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Eigenkapital für ein neues Wohnprojekt

als GmbH&Co.KG 

Die GmbH&Co.KG ist eine Personengesellschaft, die im Außenverhältnis als eigenständige Rechtsperson auftritt und somit im eigenen Namen einen Bankkredit aufnehmen kann. Die Kreditfähigkeit der einzelnen Kommanditist:innen wird nicht von der Bank geprüft.

Voraussetzung für eine Fremdfinanzierung ist u.a. die Höhe des Eigenkapitals. 

a) Berechnung des Eigenkapitals
vgl. Post "Finanzierung eines neuen Wohnprojektes"

b) Regelungen im Gesellschaftervertrag
Dabei geht es primär um Geschäftsanteile, für die Gesellschafter Einlagen erbringen. Diese Einlagen (meist Geldzahlungen) sollten insgesamt das notwendige Eigenkapital sicherstellen. 

Bei Wohnprojekten gibt es einige Besonderheiten:

  • die Gruppe ist bei Gründung noch nicht vollständig: es kommen noch GesellschafterInnen / KommanditistInnen hinzu > Abwachsen / Anwachsen von Anteilen 

  • die GmbH als haftende Komplementärin hat nur in Stammkapital, aber kein Vermögen und soll auch meist kein Vermögen an der KG halten

  • die GesellschafterInnen müssen / können nicht alle die gleiche Einlage zahlen > solidarische Finanzierung regeln 

c) Im dritten Schritt fragen sich die meisten Gruppen, wie die Einlagen "gerecht" gestaltet werden können.
Folgende Grundvarianten sind denkbar:
a) jeder_r zahlt, was er kann und bekommt entsprechende Geschäftsanteile
b) alle zahlen die gleiche Hafteinlage und weitere wohnungsabhängige Pflichteinlagen (in Raten). Beide Bausteine ergeben die Geschäftsanteile
c) alle zahlen die gleiche Hafteinlage und wer gibt im Rahmen seiner Möglichkeiten verzinsliche Nachrangdarlehen mit qualifizierten Rangrücktritt 

Die möglichen Regelungen sind teilweise kompliziert. Ohne Excel-Tabelle geht es nicht.
Geschäftsanteile und Einlagen sind von der sog. "Hafteinlage im Handelsregister" zu unterscheiden! 

d) Und schließlich ist zu überdenken, wie das monatliche Nutzungsentgelt zu berechnen ist und wie sich die unterschiedliche finanzielle Beteiligung dabei auswirken kann / soll. 

Natürlich stellt sich die Frage, "wieviel ist eigentlich mein Geschäftsanteil wert, wenn ich ausscheide (in 2 / 10 / 30 Jahren)". Nur weil Sie beim Beitritt xx € bezahlt haben, heißt es nicht, dass diese Einlage betragsmaßig auch wieder ausbezahlt wird. Grundsätzlich nimmt jede:r Gesellschafter:in anteilig an Gewinn und Verlust der Firma "GmbH&Co.KG" teil.
Je nach gutachterlicher Bewertung, Angebot- und Nachfrage  sowie den Regelungen im Gesellschaftervertrag (z.B.  Abschläge für bestimmte Situationen, Gewinnabführungsvertrag) kann die Bewertung nur im konkreten Einzelfall ermittelt werden. 

Es besteht die Möglichkeit zu einem mehrteiligen Crashkurs "GmbH&Co.KG".
Bei Interesse bitte ich um Kontaktaufnahme.
 

Kategorie juristische Fachthemen

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