Newsletter 04/ 23
Liebe Leserschaft,
liebe Mitstreiter:innen und Fachleute in der Projekte-Szene,
sehr geehrte Damen und Herren,
Der heutige Newsletter steht unter dem Motto „Das liebe Geld". Es geht um Kosten vermeiden, um Verwaltung von gemeinschaftlichen Geldern und um Wettbewerbe.
Zum Thema Wohnen in der Stadt habe ich einige Links zum Lesen/Hören zusammengestellt.
1. Reservierungsvertrag benachteiligt Maklerkunden unangemessen
Für alle Kaufinteressenten, die ein Grundstück oder eine Immobilie bei einem Makler kostenpflichtig reserviert haben und später keinen Kaufvertrag abschließen konnten oder wollten, ist folgendes Urteil des BGH vom 20.4.2023 (BGH, I ZR 113/22) interessant:
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbarte Verpflichtung eines Maklerkunden zur Zahlung einer Reservierungsgebühr ist unwirksam, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Dies gilt auch dann, wenn die entgeltliche Reservierung nicht im eigentlichen Maklervertrag, sondern später gesondert vereinbart wurde.
In dem Fall aus Sachsen hatten die Interessenten einer Immobilie der Maklerin 4.200 Euro dafür gezahlt, dass das ins Auge gefasste Einfamilienhaus einen Monat lang nicht anderweitig verkauft wird. Die Parteien schlossen zunächst einen Maklervertrag und anschließend einen Reservierungsvertrag. Der Betrag sollte beim Kauf auf die Provision angerechnet werden. Dazu kam es jedoch nicht, da die Finanzierung scheiterte. Die Kläger traten vom Kauf zurück und verlangten von der Maklerin die Reservierungsgebühr zurück.
Der BGH verurteilte die Maklerin zur Rückzahlung der Reservierungsgebühr. Die Kunden erhalten somit die 4.200 Euro zuzüglich Zinsen zurück.
Das Landgericht Dresden als Vorinstanz hatte der Maklerin das Geld zugesprochen, weil die Reservierungsvereinbarung erst mehr als ein Jahr nach dem Maklervertrag zustande gekommen war. Für den Bundesgerichtshof spielt das keine Rolle: Der Kunde habe von der Reservierung nicht viel, weil es immer passieren könne, dass der Eigentümer einen Rückzieher mache oder die Immobilie am Makler vorbei auf eigene Faust verkaufe, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch bei der Urteilsverkündung.
Nach Ansicht des BGH benachteiligt der Reservierungsvertrag den Maklerkunden unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB und ist unwirksam, weil die Rückzahlung der Reservierungsgebühr ausnahmslos ausgeschlossen ist und sich aus dem Reservierungsvertrag weder nennenswerte Vorteile für den Kunden ergeben noch eine geldwerte Gegenleistung des Maklers zu erbringen ist.
Darüber hinaus kommt der Reservierungsvertrag der Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen Provision zugunsten des Immobilienmaklers gleich. Dies widerspricht dem Leitbild der gesetzlichen Regelung des Maklervertrages, wonach eine Provision nur dann geschuldet ist, wenn die Maklertätigkeit zum Erfolg geführt hat.
2. Als Gruppe Geld verwalten
Sich als Gruppe zu engagieren und eine Initiative, ein Projekt oder eine Aktion zu starten, ist nicht immer einfach. Für die meisten Vorhaben braucht man Geld. Es werden Mitgliederbeiträge eingefordert. Durch Crowdfunding (Öffnet in neuem Fenster) kann Unterstützung gewonnen werden. Doch wie geht es weiter? Wohin fließt das gesammelte Geld? Es ist sehr schwierig, als Projektgruppe - ohne Rechtsform - ein Konto zu eröffnen, um das Geld transparent zu verwalten. In Deutschland können nur Privatpersonen oder juristische Personen ein Konto bei einer Bank eröffnen.
Wer übernimmt die Verantwortung?
Das Privatkonto eines Mitgliedes birgt Risiken, ist nicht transparent und stellt die Glaubwürdigkeit des Projektes in Frage. Denkbar ist die Gründung eines Vereins.
elinor bietet Gruppenkonten für nicht- juristische Personen an
Auf elinor.network (Öffnet in neuem Fenster) ist es möglich, ein Gruppenkonto zu eröffnen, ohne dem Zusammenschluss eine Rechtsform zu geben oder ein privates Bankkonto zu verwenden. Ein:e Initiator:in registriert sich einfach auf der elinor-Plattform, erstellt eine Gruppe und lädt die Mitglieder ein, die Einblick in die Transaktionen haben sollen.
Unter den Gruppen auf elinor finden sich viele soziale und aktivistische Projekte, aber auch andere Gruppen wie Sportmannschaften, Klassenkassen, Selbsthilfegruppen oder Solidargemeinschaften. Das Gruppenkonto kann bis zur Vereinsgründung oder auch langfristig genutzt werden. Das Besondere daran: Alle Mitglieder eines Gruppenkontos haben jederzeit Einblick in alle Ein- und Auszahlungen und können gemeinsam und demokratisch über die Auszahlungen entscheiden. So ist eine transparente und gemeinsame Geldverwaltung möglich.
