#46a * Die eGbR als Verwalterin nach WEG
Ausgangssituation
Die Baugruppe hat wahlweise als eGbR ein Grundstück erworben oder die Miteigentümer nach Bruchteilen haben zur Projektkoordination eine eGbR zusätzlich gegründet.
In beiden Fallkonstellationen wurde die Teilungserklärung beurkundet und bereits vollzogen. Damit sind verschiedene Wohnungsgrundbuchblätter angelegt.
Es entsteht per Gesetz die “Gemeinschaft der Wohnungseigentümer”, für die WEG-Recht anzuwenden ist.
Folgende Fragen stellen sich nun ...
a) Wann und wie sollte ein WEG-Verwalter bestellt werden?
Wie ist das Verhältnis zur eGbR?
b) Was ist der Unterschied zwischen der Bestellung eines Verwalters und dem Abschluss eines Verwaltervertrages?
c) Ist eine Selbstverwaltung möglich und sinnvoll?
» aktualisierter Post #01a Verwalter oder Selbstverwaltung LINK (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
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