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Newsletter 01 / 24 * neue Register und Spenden 🎉

Liebe Leserinnen und Leser, 

aufgrund der Haushaltssperre sind viele wichtige Gesetze (wie das Wachstumschancengesetz) im Vermittlungsausschuss. Förderanträge oder Bewilligungen sind gestoppt. Überall herrscht Unsicherheit. Unter diesen Umständen verzichte ich auf den Blick in die Glaskugel. Warten wir mal ab.

Was steht zum Jahreswechsel fest?

Die gesetzlichen Vorschriften nach §§ 705 ff BGB für die “Gesellschaft des haben sich grundlegend geändert. Ich empfehle die (nochmalige) Lektüre von ..

https://steadyhq.com/de/projekt-wohnen/posts/47cba5b7-9826-483e-ae8a-b08aa5e0fa7c?secret_token=_8BNWlIfvTb2A9jXmEL62LMk3597CJXqv8eXo2wZgarcUQa13keuY_kEWbmnClOe (Öffnet in neuem Fenster)

Hinter der Paywall verbirgt sich als Dankeschön für meine zahlenden Mitglieder

  • ein 17-seitiges Flipbuch zur GbR

  • und der Zugangslink zur offenen kostenfreien Sprechstunde am Dienstag, den 06.02.24 von 16 - 17 Uhr

Zum Jahresbeginn gibt es neue Register:

Das Zuwendungsempfängerregister (ZER) wurde bereits im Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. § 60 b AO (Öffnet in neuem Fenster) regelt, dass das Bundeszentralamt für Steuern ein entsprechendes kostenfreies Register führt und verschiedene Daten von gemeinnützigen Vereinen, gemeinnützigen Genossenschaften oder anderen steuerbegünstige Körperschaften speichert.

Übersicht der Daten, die veröffentlicht werden (Auszug aus Gesetzestext) (Öffnet in neuem Fenster)

Ausdrücklich wurde das Bundeszentralamt für Steuern befugt, diese Daten an Dritte kostenfrei zu offenbaren. Bislang verbot das Steuergeheimnis, dass Bürger:innen erfuhren, ob eine Körperschaft gemeinnützig ist.

Das ZER soll uns Bürgerinnen künftig vor Betrug schützen. Spender:innen sowie institutionelle Förderer erhalten dadurch einen Überblick über alle steuerbegünstigten Körperschaften in In- und Ausland, die sie unterstützen möchten und für die die deutsche Finanzverwaltung den Spendenabzug anerkennt.
s. Anregungen für Spender

offizielle Seite mit Zugang zum 
Zuwendungsempfängerregister (Öffnet in neuem Fenster)

Nutzen Sie nur diese Seite als Zugang.

Es gibt bereits jetzt betrügerische Internetseiten und es können auch scheinbar offizielle Rechnungen zur Eintragung ins Register ins Haus flattern. Lassen Sie sich nicht verwirren! Die Rechnungen können Sie beruhigt in den Papierkorb werfen.

Die Eintragung im ZER sieht folgendermaßen aus

Beispiel einer offiziellen Eintragung (Öffnet in neuem Fenster)

Das Register wird zunächst ohne eigenen Bürokratieaufwand und ohne Kosten für die gemeinnützigen Körperschaften aufgebaut.

Zu einem späteren Zeitpunkt sollten Sie die veröffentlichten Daten prüfen. Fehlermeldungen oder aktuelle Änderungen sind dem eigenen zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Diese übernimmt die Korrektur.

In einer weiteren Ausbau Stufe können Sie die eigene Homepage oder weitere Bankverbindungen über ein entsprechendes Zertifikat einpflegen. In dem Zusammenhang ist es empfehlenswert, das beim Finanzamt hinterlegte Geschäftskonto von dem veröffentlichten Spendenkonto (gegen Abbuchung gesichert) zu trennen ✅ .

Das ZER schützt primär die Bürger:innen / Spender vor betrügerischen Organisationen. Durch die Veröffentlichung der Bankverbindung kann jeder Spender künftig darauf vertrauen, dass Zuwendungsempfängers und Bankverbindung zusammenpassen.
Auch der Verlust der Gemeinnützigkeit wird im ZER ausgewiesen.
Dies könnte auch im Zuge des zentralen Abgleichs mit den Verfassungsschutzberichten erfolgen! Der Staat will effektiver werden und nicht mehr Organisationen fördern, die an seiner Abschaffung arbeiten.

Stiftungen oder andere Mittelgeber sollten wissen, dass die fahrlässige oder vorsätzliche Nichteinsichtnahme ins ZER intern haftungsrechtliche Konsequenzen haben kann. Andererseits genießen Mittelgeber keinen Vertrauensschutz, wenn die Mittelweitergabe erfolgt, ohne dass der aktuelle Feststellungsbescheid gezeigt wird. Sichern Sie sich doppelt ab ✅.

In dem ZER wird nicht gespeichert, wie viele Spenden eine Organisation erhalten hat. Insofern unterscheidet sich das ZER vomLobbyregister. (Öffnet in neuem Fenster)

Die Eintragung ins ZER ist kein Qualitätsmerkmal für eine gute Mittelverwendung. Dafür gibt es ein Spendensiegel (Öffnet in neuem Fenster) und eine Spendenberatung beim DZI.

Das Transparenzregister (Öffnet in neuem Fenster)hat wiederum eine ganz andere Funktion: Dieses dient der Geldwäscheprävention, indem die jeweiligen wirtschaftlich Berechtigten genannt werden. Als "fiktive" wirtschaftlich Berechtigten werden z.B. die jeweiligen Vereinsvorstände genannt. Die Daten aus dem Register sind jedoch nicht öffentlich zugänglich. Notare und Rechtsanwälte gehören zu den Verpflichteten, die eine Einsichtnahme ins Transparenzregister vornehmen müssen.

Anregungen für Spender

Für alle, die Geld spenden wollen und einen geeigneten Empfänger suchen, gibt es …

lokale Projektvorschläge 🎉

https://www.nuernberg.de/internet/nuernberg_engagiert/fundraising.html (Öffnet in neuem Fenster)

Anstelle von Geburtstagsgeschenken könnten Sie für ein bestimmtes lokales Projekt bei den Gästen sammeln.

Bei einer Spendenplattform 🎉 (wie betterplace (Öffnet in neuem Fenster) oder ähnliche) ist Spenden einfach und schnell möglich. Sie müssen jedoch auf die Angaben im Portal vertrauen und es fallen Gebühren an, die die Netto-Spende reduziert.

Die Aussicht auf mögliche Spenden führt bei Wohnprojekten immer wieder zur Frage:

Wollen und können wir als Wohnprojekt einen gemeinnützigen Verein gründen?

Bitte lesen Sie hierzu den Post #26

https://steadyhq.com/de/projekt-wohnen/posts/17a8a5fa-4ba2-4d9c-a66a-bdd1bd546705?secret_token=u13yXaZXMsNO95mIIC_ENsHghxEiD0xkv0I7tNcrEXGfaZ-AjBL3mxiHapJTBMjO (Öffnet in neuem Fenster)

Auf ein gutes neues Jahr 2024

Ihre Angelika Majchrzak-Rummel

https://wonderl.ink/@angelika.maj_rml (Öffnet in neuem Fenster)

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Kategorie Neuigkeiten

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