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Der Übermedien-Newsletter von Frederik von Castell

Liebe Übonnent:innen,

nach knapp einem halben Jahr bei Übermedien plaudere ich mal aus dem Nähkästchen. Hier ist vieles anders als in anderen Redaktionen: Da bekommt man während einer Corona-Zwangspause schon mal ein völlig überdimensioniertes Paket mit Popcorn von den Kolleg:innen in die Isolation geliefert (verschiedene Geschmacksrichtungen, das half beim Abchecken der Symptome). Oder: Wenn bei uns im Büro die Espressobohnen ausgehen, schicken wir nicht den Praktikanten los (sondern den Redaktionsleiter, schließlich ist der ja nun wieder da). Und wenn einer von uns zum Briefkasten geht, freuen wir uns – spätestens da dürften wir uns von vielen Redaktionen unterscheiden – über Post vom Presserat. 

Gut, jetzt kam die zwar per Mail, ändert aber an der Sache nichts.  Worum geht's? Wie an dieser Stelle schon vor ein paar Wochen (Öffnet in neuem Fenster) mal erwähnt, hat der Presserat eine Rüge gegen die „Bild“ ausgesprochen, nachdem ich (und sieben weitere Personen, wie ich inzwischen weiß) sich beschwert hatten.

Warum noch mal? In Kurzfassung: „Bild“ berichtete online am 31. Januar und am 1. Februar, weil ein Polizist und eine Polizistin auf einer Landstraße bei Kusel in Rheinland-Pfalz erschossen wurden. Es lief eine öffentliche Fahndung nach zwei Tatverdächtigen. Deren Ergreifen war für „Bild“ offenbar kein Grund,  das Foto eines mutmaßlichen Täters anschließend zu verpixeln (andere taten das sofort). Oder die beiden überhaupt „mutmaßliche Täter“ zu nennen, stattdessen aber vorverurteilend „Polizisten-Killer“ , „Polizisten-Mörder“ und „Killer in der Metzgerschürze“. Geständnisse lagen nicht vor, inzwischen wird gegen einen von beiden nicht mal mehr wegen Mordverdachts ermittelt (Öffnet in neuem Fenster).  Die Redaktion von „Bild“ hat damit, so sieht es auch der Presserat, gegen die Regelungen zum Schutz der Persönlichkeit (Ziffer 8 des Pressekodex (Öffnet in neuem Fenster)) und das Gebot zur Unschuldsvermutung (Ziffer 13 (Öffnet in neuem Fenster)) verstoßen. 

Wir, die sich beschwert haben, bekamen also Recht und „Bild.de“ eine Rüge (Öffnet in neuem Fenster). Damit hätte es nun auch gut sein können. Ist es aber nicht. In der begründeten Entscheidung des Presserats steht nämlich nicht nur drin, dass die „Bild“ gegen den Pressekodex verstoßen hat, sondern auch, wie man die Sache im Springer-Haus sieht. Und das ist... wow.

Die „Bild“ vertretende Anwältin meinte nämlich: Ein Verstoß gegen die Presseethik sei nicht ersichtlich, die Beschwerde sei unbegründet. Im Einzelnen: Identifizierbare Fotos wären in diesem Fall voll klar gegangen, schließlich sei das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit in diesem Einzelfall größer als die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen.

Vorliegend gehe es um eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat. Dass gleich zwei Polizisten bei einer Routine-Verkehrskontrolle erschossen werden, passiere in Deutschland äußerst selten. Der Auftrag der Polizei sei die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Sie werde von Steuern finanziert. Naturgemäß bestehe daher ein enormes öffentliches Interesse an der Verfolgung von Straftaten gegenüber Polizeibeamten. 

Hmmja, Moment mal. Natürlich ist das umgangssprachlich formuliert eine  „außergewöhnlich schwere Tat“ und vielleicht mag manch einer das auch als „besondere Straftat“ bezeichnen. 

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