Gemeinnützig und Gemeinwohl
Gemeinwohl wird verstanden als Gegenbegriff zu bloßen Einzel- oder Gruppeninteressen innerhalb einer Gemeinschaft. Die nähere inhaltliche Bestimmung ist von der politisch - soziologischen Haltung abhängig. „Immer wird der Begriff ›Gemeinwohlorientierung‹ verwendet, wenn es darum geht, eine Abgrenzung zum konträren Begriff der ›Profitorientierung‹ deutlich zu machen. Gemeinwohlorientierung in der Stadtentwicklung bedeutet eindeutig, dass Projektentwicklungen nicht auf das vorrangige Ziel der Erwirtschaftung von Rendite für Einzelne oder eine Gruppe – für sogenannte ›Investor*innen‹ – ausgerichtet sein können, sondern dass als Entwicklungsziel in den Blick genommen wird, was das Projekt der Allgemeinheit bringt“ (aus Baustelle Gemeinwohl (Öffnet in neuem Fenster)).
Projekte, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen, haben jedoch keine steuerlichen Vorteile und müssen sich den normalen Rechtsvorschriften der jeweiligen Rechtsform unterwerfen.
Es gibt Bestrebungen und Versuche, die kreativen Spielräume zu nutzen.
Das bekannteste Beispiel ist sicherlich das Modell „Miethäuser Syndikat“ auf Basis der GmbH.
Zwei andere Ansätze verfolgen das „Verantwortungseigentum“ von Purpose (Öffnet in neuem Fenster) oder die Gemeinwohl Ökonomie (Öffnet in neuem Fenster)
Die Werte der Gemeinwohl Ökonomie
- Menschenwürde
- Solidarität und Gerechtigkeit
- ökologische Nachhaltigkeit und
- Transparenz und Miteinander - Teilhabe
- Lebensqualität und Zufriedenheit
harmonieren mit Prinzipien aus der Wohnprojekte-Szene. Während bei Wohnprojekten eine ökonomische Wirkung mitunter verpönt ist („wir wollen keine Gewinne“ machen), sucht die Gemeinwohl Ökonomie eine sozial-ökonomischen Wirksamkeit. Rendite ist wichtig, um der Gemeinwohl-arbeit wieder zuzufließen. Initialkapital ist notwendig, aber die Finanzierung muss sich verselbständigen und verstetigen.
Mit der Gemeinnützigkeit sind steuerliche Vorteile verbunden, Spenden können eingeworben werden und werden beim Spender steuermindernd berücksichtigt. Die Gemeinnützigkeit öffnet Wege zu Fördermittel und Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Akteuren. Die Anerkennung durch das Finanzamt als gemeinnützig ist von der Rechtsform unabhängig. Gemeinnützige Organisationen sollen die Allgemeinheit fördern und gerade nicht Individualinteressen oder eigenwirtschaftliche Zwecke der Bewohner:innen (hierzu gehört auch die gegenseitige Hilfe und Unterstützung (Nachbarschaftsverein). Die gemeinnützigen Zwecke werden in § 52 AO namentlich genannt.
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