Quotendeckelung bei der Lohnpfändung wegen Kindesunterhalt
Der Beistand beantragt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Das Vollstreckungsgericht setzt den pfandfreien Betrag nach § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO (Öffnet in neuem Fenster) (im neuen amtlichen Formular) wie folgt fest, weil der Schuldner einem anderen minderjährigen Kind in der ersten Altersstufe laufenden Unterhalt gewährt:
Was sollte der Beistand tun?
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Datum
30.10.2023
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