Zum Hauptinhalt springen

Quotendeckelung bei der Lohnpfändung wegen Kindesunterhalt

Der Beistand beantragt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Das Vollstreckungsgericht setzt den pfandfreien Betrag nach § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO (Öffnet in neuem Fenster) (im neuen amtlichen Formular) wie folgt fest, weil der Schuldner einem anderen minderjährigen Kind in der ersten Altersstufe laufenden Unterhalt gewährt:

Was sollte der Beistand tun?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Öffnet in neuem Fenster)

0 Kommentare

Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.
Mitglied werden