Newsletter * Projekte im ländlichen Raum
Liebe Leserschaft, liebe MitstreiterInnen und Engagierte,
sehr geehrte Damen und Herren,
Wohnprojekte sind immer auch Ausdruck individueller und gesellschaftlicher Bedürfnislagen.
Im städtischen Umfeld geht es um die Schaffung und Erhalt von Wohnraum, der vor Spekulation geschützt ist. Angst vor Vereinsamung in einer anonymen Umwelt sind eine Motivation.
Im ländlichen Umfeld spielen Selbstversorgung, alternatives Wirtschaften oder Kunst / Kultur eine große Rolle. Kinder sollen in einer Gemeinschaft und in Natur aufwachsen.
Mal möchte man homogen unter sich sein (vgl. die Beginenprojekte für Singlefrauen, Projekte für Aktive ab 50+, ...), mal soll die Zusammensetzung möglichst bunt und inklusiv sein.
Im heutigen Newsletter gibt es Tipps für Projekte im ländlichen Raum - auch unter dem Aspekt „Wohnen im Alter“
Im ländlichen Raum gibt es noch Leerstand, der Entwicklungspotential hat.
Beispielhaft habe ich folgende Netzwerke / Plattformen für Sie gefunden:
Die Akademie des Wandels … "ist unsere von Dörfler*innen gegründete Verbreitungs-Plattform für den von Bürger*innen angeschobenen Wandel hin zu echter Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit".
https://www.akademiedeswandels.de/ (Öffnet in neuem Fenster)
https://www.akademiedeswandels.de/wissenssammlung (Öffnet in neuem Fenster)
Das Netzwerk Zukunftsorte beschäftigt sich mit den Möglichkeiten gemeinwohlorientierter Immobilienentwicklung für Kommunen und Immobilienbesitzer*innen auf dem Land.
Wie kann der Weg vom Leerstand zum Zukunftsort funktionieren?
Ich empfehle eine wunderbare Publikation (download und Papier) aus der Sicht der Projekte
https://zukunftsorte.land/uebermorgen (Öffnet in neuem Fenster)
Parallel gibt es das Netzwerk Junge Bürgermeister:innen
Hören Sie mal rein in den Podcast WirKommunalen - nachgefragt: Zukunftsorte (Öffnet in neuem Fenster)
Fakt ist: Projekte auf dem Lande sollten mit den Akteuren im Ort frühzeitig agieren und das Konzept mit den Ortsansässigen gemeinsam entwickeln.
Dies eröffnet dann auch Chancen auf Fördermittel. Insbesondere die Schaffung von Orten im ländlichen Raum, die Angebote bspw. der Nahversorgung, der Kultur, Bildung und Gesundheitsdienstleistungen bündeln (Dienstleistungs-zentren, Gemeinschaftshäuser, Dorfbüros) sind begehrt. Dies ist natürlich mehr als nur MitEinanderWohnen. Denken Sie "größer" und kreativ.
Auch Fördermittel für Digitalisierungsprojekte können ein interessanter Baustein sein (insbesondere im Bildungsbereich oder zur AAL - Unterstützung). Hören Sie doch mal rein Digitale Provinz: Zurück auf's Land (Öffnet in neuem Fenster)
Über die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume können Sie ein Planspiel „Zukunft gestalten in Dorf und Regionen“ gewinnen.
Das Planspiel bietet eine Möglichkeit, sich möglichen Zukunftsvisionen für das eigene Dorf oder die eigene Region gemeinsam spielerisch anzunähern und kann entweder als motivierender Einstieg oder Zwischenschritt im Gestaltungs-prozess fungieren. Im Idealfall steht am Ende des Tages ein Leitbild mit einem Zeit- und Aufgabenplan.
Bewerben können sich Dörfer und Regionen aus dem gesamten Bundesgebiet. Voraussetzung ist, dass sich bereits Akteure zusammengetan haben, um aktiv zu werden. Sie müssen einen konkreten Plan haben, wie sie das Planspiel in einen bestehenden oder kommenden Prozess einbinden (zum Beispiel Dorfwett-bewerb, Planungsprozesse, Modellvorhaben). Es ist außerdem wichtig, dass die Beteiligten ein Ziel formuliert haben, das sie mit dem Workshop erreichen wollen.
https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/service/veranstaltungen/bevorstehende-veranstaltungen/planspiel-zukunft-gestalten-in-dorf-und-region/bewerbung/ (Öffnet in neuem Fenster)
In den meisten Dörfern gibt es eine überalterte Bevölkerungsstruktur und auch Projektmitglieder werden irgendwann mal älter. Insofern könnten auch „Wohnen im Alter“ und „Wohnen & Pflege“ eine willkommene Ergänzung sein. Schauen Sie doch mal in die Fördermitteldatenbank des FGW https://wohnenundpflege.fgw-ev.de/foerdershyprogramm/ (Öffnet in neuem Fenster)
Für Niedersachsen gibt es eine aktuelle Info:
Niedersächsisches Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“:
Zusätzliche Antragsfrist 01.04.22 - für Förderung in 2022
Selbstbestimmt leben und dabei die eigene Umwelt aktiv gestalten zu können, ist für viele ältere und pflegebedürftige Menschen der wichtigste Maßstab für Lebensqualität. Im Jahr 2022 erhöht das Land Niedersachsen das Fördervolumen für das Programm „Wohnen und Pflege im Alter“ um 950.000 Euro. Innovative Vorhaben rund um altersgerechtes Wohnen können daher in diesem Jahr mit insgesamt 1,95 Millionen Euro unterstützt werden. Projektträger können sich ab sofort für eine Förderung noch in diesem Jahr bewerben.
