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Newsletter 9/22

Liebe Leserschaft,
liebe Mitstreiter:innen und Fachleute in der Projekte-Szene,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben die Möglichkeit für einen persönlichen Austausch am ...

17.09.22  Mitgliedertreffen des Forum Gemeinschaftliches Wohnen e.V. (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) in Darmstadt. Ich kandidiere für den erweiterten Vorstand.

24.09.22  16. Frankfurter Infobörse (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)
Ich stehe als „Fachfrau im Gespräch“ für Ihre Rechtsfragen zur Verfügung.

30.09.22  Lange Nacht der Demokratie in Schwabach
Ich biete einen Einführungs-Workshop zum „Systemischen Konsensieren“ an.

21./22.10.22  Veranstaltung "Genossenschaften gründen" in Bochum
Es gibt noch freie Plätze (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

27.10.22  Online Schulung „Todesfall in einer Genossenschaft - was nun?“
Für weitere Infos und Anmeldung HIER KLICKEN (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Ich freue mich auf den Einen oder die Andere von Euch.

Sie können immer gerne Kontakt aufnehmen
per Mail info@projekte-des-lebens.de (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)   oder
per Direktnachricht über meinen Instagram Account (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Anlässlich des „Tag der Wohnungslosen“ und  der Angst vieler  Geringverdiener inmitten der Energiekrise die drohenden Nachzahlungen nicht bedienen können und so ihren Wohnraum zu verlieren,  widme ich mich heute dem Thema

„Anspruch auf Wohnen“

Jeder Mensch braucht eine Bleibe. Im Deutschen Grundgesetz ist das so aber nicht festgehalten. Wieso nicht? Und was müsste passieren, damit jede:r von uns eine Wohnung einklagen könnte?

Eine ausführliche Einführung unter verschiedenen Aspekten finden Sie im einem Artikel aus 2018 von Michael Krennerich unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre).

Wenn Sie lieber Hören statt Lesen, empfehle ich "Denkenhilft" mit der Folge #71  https://www.denkenhilft.com/2022/01/17/recht-auf-wohnen (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Einen interessanten neuen Ansatz für einen einklagbaren Indidualanspruch findet Anna Dotti in ihrem Blog bei Krautreporter (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre): die Bundesregierung hat im August 2022 einen Gesetzesentwurf (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)eingereicht, um sich den Anforderungen laut dem Internationen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) und auch dem Nachhaltigkeitsziel „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“ der Agenda 2030  zu  nähern.

Erst nach Ratifizierung des Fakultativprotokoll zum UN_Sozialpakt (vgl.  Gesetzesentwurf) wird die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene gefördert. Eine Einzelperson kann sich dann - nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges - an den internationalen WSK-Ausschuss wenden und eine Individualbeschwerde einreichen. Hier gibt es bereits einige Spruchentscheidungen. 

Bis dahin ist der Bund politisch gefordert, um Art 11 Abs. 1 des UN-Sozialpaktes (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)umzusetzen.  

Auch in einigen Bundesländern gibt es zumindest einen Staatsauftrag (Art 106 der Bayerischen Verfassung oder Art 28 der Berliner Landesverfassung)  - wenngleich der nicht ernst genommen wird.
So hat der Freistaat Bayern 2013 unter dem damaligen Finanzminister Markus Söder 32.000 Wohnungen an einen Immobilien-Hai veräußert, der mit Sanierungen und Mieterhöhungen vielen alteingesessenen Mieterinnen und Mietern den Erhalt der Wohnung unmöglich machte.

Die Veräußerung von Miethäusern an Investoren ist immer riskant. Der Mieterschutz laut BGB ist ein zahlloser Tiger, wenn man ein Gerichtsverfahren scheut. Nur selten ist der Bestand über  Genehmigungspflichten abgesichert. 

Anlässlich der Beratung einer Mietergruppe aus Köln habe ich den Post #33 Mieter retten ihr Haus (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) geschrieben. Hier skizziere ich den Ablauf zur Umwandlung in Eigentumswohnungen und die möglichen Fallstricke. Mieter, die sich an dem Projekt finanziell nicht beteiligen wollen / können, müssen natürlich geschützt werden. Ansonsten wäre nichts gewonnen, wenn Mieter gegen Mieter agieren. 

In der aktuellen Gesamtbetrachtung sind solche Projekte "Hausretten" aufgrund  hoher Kaufpreisforderungen sehr selten. 

Damit kommen wir zur Frage, was nützt ein Anspruch, wenn es keine preiswerte Wohnungen gibt? Vor allem in den städtischen Ballungsräumen mangelt es an Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen.

Bund, Länder und Kommunen haben viel zu lange auf die Kräfte der freien Wirtschaft gehofft und keine Bodenpolitk gemacht. Selbst jetzt, wo der Bund durch das Bodenmobilisierungsgesetz (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) den Ländern Möglichkeiten einräumt, überlegt noch Bayern, ob und was man machen soll.  München wartet händeringend auf eine Entscheidung der Landesregierung. Kommunen würde gerne alle Rechte (Vorkaufsrecht, Genehmigungen) ausschöpfen. (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) Damit könnte der private Grundstücksmarkt etwas gesteuert werden. 

Für die eigenen Grundstücke haben einige Kommunen das Konzept-vergabeverfahren entdeckt. Die Bedingungen sind unterschiedlich. In München können sich nur noch Genossenschaften und "Miethäuser-Syndikat-Projekte" um Grundstücke mit einen ambitionierten Konzept bewerben. 

