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Liebe Leserschaft, liebe MitstreiterInnen und Engagierte,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter im April 22 widmet sich dem Thema 

Neue Rahmenbedingungen für's Planen und Bauen

und gewährt zeitlich begrenzten Zugang (8 Tage ab Erscheinen des Newsletters) zu dem Post #26 Gemeinnützig und Gemeinwohl

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Die Rahmenbedingungen für Planen und Bauen sind gerade in Bewegung. Die Unsicherheit bei allen Beteiligten ist groß. Es gibt aber auch neue Chancen. 

a) Baumaterial ist teilweise nicht lieferbar oder die Kosten laufen davon.

Laut Statistischem Bundesamt verteuerte sich Konstruktionsvollholz im Mai 2021 um 83,3 % (Öffnet in neuem Fenster) im Vergleich zum Mai 2020, Dachlatten um 45,7 % und Bauholz um 38,4 %. Betonstahl in Stäben war im Mai 2021 um 44,3 % teurer als im Vorjahresmonat, Betonstahlmatten kostete 30,4 % mehr.

Die Länderarchitektenkammern und die Bundesarchitektenkammer (Öffnet in neuem Fenster) geben wertvolle Hinweise an Architekt:innen. Diese sind auch für Bauherren sehr lesenswert > PDF (Öffnet in neuem Fenster) 

Aus juristischer Sicht wird vertreten, dass sich für Materialpreissteigerungen die Verantwortung des Architekten darauf beschränkt, den Bauherrn unverzüglich auf eine Überschreitung des Gesamtkostenrahmens hinzuweisen. In diesen Fällen ist eine eventuelle Kostenobergrenze für die Kostengruppe 300 und der Gesamtkostenrahmen entsprechend anzupassen.

Wegen Preissteigerungen oder unerwartet hoch ausgefallener Angebote veranlassen Bauherren die Wiederholungen bereits erbrachter Leistungen, indem sie beispielsweise Leistungsverzeichnisse wiederholen oder die Planung ändern lassen, um die Kosten zu reduzieren.

Dies hat Auswirkungen auf das Architektenhonorar:
Wiederholte Leistungsverzeichnisse innerhalb der Leistungsphase 6 können auch die teilweise Wiederholung der Leistungsphase 5 bedingen und im Regelfall die Wiederholung weiterer Grundleistungen insbesondere aus der Leistungsphase 7. Es gilt nun der Grundsatz: Sobald ein Auftraggeber etwas anderes oder etwas zusätzliches wünscht, begehrt er im Sinne von § 650b BGB (i. V. m. § 650q BGB) „eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs“. Der Auftragnehmer beauftragt in solchen Fällen, vereinfacht formuliert, eine Änderung der Planung - mit der Folge, dass der in § 650b BGB beschriebene Ablauf zu beachten ist. 

Denkbar ist auch die Besondere Leistung „Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)“ HOAI Anlage 10.1 Leistungsphase 3). Diese kann im Zuge der Suche nach anderen, ggf. kostengünstigeren Materialien notwendig werden.

b) Bundesförderung für effiziente Gebäude

Nach dem Neustart der Sanierungsförderung am 22.02.2022, wird am 20.04.2022 auch die Neubauförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit angepassten Konditionen wieder starten.

Pressemitteilung
(Öffnet in neuem Fenster)
Schritt 1 ist der ab dem 20.04.2022 erfolgende Neustart der EH-40 Neubauförderung. Das Programm EH 40 ist auf eine Milliarde gedeckelt. Die Förderkonditionen werden angepasst. Vor allem werden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens, möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten können. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft werden.

In einem zweiten Schritt wird - im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit wird ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.

Als dritter und finaler Schritt ist dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet

Informationen zu den Konditionen finden Sie  hier (Öffnet in neuem Fenster)
Für weiter Infos wenden Sie sich an Ihre Energieeffizienz-Expert:innen 

Übrigens, sind eigentlich Tiny Häuser förderfähig?