Interessierte Projektträger können ihre Anträge bis zum 01.04.2022 postalisch und per E-Mail bei der Bewilligungsbehörde, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, einreichen. Wichtiger Hinweis: Die Projekte müssen noch im Kalenderjahr 2022 starten.
Vor Antragstellung sollte die fachliche Beratung zur Projektumsetzung beim Verein FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V. in Anspruch genommen werden.
Bitte beachten:
Anträge für das Förderjahr 2023 (d.h. für Projekte, die in 2023 starten) sind bis zum Stichtag 01.08.2022 einzureichen.
Ansprechpartnerinnen beim Landesamt für alle zuwendungstechnischen Fragen sind:
Frau Grams, Tel. 0441 / 22 29 - 73 04, Email: Regina.Grams@ls.niedersachsen.de
Frau Winter, Tel. 0441 / 22 29 - 74 14, Email: KimAnne.Winter@ls.niedersachsen.de
Für die fachlich-konzeptionelle Beratung ist das FORUM Gemeinschaftliches Wohnen e.V., Bundesvereinigung, in Hannover zuständig. Ansprechpartnerin ist hier Frau Röder, Tel. 0511/ 16 59 10 - 45, Email: wohnenundpflege@fgw-ev.de
Für Bayern ist die "Koordinationsstelle Wohnen im Alter" (Projekt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration) ein wichtiger Ansprechpartner für dieses Themenfeld
https://www.wohnen-alter-bayern.de/%C3%9Cberuns.html (Öffnet in neuem Fenster)
Bei der Umsetzung einzelner Maßnahmenvorschläge von Seniorenpolitischen Gesamtkonzepten stellt sich immer auch die Frage nach Fördermöglichkeiten. Während einige Kommunen in Bayern hier bereits auf Erfahrungen zurückgreifen können, ist es insbesondere für kleinere Gemeinden schwierig, sich einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten (Öffnet in neuem Fenster) zu verschaffen. Manche Fördermittel haben den Bezug zum ländlichen Raum.
Für andere Bundesländer gibt es ähnliche Anlaufstellen für die Themen "Wohnen im Alter" oder "Wohnen und Pflege".
Ich rate aber ausdrücklich davon ab - nur aus monetären Erwägungen heraus - ein Fördermittelkonzept umzusetzen zu wollen. Die förderfähige Maßnahme muss aus dem Herzen kommen und zum Gesamtkonzept passen. Nur dann ist das Projekt nachhaltig und wirkmächtig.
In juristischer Hinsicht muss erst das Gesamtkonzept durchdacht sein, um dann die „richtigen“ Rechtsformen zu finden. Denkbar ist, Grundstückseigentum / Erbbaurecht vom operativen Geschäft zu lösen und zusätzlich einen gemeinnützigen Verein zu gründen. Die verschiedenen Bereiche sind dann geschickt zu verbinden (Kooperation, langfristige Mietverträge, Gewinnabführungsverträge, ...).
Hinweise in eigener Sache
In meinen Steady Account finden Sie aktuell 20 Posts mit juristischen und praktischen Ausführungen.
Einige Posts sind für alle lesbar. Manche sind nur für Mitglieder der Community zu öffnen.
Der Wissenspool soll wachsen. Bei Bedarf aktualisiere oder ergänze ich die Posts gerne. Ihr Feedback und ihre Kommentare helfen mir dabei.
Lassen Sie uns in einen Erfahrungsaustausch treten.
Mit dem heutigen Newsletter öffne ich für 8 Tage den Post #01 Verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder Selbstverwaltung?
Ab dem 01.12.2020 gilt das modernisierte „Gesetz über das Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht“. Das Gesetz erkennt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als voll rechtsfähig an. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann (in Hinblick auf das gemeinschaftliche Eigentum) Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, vor Gericht klagen und verklagt werden § 9 a Abs. 1 WEG.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird durch den Verwalter gerichtlich und außergerichtlich vertreten § 9 b WEG. Der Verwalter agiert (vergleichsweise wie in einer GmbH) als „Geschäftsführer“ im Außenverhältnis.
Kleine Wohnprojekte haben Schwierigkeiten einen guten professionellen Verwalter zu finden und / oder scheuen die Kosten. Auch wollen Wohnprojekte, die gemeinschaftlich erfolgreich die Planungs- und Realisierungsphase gestemmt haben, weiterhin gemeinschaftlich ohne einen Dritten agieren.
Ist eine verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer möglich und sinnvoll? Ist eine Selbstverwaltung sinnvoll?
Wollen Sie mehr lesen ...?https://steadyhq.com/de/projekt-wohnen/posts (Öffnet in neuem Fenster)
Mit den besten Wünschen in Erwartung des nahenden Frühlings
Ihre Angelika Majchrzak-Rummel