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Anspruch auf Wohnen 

Bundestag und Bundesrat haben Ende 2022 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum "Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" (auch "UN-Sozialpakt" genannt) angenommen. Es tritt drei Monate nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Dieser Schritt war lange überfällig, auch um sich dem Nachhaltigkeitsziel „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“ der Agenda 2030  zu  nähern.

Durch das Fakultativprotokoll wird Einzelpersonen das Individualbeschwerdeverfahren (Öffnet in neuem Fenster) ermöglicht - wenn sie sich in ihren im Sozialpakt aufgeführten Rechten verletzt fühlen und der innerstaatlichen Rechtsweg ausgeschöpft ist. So kann sich der Ausschuss in Genf mit der Beschwerde beschäftigen und eine Spruchentscheidung (Öffnet in neuem Fenster) treffen. 

 Art 11 Abs. 1 des UN-Sozialpaktes (Öffnet in neuem Fenster) formuliert einen Anspruch auf Unterbringung und damit auch auf ausreichenden Wohnraum: "Die Vertragsstaaten erkennen das  Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und  seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und  Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der  Lebensbedingungen. Die Vertragsstaaten unternehmen geeignete Schritte,  um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten, und erkennen zu  diesem Zweck die entscheidende Bedeutung einer internationalen, auf  freier Zustimmung beruhenden Zusammenarbeit an."

Laut Statistischem Bundesamt leben ca. 178.000 wohnungslose Menschen in  Deutschland, die Leistungen zur Unterbringung in  Anspruch nehmen. Die Dunkelziffer ist deutlich höher. In Anbetracht der aktuellen Angst vieler  Geringverdiener, sich ihre Mietwohnung bald nicht mehr leisten zu können, ist das Fehlen von preiswerten Wohnungen besonders fatal. 

„Anspruch auf Wohnen“

Jeder Mensch braucht eine Bleibe. Im Deutschen Grundgesetz ist das so aber nicht festgehalten. Wieso nicht? Und was müsste passieren, damit jede:r eine Wohnung bekommen könnte?

Eine ausführliche Einführung unter verschiedenen Aspekten finden Sie im einem Artikel aus 2018 von Michael Krennerich unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE (Öffnet in neuem Fenster).

Wenn Sie lieber Hören statt Lesen, empfehle ich "Denkenhilft" mit der Folge   https://www.denkenhilft.com/2022/01/17/recht-auf-wohnen (Öffnet in neuem Fenster)

Soweit der Bund (aufgrund unseres föderalen Staates) für Bauen und Wohnen überhaupt zuständig ist, ist dieser gefordert Art 11 Abs. 1 des UN-Sozialpaktes (Öffnet in neuem Fenster)umzusetzen. Das "Bündnis für bezahlbaren Wohnraum" hat  am 12. Oktober 2022 nach sechs Monaten intensiver Arbeit das umfangreiche "Maßnahmenpaket (Öffnet in neuem Fenster) für eine Bau-, Investitions- und  Innovationsoffensive" vorgestellt. Wir können gespannt sein, was bis Dezember 2025 davon umgesetzt wurde. 

In einigen Bundesländern gibt es zumindest einen Staatsauftrag (Art 106 der Bayerischen Verfassung (Öffnet in neuem Fenster) oder Art 28 der Berliner Landesverfassung) ...
... wenngleich der (bislang) nicht ernst genommen wird.
So hat der Freistaat Bayern 2013 unter dem damaligen Finanzminister Markus Söder 32.000 Wohnungen an einen Immobilien-Hai veräußert, der mit Sanierungen und Mieterhöhungen vielen alteingesessenen Mieterinnen und Mietern den Erhalt der Wohnung unmöglich machte.
Die Förderung von bayernweit über 9.500 Wohnungen im Jahr 2020 wird nun im Gegenzug als
Erfolg von der Staatsregierung (Öffnet in neuem Fenster) betrachtet. Die Erwartungen an Bayernheim (Öffnet in neuem Fenster) wurden nicht erfüllt. Im Herbst 2023 sind Landtagswahlen in Bayern.

Bund, Länder und Kommunen haben viel zu lange auf die Kräfte der freien Wirtschaft gehofft und keine Bodenpolitk gemacht. Durch das  Bodenmobilisierungsgesetz (Öffnet in neuem Fenster) haben die Ländern zumindest neue Möglichkeiten.
Jedoch erst  wenn eine Entscheidung der Landesregierung vorliegt, können die Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt alle Rechte (Vorkaufsrecht, Genehmigungen) ausschöpfen. (Öffnet in neuem Fenster)

Bislang lag der politische Fokus auf Neubau. Das Potential der Bestandsobjekte wurde nicht erkannt.  Ein Abriss-Moratorium wäre nicht nur in Hinblick auf den Erhalt von preiswerten Wohnungen, sondern auch in Hinblick auf Suffizienz und Klimaschutz ein wichtiger nachhaltiger Baustein.  

Ich werde weiterhin die Entwicklung im Auge behalten und diesen Artikel bei Bedarf aktualisieren.

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Ihre Angelika Majchrzak-Rummel




Kategorie juristische Fachthemen

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