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🎄 Was für ein Jahr

… oder die Not der gemeinützigen / gemeinwohlorientierten Organisationen.

Sparen

Zum Jahreswechsel 2023/2024 herrschte große Verunsicherung aufgrund der weitreichenden Haushaltssperre des Bundesfinanzministeriums, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgelöst wurde. Dies betraf die Haushalte aller Ministerien.

Nach dem Ende der Ampelkoalition im November 2024 steht nur ein vorläufiger Bundeshaushalt zur Verfügung.

Darunter leiden die Kommunen, die einerseits keinen genehmigungsfähigen Haushalt aufstellen können, aber andererseits (zu) viele Aufgaben stemmen müssen.

Dies führt schon jetzt zu Sparvorschlägen beim Bürgergeld, der Inklusion, der (Sozio-)Kultur, der Demokratieförderung und vielen sozial-ökologischen Projekten. Manchmal reichen verspätet fließende Fördermittel bereits aus, um Beratungsstellen zu schließen. Mühsam aufgebaute Netzwerke und Arbeitsplätze gehen verloren » Beitrag bei Phineo (Öffnet in neuem Fenster)

Jede:r kann helfen: SPENDEN - jeder EURO zählt. Kleine lokale Organisationen machen selten Spendenwerbung für sich. Ihre tägliche Arbeit spricht für sie. Das Zuwendungsempfängerregister (Öffnet in neuem Fenster) kann bei der Suche helfen, wenn der persönliche Bezug fehlt.

Neutralitätsgebot der Gemeinnützigen

Gleichzeitig gibt es gezielte Maßnahmen gegen Non-Profits und Engagierte, die sich gegen Rechtsextremismus und für eine offene Gesellschaft einsetzen. Das Gebot zur Neutralität wird bewusst genutzt, um Akteure mundtot zu machen: In Sachsen geht die A*D gegen die Fördermittel des Vereins "Treibhaus" (Öffnet in neuem Fenster) vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Stadt Nürnberg (und weitere 160 Kommunen) aus der "Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg" (Öffnet in neuem Fenster)austreten müsse. Der Grund ist, dass sich der Verein parteipolitisch positioniere. Gegen das Urteil wird Revision eingelegt.

Die Ampel-Koalition wollte „gesetzlich klarzustellen, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden“. Dies entsprach zudem der Empfehlung der EU-Kommission in ihrem Bericht zur Rechtsstaatlichkeit (veröffentlicht am 13.07.2023).

🚫 Durch das abrupte Ende der Ampelregierung wurde diese Klarstellung nicht umgesetzt - durch die Ergänzung einer neuen Nr. 11 im § 58 AO (Öffnet in neuem Fenster) und einer Neufassung und Präzisierung des “demokratischen Staatswesen” in § 52 Abs. 2 Nr. 24 AO durch die Formulierung “allgemeine Förderung der Demokratie und Menschenrechte”.

Dabei hätte dies die Widerstandsfähigkeit unsere freiheitlichen Demokratie gestärkt … durch offene Meinungsäußerungen verschiedenster Bevölkerungsgruppen und Organisationen aus der Zivilgesellschaft.

✅️ Immerhin findet der Schutz des Verfassungsgerichtes aktuell noch eine politische Mehrheit im Parlament. Die Umsetzung soll kurzfristig erfolgen.

Neue Wohngemeinützigkeit

✅️ Das Jahressteuergesetz 2024 (Öffnet in neuem Fenster) wurde am 05.12.2024 verkündet.

🟨 Die Neue Wohngemeinnützigkeit laut der neuen Nr. 27 im § 52 Abs. 2 AO hilft aber wenig bei der Schaffung von preiswerten Wohnraum.

Weitere Details dazu finden Sie in meinem ausführlichen Post » LINK (Öffnet in neuem Fenster)

Gebäudetyp E

🚫 Die geplante Änderung des BGB zugunsten des Gebäudetyp E wird nicht verabschiedet.

Insofern bleibt es bei der umfassenden und ausführlichen Aufklärungspflicht über die Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik.

Lesen Sie mehr in meinem ausführlichen Post » LINK (Öffnet in neuem Fenster)

Genossenschaftsrecht

🟨 Unklar ist, ob das Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (laut Regierungsentwurf vom 06.11.2024 (Öffnet in neuem Fenster)) noch verabschiedet wird.