In der BEG können ausschließlich Vorhaben gefördert werden, bei denen Gebäude errichtet oder saniert werden, die in den Anwendungs-bereich des GEG fallen.
Gefördert werden können deshalb nur Gebäude:
- für die ein Bauantrag gestellt werden kann,
- die nach Fertigstellung ortsfest sind, und
- für die es keine Straßenzulassung gibt.

c) Landesförderung 

Der Freistaat Bayern fördert ab 01. April 2022  Mietwohnraum mit hoher Energieeffizeinz und Nachhaltigkeit
Weitere Informationen hier (Öffnet in neuem Fenster)

d) Wettbewerbe und Fördermittel Dritter 

Bis 31. Mai 2022 haben Wohnungsgenossenschaften und genossenschaftliche Wohnprojekt Zeit sich für den Klaus Noy Preis zu bewerben. Das Motto lautet „Klimaschützend & Partizipativ“. Der Antrag ist formlos möglich.
Weitere Infos bei der Wohnen in Genossenschaften e.V. (Öffnet in neuem Fenster)

Werfen Sie immer auch einen Blick in die Fördermitteldatenbank (Öffnet in neuem Fenster)

Für kleine Zuwendungen sind auch Stiftungen (Öffnet in neuem Fenster) interessant.  
Als Ergänzung empfehle ich meinen Post #26

e) Osterpaket

Im „Osterpaket“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Öffnet in neuem Fenster)hat das Kabinett viele Änderungen im Bereich Energie angekündigt. Die Vorschläge müssen durch das Palament und auch mit der EU (Beihilferecht) abgestimmt werden. Die Umsetzung dauert also noch. Andererseits sollen die Änderungen rückwirkend greifen. Im Bereich Photovoltaik soll es deutliche Erleichterungen geben. Das wäre sehr hilfreich

f) Hörvorschläge „Rund ums Bauen“

Für informative Entspannung empfehle ich Ihnen gerne 

Wollen Sie sich weiterbilden? 

Gemeinschaftliche Wohnprojekte zur Miete - Fortbildung des FORUM Gemeinschaftichen Wohnen Online am 28.04.2022 - Anmeldung bis 21.04.22
https://neues-wohnen-nds.de/neue-wohnformen-und-nachbarschaften/termine/alle-termine/#t274 (Öffnet in neuem Fenster)

berufsbegleitende Fortbildung zur Generationen- und Quartiersmanager:in
Katholische Stiftungshochschule München
Mai - November 2022
https://www.ksh-muenchen.de/hochschule/fort-und-weiterbildung/institut-fuer-fort-und-weiterbildung/zertifikatskurse/generationenmanager/ (Öffnet in neuem Fenster)

Dieser Newsletter erhebt keinen Anspruch auch Vollständigkeit und ist nur eine Momentaufnahme. Für den Inhalt der verlinkten Drittseiten wird keine Haftung übernommen.

Die Themenauswahl ergibt sich aus Aktualität oder aus  meiner praktischen Erfahrungen mit Wohnprojekten.

Sie können aber bei der Auswahl mitwirken. 

Über welche Frage - hinsichtlich eines Wohnprojektes - grübelt ihr gerade?

Schreibt mir ... hier (Öffnet in neuem Fenster)

Vielleicht kann ich diese Frage in einem Newsletter beantworten.

Viele Fragestellungen habe ich schon in meinem Blog https://steadyhq.com/projekt-wohnen (Öffnet in neuem Fenster) verarbeitet.

Schaut gerne mal rein  https://steadyhq.com/de/projekt-wohnen/posts (Öffnet in neuem Fenster)

Der neuste Post #26 Gemeinwohl und Gemeinnützigkeit ist für alle die nächsten 8 Tage frei zugänglich.

Mit jedem Newsletter wird immer ein anderer Post für eine kurze Zeit freigegeben.

Dauerhaften Zugriff haben die Mitglieder - wahlweise mit dem Selbstlerner ABO, dem Wissensvermittler ABO und dem Netzwerker ABO
https://steadyhq.com/de/projekt-wohnen/about (Öffnet in neuem Fenster)

Mit den besten Wünschen für das kommende Osterfest
Möge das unsinnige Leiden und Sterben in der Welt ein Ende finden und endlich wieder Hoffnung in unsere Herzen einziehen.

Ihre Angelika Majchrzak-Rummel

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