Ein Experiment wagte die Stadt München mit einem „umgekehrten Bieterverfahren“.  Entscheidend war dabei, wer bei  höchster Qualität den günstigsten Mietpreis bieten wird. Gerne weiterlesen unter ...

https://www.purpose-magazin.de/traummieten-zukunft/ (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Auch die Zivilgesellschaft ist nicht untätig. Sie fordert u.a. eine neue "Wohnungsgemeinnützigkeit". Gerne weiterlesen unter ...
https://gemeingutstadt.de/positionen/ (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)  und bei den LINKS >> unten

Das Thema "Anspruch auf Wohnen" ist vielfältig und muss im Kontext Flächenverbrauch, Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit gesehen werden.
Bestandsschutz steht vor Neubau.

"Anspruch auf Wohnraum" beeinhaltet auch einen Unterlassungs-/ Abwehranspruch bei Verkauf oder Entmietung.
Insofern wäre der Anspruch tatsächlich ein großer Hebel. 

Eine Bevolkerungsgruppe wird gerne vergessen. Der 11. September  ist der bundesweite Tag der Wohnungslosigkeit. Bundesweit sind schätzungsweise zwischen 300.000 und 400.000 Menschen ohne feste Bleibe und mehrere Verbände forderten mehr sozialen Wohnungsbau und eine Verbesserung der Menschenrechtslage für Wohnungslose.

Einen modernen Ansatz verfolgt Housing First:
In Finnland und anderen Ländern wird das Konzept erfolgreich zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit eingesetzt.
Grundgedanke ist ein „Recht auf Wohnen“ - ohne Vorbedingungen. Im Gegensatz zu herkömmlichen betreuten Wohnformen setzt Housing First für das Beziehen der eigenen Wohnung keine Bewährung in stufenweise vorangehenden Hilfemaßnahmen und auch keine Bereitschaft zu Abstinenz, Therapie, beruflicher Eingliederung oder anderen vereinbarten Hilfezielen voraus. Menschen aus der Zielgruppe erhalten eine Wohnung mit eigenem Mietvertrag. Parallel dazu werden auf freiwilliger Basis Angebote zur individuellen Unterstützung und zur Anbindung an andere verfügbare Unterstützungssysteme bereitgestellt.

Einige Großstädte in Deutschland konnten bereits das Konzept umsetzen.
Neu hinzugekommen ist Nürnberg mit https://hf-nuernberg.de/konzept/ (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Während einige Wohnprojekte mittlerweile Menschen mit Behinderung integrieren möchten, sind andere Randgruppen in Wohnprojekte kaum  anzutreffen. Hier gibt es sicherlich Nachholbedarf. Durch Kooperation mit  sozialen Trägern kann das MITEINANDER gelingen.  Selbstverständlich müssen die Betroffenen selbst beteiligt werden, um Projekte "auf Augenhöhe" zu etablieren.

Von einer gemeinsamen Veranstaltung mit Daniel Fuhrhop (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)habe ich nachfolgendes Bild gefunden, das uns weiterhin motivieren sollte. 

Links zu Fördermöglichkeiten und Preise

1. Unter dem Dach der Nationalen Stadtentwicklungspolitik ist in den letzten Jahren das aktives Netzwerk für alle Stadtmacher:innen entstanden. Viele hilfreiche Informationen und Links gibt es HIER (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

Der Stadtfinder-Award 2023 wird wieder ausgeschrieben.
Auch in diesem Jahr möchte der wohnbund e.V. (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) mit dem Stadtfinder-Award wieder junge Menschen unterstützen, die Ideen  für das Wohnen und Zusammenleben der Zukunft haben. Dieses Jahr wird  der Stadtfinder-Award hessenweit  ausgeschrieben und vom Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen  organisiert. Das diesjährige Thema lautet „Nachbarschaften nachhaltig gestalten!“.  Auch dieses Jahr wird es wieder ein Preisgeld geben, welches von den  Stadtfinder:innen für ihre Projekte und Initiativen eingesetzt werden  soll. Das druckfrische Infoblatt gibt es  HIER (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)

2. Projektförderung durch Quartiermeister
Quartiermeister ist ein gemeinwohlbilanziertes Sozialunternehmen, das aus drei Säulen besteht: einer GmbH, einem ehrenamtlichen Verein und einer gemeinützigen Stiftung. Deren Vision ist eine gemeinwohlorientierte Wirtschaft zum Wohle aller. Dafür wird seit 2010 ein Teil der Erlöse an soziale und kulturelle Projekte in der Region gespendet. Diese Projekte eint, dass sie offen für alle Menschen sind und diese zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen. HIER (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) weiterlesen

3. Neue KfW-Förderung für Genossenschaftsanteile

Ab 04.10.2022 ändert sich die Förderung. Sie erhalten dann bis zu 100.000 Euro Kredit mit bundes­verbilligtem Zins­satz, die Lauf­zeit steigt auf bis zu 35 Jahre und Sie müssen 15 % des Kredits nicht zurück­zahlen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf jeden Fall, bevor Sie Ihre Genossen­schafts­anteile für Ihre Wohnung kaufen. Hier (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) weiterlesen 

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Ihre Angelika Majchrzak-Rummel
Rechtsanwältin und Wohnprojektberaterin

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