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👵👩‍🦼💰 Vorsorge im Wohnprojekt

Haben Sie auch an Weihnachten die Gräber Ihrer Angehörigen und Freund:innen besucht?

Beim diesjährigen Spaziergang über den Schwabacher Friedhof fielen uns alte und neue Gemeinschaftsgräber auf. Die historischen Gräber werden gepflegt - lassen aber Platz für persönliche Schalen oder Gestecke. In einem Gemeinschaftsgrab finden nicht nur Familienangehörige ihren ewigen Frieden.

Eine Bestattungsverfügung entlastet die trauenden Angehörigen und sichert Selbstbestimmung bis in den Tod.

neue Gemeinschaftsgräber auf dem Schwabacher Friedhof. Personen ohne familiäre Verbindung teilen sich ein historisches Grab.
Gemeinschaftsgräber neu mit Erklärung

Ergänzend empfehle ich einen interessanten Blogbeitrag meiner geschätzten Kollegin Dorothea Heintze. Diese stellt sich die Frage, wie die Bau- und Lebensgemeinschaft zu einer Grabgemeinschaft werden kann.

https://chrismon.de/kolumnen/wohnlage/56194/von-der-bau-zur-grabgemeinschaft (Öffnet in neuem Fenster)

Bevor wir jedoch über den Tod nachdenken, sollten wir zunächst Regelungen für zeitweilige / längerfristige “Verhinderung” treffen. Jeder Unfall oder jede Krankheit verändert schlagartig den persönlichen Alltag und hat Auswirkungen auf Angehörige und alle Rechtsgeschäfte mit Dritten. Wenn das Leben problemlos fortgesetzt werden soll, muss jede:r eigene Vorsorgeregelungen treffen.

Gesellschaftsverträge und Satzungen von Wohnprojekte können nur begrenzt, den worst-case-Fall steuern. Die Auswirkungen bei einer Genossenschaft sind natürlich anders als bei einer Personengesellschaft. Auch der zeitweilige Ausfall eines Gesellschafters - insbesondere in der Bauphase - kann das Projekt zum Scheitern bringen.

In meiner Online Schulung am

Dienstag, 18. Februar 2025

erhielten Gesellschafter / Genossen juristisches Basiswissen. Gruppen wurden für das Thema "Vorsorge" sensibilisiert.

Inhalt:

  1. Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat der Einzelne für den Vorsorgefall?

    1. die “Verantwortungsgemeinschaft”

    2. Vorsorgevollmacht

    3. Abgrenzung zur Patientenverfügung

    4. Handlungsvollmacht (als Gesellschafter einer Personengesellschaft)

    5. Bankvollmacht

  2. Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat der Einzelne für den Todesfall?

    1. Grundzüge gesetzliches Erbrecht BGB 

    2. Individuelle Verfügungen (Erbe, Vermächtnis, Testamentsvollstrecker)

    3. Zuwendung von Todes wegen an das Wohnprojekt

    4. Bestattungsverfügung und Grabgemeinschaft

  3. Unterschiede bei den Gestaltungsmöglichkeiten von Personengesellschaften und Genossenschaft

    1. Ausscheiden mit Tod und Vererben eines Abfindungsanspruches

    2. Nachfolgeklausel für (bestimmte) Erben ohne  Abfindungsanspruch

    3. Registervollmacht für Geschäftsführung

Die Online-Veranstaltung war auf ca. 2 Std ausgelegt. Sie war offen für interessierte Einzelpersonen, Gruppen und professionelle Berater:innen.

Aktuelles

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✅️ Eine persönliche oder projektspezifische Beratung kann ich gerne anbieten.

Angelika Majchrzak-Rummel
Rechtsanwältin und (Wohn)Projektberaterin

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Kategorie Schulungen

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