnahmen über das BAFA). Wer eine Immobilie im Bestand kauft und diese dann saniert, findet hier die passenden Informationen. (Öffnet in neuem Fenster)

https://www.energie-fachberater.de/news/beg-foerderung-2023.php (Öffnet in neuem Fenster)

Nachfolgeprogramm für Baukindergeld

Ein Nachfolgeprogramm in der gleichen Größenordnung wie das Baukindergeld wird es nicht geben. Dennoch hat das Bundesbauministerium eine neue Wohneigentumsförderung für Familien angekündigt. (Öffnet in neuem Fenster) Ab April 2023 sollen vor allem Familien mit kleinem Einkommen von zinsgünstigen KfW-Krediten profitieren. Als Einkommensgrenze für eine Familie mit einem Kind sind 60.000 Euro im Gespräch.

Förderung der Bundesländer

Egal ob Neubau oder Immobilie im Bestand - Familien sollten immer auch die Förderung der Bundesländer (Öffnet in neuem Fenster) im Blick haben!

Tiny Häuser 

Erfreulich ist, dass auch Banken kreative Lösungen für neue Wohnkonzepte entwickelt. So hat die Ethikbank ein spezielles Finanzierungsmodell (Öffnet in neuem Fenster)für Tinyhäuser im Angebot.

Für Mobile Wagen oder Modulhäuser gibt es mittlerweile einige spezialisierte Anbieter. Sehr informativ finde ich die Infos zur Nachhaltigkeit bei Hejmo homes   (Öffnet in neuem Fenster)in Hinblick auf Energieeffizienz, Ressourcenschutz und Lifestyle.

Online Schulung für Mitglieder einer GmbH&Co.KG am 25.01.23 um 19 Uhr

Der Tod eines/einer Kommanditist:in führt zwar nicht zur Auflösung der Gesellschaft, aber die Rechtsfolgen können im Gesellschaftervertrag sehr unterschiedlich gestaltet werden. Der/die einzelne Kommanditist:in muss zudem die eigene Verfügungen für den Todesfall dementsprechend anpassen.

Meine zweistündige Online Schulung liefert juristisches Basiswissen für Kommanditist:innen und Geschäftsführung und will für das Thema "Vorsorge" sensibilisieren.

weitere Infos unter >>>HIER (Öffnet in neuem Fenster)
Eine Anmeldung ist formlos per Mail info@projekte-des-lebens.de (Öffnet in neuem Fenster) möglich  (Öffnet in neuem Fenster)

COMÚN Magazin (Öffnet in neuem Fenster) für stadtpolitische Interventionen

In der Neuerscheinung COMÚN #7 findet sich u.a. ein Beitrag, wie sich das »Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen« (Öffnet in neuem Fenster)  als Experte seine beratende Position im Themenfeld erstritt.

Wenn Sie den monatlichen Newsletter mögen, leiten Sie diese E-Mail gerne an Freund:innen oder Familie weiter. Sollten Sie ihn zum ersten Mal erhalten, kann er >> hier (Öffnet in neuem Fenster)abonniert werden.

Darüber hinaus können Sie gerne in den bisherigen Posts stöbern.

Bei Fragen oder Anregungen freue ich mich über eine Mail unter  info@projekte-des-lebens.de (Öffnet in neuem Fenster)

Herzliche Grüße

Angelika Majchrzak-Rummel
Rechtsanwältin, Wohnprojektberaterin

Kategorie Neuigkeiten

0 Kommentare

Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von projekt-wohnen von Rechtsanwältin Majchrzak-Rummel und starte die Unterhaltung.
Mitglied werden