Newsletter 01 / 23 * update
Liebe Leserschaft,
liebe Mitstreiter:innen und Fachleute in der Projekte-Szene,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Förderlandschaft ist in Bewegung. Hier schnell mal die neusten Infos ...
Neustart der Fördermittel für Neubau
Das nunmehr zuständige Bundesbauministerium (BMWSB) will 750 Millionen Euro für klimafreundliche Neubauten geben.
Von März an sollen Neubauten mit bis maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst werden, wenn sie dem hohen energetischen Standard Effizienzhaus 40 genügen.
Das RND (Öffnet in neuem Fenster) erklärt das Programm.
Details gibt es beim Bauministerium der SPD-Ministerin Klara Geywitz.
Förderung der Bundesländer
Egal ob Neubau oder Immobilie im Bestand - Familien sollten immer auch die Förderung der Bundesländer (Öffnet in neuem Fenster) im Blick haben!
Der Freistaat Bayern hat in seiner Kabinettssitzung vom 16.01.23 eigene Maßnahmen und Forderungen gegenüber der Bundesregierung in Form einer Bundesratsinitiative an den Bund formuliert.
Weiterentwicklung des Bayerischen Förderprogramms „Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFör“
Mit der Förderrichtlinie „Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFöR“ wird das Ziel verfolgt, in Bayern eine bedarfsgerechte und flächendeckende, regional ausgerichtete, demenzsensible und barrierefreie pflegerische Versorgungsstruktur weiter auszubauen und zu verbessern, damit pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung – in ihrem sozialen Nahraum – bleiben können. Die Förderrichtlinie wurde bis 2026 verlängert und auch weiterentwickelt. Zu den zentralen Änderungen gehören u.a.:
Gefördert werden können nun - zusätzlich zu den bisher bereits geltenden Fördertatbeständen -auch Angebote der Verhinderungspflege und der Palliativen Pflege.
Neben der Berücksichtigung der Demenzsensibilität und Menschen mit Sehbeeinträchtigung sind nun auch Hörbeeinträchtigungen baulich zu berücksichtigen.
2023 gibt es zwei Stichtage zur Antragstellung: 1.3.2023 und 31.10.2023.
Ab dem Jahr 2024 erfolgt die Antragstellung jeweils zum 31.10.23.Das Antragsverfahren ist nun zweistufig. Ein Teil der geforderten Unterlagen muss erst eingereicht werden, wenn die erste Stufe positiv beschieden wurde.
Alle Informationen zur Förderrichtlinie „Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFör“ sowie zum Antragsverfahren finden Sie auf der Homepage des Landesamts für Pflege. (Öffnet in neuem Fenster)
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Darüber hinaus können Sie gerne in den bisherigen Posts stöbern.
Der letzte Post ist ein Interview mit der MdL Dr. Sabine Weigand zum Thema Denkmalschutz und Bestandsgebäude.
Bei Fragen oder Anregungen freue ich mich über eine Mail unter info@projekte-des-lebens.de (Öffnet in neuem Fenster)
Herzliche Grüße
Angelika Majchrzak-Rummel
Rechtsanwältin, Wohnprojektberaterin