Zum Hauptinhalt springen

Newsletter 01 / 23 * update

Liebe Leserschaft,
liebe Mitstreiter:innen und Fachleute in der Projekte-Szene,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Förderlandschaft ist in Bewegung.  Hier schnell mal die neusten Infos ...

Neustart der Fördermittel für Neubau 

Das nunmehr zuständige Bundesbauministerium (BMWSB) will 750 Millionen Euro für klimafreundliche Neubauten geben.

Von März an sollen Neubauten mit bis maximal 100.000 Euro pro  Wohneinheit bezuschusst werden, wenn sie dem hohen energetischen  Standard Effizienzhaus 40 genügen.
Das RND (Öffnet in neuem Fenster) erklärt das Programm.

Details gibt es beim Bauministerium der SPD-Ministerin Klara Geywitz. 

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/01/kfn-neubau.html (Öffnet in neuem Fenster)

Förderung der Bundesländer

Egal ob Neubau oder Immobilie im Bestand - Familien sollten immer auch die Förderung der Bundesländer (Öffnet in neuem Fenster) im Blick haben!

Der Freistaat Bayern hat in seiner Kabinettssitzung vom 16.01.23 eigene Maßnahmen und  Forderungen gegenüber der Bundesregierung in Form  einer Bundesratsinitiative an den Bund formuliert. 

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-16-januar-2023/ (Öffnet in neuem Fenster)

Weiterentwicklung des Bayerischen Förderprogramms „Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFör“

Mit  der Förderrichtlinie „Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNahFöR“ wird  das Ziel verfolgt, in Bayern eine bedarfsgerechte und flächendeckende,  regional ausgerichtete, demenzsensible und barrierefreie pflegerische  Versorgungsstruktur weiter auszubauen und zu verbessern, damit  pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause in ihrer  vertrauten Umgebung – in ihrem sozialen Nahraum – bleiben können. Die  Förderrichtlinie wurde bis 2026 verlängert und auch weiterentwickelt. Zu  den zentralen Änderungen gehören u.a.:

  • Gefördert  werden können nun - zusätzlich zu den bisher bereits geltenden  Fördertatbeständen -auch Angebote der Verhinderungspflege und der  Palliativen Pflege.

  • Neben  der Berücksichtigung der Demenzsensibilität und Menschen mit  Sehbeeinträchtigung sind nun auch Hörbeeinträchtigungen baulich zu  berücksichtigen.

  • 2023  gibt es zwei Stichtage zur Antragstellung: 1.3.2023 und 31.10.2023.
    Ab  dem Jahr 2024 erfolgt die Antragstellung jeweils zum 31.10.23.

  • Das  Antragsverfahren ist nun zweistufig. Ein Teil der geforderten  Unterlagen muss erst eingereicht werden, wenn die erste Stufe positiv  beschieden wurde.

Alle  Informationen zur Förderrichtlinie „Pflege im sozialen Nahraum –  PflegesoNahFör“ sowie zum Antragsverfahren finden Sie auf der Homepage  des Landesamts für Pflege. (Öffnet in neuem Fenster)

Wenn Sie den monatlichen Newsletter mögen, leiten Sie diese E-Mail gerne an Freund:innen oder Familie weiter. Sollten Sie ihn zum ersten Mal erhalten, kann er >> hier (Öffnet in neuem Fenster)abonniert werden.

Darüber hinaus können Sie gerne in den bisherigen Posts stöbern.
Der letzte Post ist ein Interview mit der MdL Dr. Sabine Weigand zum Thema Denkmalschutz und Bestandsgebäude.  

Bei Fragen oder Anregungen freue ich mich über eine Mail unter  info@projekte-des-lebens.de (Öffnet in neuem Fenster)

Herzliche Grüße

Angelika Majchrzak-Rummel
Rechtsanwältin, Wohnprojektberaterin

Kategorie Neuigkeiten

0 Kommentare

Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von projekt-wohnen von Rechtsanwältin Majchrzak-Rummel und starte die Unterhaltung.
Mitglied werden