Dieser Gesetzesentwurf sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften: Zur Förderung der Digitalisierung soll die Textform anstelle der Schriftform verankert werden. Weitere Regelungen bzw. Klarstellungen betreffen digitale Sitzungen und Beschlussfassungen sowie die digitale Informationsversorgung der Genossenschaftsmitglieder.

  • Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform: Zur weiteren Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform soll insbesondere die Gründung einer Genossenschaft beschleunigt werden. Dies soll durch ein erweitertes Register über genossenschaftliche Prüfungsverbände zur Erhöhung der Transparenz, eine Verordnungsermächtigung zur Standardisierung der Gründungsgutachten, die Beschleunigung der Förderungszweckprüfung durch das Registergericht sowie durch eine Frist für Eintragungen im Genossenschaftsrecht erreicht werden.

  • Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften: Vorgesehen ist insbesondere eine Ausweitung der Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände sowie die Stärkung der Staatsaufsicht über die genossenschaftlichen Prüfungsverbände.

Wird das Gesetz nicht in den nächsten Wochen verkündet, muss der Entwurf erneut eingebracht werden (Diskontinuitsprinzip). Über das ob, wie und wann entscheiden die neuen politischen Machtverhältnissen. Das gilt leider für (zu viele) sinnvolle Gesetzesentwürfe.

✅️ Immerhin hat der Bundestag am 26.09.2024 im Bürokratieentlastungsgesetz IV die Digitalisierung von Genossenschaften beschlossen. Das Gesetz tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Weitere Details dazu finden Sie in meinem ausführlichen Post » LINK (Öffnet in neuem Fenster)

Zivilgesellschaft und digitale Technik

Einige Energiegenossenschaften nutzen bereits Verwaltungsprogramme, in denen Mitglieder ihre eigenen Daten pflegen können. Dies spart Zeit und Geld. Der digitale Beitritt und das Zeichnen von weiteren Anteilen sind die nächsten Schritte.

Schön, wenn diese digitale Infrastruktur geteilt werden kann … über kostenpflichtige Lizenzen oder kostenfrei für Mitglieder.

Hoffentlich gibt es künftig mehr Genossenschaften, die digitale Plattformen und Anwendungen entwickeln. Neben Verwaltung, Kommunikation und digitale Assistenz geht es auch um das transparente Sammeln und Aufbereiten von Daten. Nur so können Wissenschaft, freie Medien, Gesellschaft und Politik auf der richtigen Basis entscheiden und zum Wohle der Bürger:innen agieren. Es geht um den Unterschied zwischen „Fake“, diskriminierenden Algorithmen und der „Wahrheit“.

Die Zivilgesellschaft muss sich aktiver an der digitalen Technikgestaltung beteiligen und Gegenmodelle zu den profitorientierten TECH-Unternehmen wie Microsoft & Co. und zu Meinungsmachern wie Elon Musk entwickeln. Eine Genossenschaft könnte ein dezentraler gemeinwohlorientierter Akteur im Haifischbecken der Datenmonopolisten sein - zum Wohle unserer freiheitliche Demokratie.

Dies setzt voraus, dass Privatpersonen, Projekte und Organisationen den Wert ihrer (personenbezogenen) Daten erkennen und Aufbau und Schutz einer unabhängigen digitalen Infrastruktur unterstützen.

Fazit

Die breit aufgestellten Non-Profits sind unverzichtbare Akteure unserer freiheitlichen Demokratie. Trotz der vielen Herausforderungen und Unsicherheiten gibt es weiterhin Möglichkeiten aktiv zu bleiben. Nutzen wir sie!

🎄🎁✨️🎅

Für die bevorstehenden Feiertage wünsche ich Ihnen eine wundervolle und entspannte Zeit mit Ihren Liebsten und einen fulminanten Start ins Jahr 2025! Lassen Sie uns weiterhin innovativ, kreativ und optimistisch sein, um die Zukunft zu gestalten, die wir uns wünschen.

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Es grüßt herzlich

Angelika Majchrzak-Rummel

Rechtsanwältin, Wohnprojektberaterin

Kategorie juristische Fachthemen

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