Das Projektgruppenkonto wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die GLS Bank ist Kooperationspartner.
3. Vereine und Musikveranstaltungen
Bei jeder privaten Feier wird Musik zur Unterhaltung eingesetzt. Dafür fallen keine GEMA-Gebühren an.
Anders sieht es aus, wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen. Dazu gehören z.B. Vereinsfeste im Sommer mit Musik. Veranstalter:innen (verantwortlich für die Organisation der Aufführung, Vorführung oder Wiedergabe) müssen sich bei der GEMA anmelden und GEMA-Gebühren zahlen.
Der Freistaat Bayern und die GEMA haben eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtlich tätige Vereine getroffen: Für bis zu zwei eintrittsfreie Vereinsfeste pro Jahr fallen keine GEMA-Gebühren an. Wichtig ist, dass die Veranstaltung trotzdem angemeldet wird, damit der Freistaat Bayern die Kosten übernimmt.
4. Wettbewerb
"Projekt Nachhaltigkeit", der Wettbewerb für Zukunftsgestaltung mit Leidenschaft, zeichnet Initiativen und Projekte aus, die sich für eine nachhaltige Entwicklung in der gesamten Breite der Gesellschaft einsetzen.
Bewerben können sich alle, die sich als Zukunftsgestalter:innen im Sinne der Nachhaltigkeit verstehen - ob zivilgesellschaftliche Organisationen, Initiativen, Privatpersonen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Startups oder Kooperationen.
Besonders interessant finde ich die Kategorie Foto - Bauen und Wohnen. Gesucht werden Fotos, die Perspektiven für eine nachhaltige Transformation des Bauens, Wohnens und Zusammenlebens aufzeigen und zur Veränderung ermutigen. Bewerben können sich alle Einzelpersonen, Profifotograf:innen, Hobbyfotograf:innen, Künstler:innen, Schüler:innen, Studierende, Institutionen etc. Jede:r der vier Preisträger:innen erhält 1.000 Euro Preisgeld.
https://www.wettbewerb-projektn.de/kategorien/foto (Öffnet in neuem Fenster)Ich bin sehr gespannt auf die Ergebnisse. Ich frage mich schon lange, wie man gemeinschaftliches Wohnen darstellen kann.
5. Wohnen in der Stadt
Vom 02. bis 04. Juni 2023 findet in Oberhausen das Forum „Recht auf Stadt“ statt.
https://rechtaufstadt-forum.de/ (Öffnet in neuem Fenster)Markus Lanz hatte am 13.04.23 die Politikerin Franziska Giffey, den Journalisten Michael Bröcker, die Bauingenieurin Christine Lemaitre und die Architektin Fabienne Hoelzel eingeladen.
https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-13-april-2023-102.html (Öffnet in neuem Fenster)Dazu passt der Podcast „Schöner Wohnen“, in dem es um Mieterschutzrechte in Berlin geht
https://podcasters.spotify.com/pod/show/schner-wohnen (Öffnet in neuem Fenster)Ein Leitfaden für eine gemeinwohlorientierte Stadt- und Raumentwicklung finden Sie unter
https://urbane-liga.de/ (Öffnet in neuem Fenster)In Nürnberg hat sich Urban Lab als gemeinnützige UG gegründet, um Bürgerinnen und Bürger für die Gestaltung ihrer Stadt zu begeistern.
https://www.urbanlab-nuernberg.de/ (Öffnet in neuem Fenster)Das Projekt "was wäre wenn ...?" fördert Ideen für eine klimagerechte Stadt mit bis zu 10.000 €. Wenn die Idee noch nicht so weit ist, hilft das Ideenbüro. Es hilft, aus einer Idee ein umsetzbares Konzept zu entwickeln und unterstützt auch Vorarbeiten unkompliziert mit bis zu 400 €.
https://www.waswaerewenn2035.de/projektfoerderung/ (Öffnet in neuem Fenster)Vielleicht eine Anregung für andere Großstädte oder Kommunen.
Nach der langen Corona-Pause sind nun endlich wieder Veranstaltungen "anlog" möglich. Über die verschiedenen Newsletter haben Sie sicher einige interessante Angebote für sich ausgewählt.
Ich habe mich für das Netzwerktreffen von Immovielien am 12. und 13. Mai in Apolda (Öffnet in neuem Fenster) angemeldet. Vielleicht sehe ich ja den einen oder die andere persönlich. Natürlich werde ich darüber berichten.
Sie können mir gerne eine Mail info@projekte-des-lebens.de (Öffnet in neuem Fenster) oder eine Direktnachricht über meinen Instagram Account (Öffnet in neuem Fenster) schreiben.
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Dies ist deutlich günstiger als eine juristische Erberatung, die ich natürlich auch gern durchführe.
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Ich wünsche Ihnen ein wunderschönes Wochenende
Angelika Majchrzak-Rummel
Rechtsanwältin und Projektberaterin