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Was vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu halten ist

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seinen Beschluss bekannt gegeben, den Antrag der 3 Gerichte, das Cannabisverbot neu zu bewerten, abzuweisen. Mit dem Urteil von 1994 sei bereits alles gesagt worden, das heißt, die Strafbarkeit von Cannabisdelikten stehe mit der geltenden Rechtslage bzw. dem Grundgesetz nicht in Konflikt. Dass das BVerfG kein Problem erkennt und die Richtervorlagen (Anträge zur Prüfung von Gerichten) nicht einmal behandelt, sondern von vornherein abweist, ist ein Schlag ins Gesicht von Menschen, die durch das BtMG kriminalisiert werden. Aber: Es gibt Gründe, die Kritik an der Entscheidung des BVerG (und den Richter*innen des BVerG) begrenzt zu halten.

  1. Der Zeitpunkt könnte der schlechtsmögliche sein, oder eventuell doch ganz ok.

  2. Der Beschluss mag politisch gefärbt scheinen, ist aber eigentlich recht unpolitisch.

  3. Die Anträge haben ein paar Mängel, die möglicherweise hinreichend waren, sie abweisen zu müssen.

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