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Neue PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäuser

Vielen Wohnprojekte stehen vor der Entscheidung, eine PV Anlage auf ihr Dach zu bringen - entweder zur Erfüllung einer Solarpflicht oder als Beitrag zur Nachhaltigkeit. 

Seit Jahresbeginn 2023 gibt es zahlreiche Gesetzesänderungen, sodass es sich lohnt Investitionen und Betriebskonzept zu überdenken.

Nachfolgend können nur grundsätzliche Hinweise erfolgen.

1.) Grundsätzlich stehen verschiedene  Betriebskonzepte zur Auswahl

a) Volleinspeisung
b) Eigenversorgung
c) Stromlieferung in einzelne Wohnungen  (Mieterstrom-Modelle)

a) Bei der Volleinspeisung wird der erzeugte PV-Strom vollständig ins öffentliche Netz eingespeist. Vom Netzbetreiber erhalten Sie im Jahr der Inbetriebnahme und in 20 Folgejahren eine feste Vergütung. Die bisherigen Einspeisevergütung waren  kaum kostendeckend. Nunmehr sind die Vergütungssätze je nach Anlagengröße deutlich gestiegen.

Der Wunsch nach Volleinspeisung muss dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme mitgeteilt werden. Um auch in den kommenden Jahren die Vergütungssätze in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie jedes Jahr vor dem 01.12.dem Netzbetreiber melden, dass Sie die Volleinspeisung im Folgejahr betreiben wollen.

Die Einspeisebegrenzung (sog. 70-Prozent-Regelung) entfällt bei allen neuen PV-Anlagen bis einschließlich 25 kWp.  Diese Einspeisebegrenzung - aus Gründen der Stromnetzstabilität -  hat bisher dazu beigetragen, dass das Potenzial für Solarstrom in Deutschland nicht ausgeschöpft wurde.
Für Bestandsanlagen, die vor dem 15.09.2022 in Betrieb gingen, gilt die Einspeisebegrenzung aber weiterhin.

b) Bei der Eigenversorgung ist der Produzent personenidentisch mit dem Verbraucher (= Prosumer). Dies bedeutet, dass in einer WEG der „Allgemeinstrom“ aus der PV Anlage (Gemeinschaftseigentum) genutzt werden kann. Zum Allgemeinstrom gehören der Betriebsstrom für Aufzüge, Lüftungsanlagen, Wärmepumpen oder die Beleuchtung von Treppenhäusern, Tiefgarage oder Gartenwege, aber auch die Wallbox (Gemeinschaftseigentum). Wenn ein Wohnprojekt zahlreiche Gemeinschaftsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen nutzt, kann der durch eine PV Anlage erzeugte Strom zeitgleich gut genutzt werden.

Eigenversorgung ist bei steigenden Stromkosten besonders interessant. Durch den Strompreisdeckel hat sich die Lage etwas entschärft. Trotzdem kann eine Neuinstallation einer PV-Anlage interessant sein, um UNTER die 80% Grenze zu kommen.   Der PV-Strom kann auch Wärmekosten senken (Betrieb von Wärmepumpe).

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Sujet steuerrechtliche Themen

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