Zum Hauptinhalt springen

Zustellung an der Arbeitsstätte

Die Zustellung (beispielsweise eines Festsetzungsbescheids, einer öffentlich-rechtlichen Mahnung oder eines Vollstreckungstitels) an der Wohnanschrift des Schuldners scheitert. Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde kennt jedoch die Arbeitsstätte, bei der er als Angestellter tätig ist. Kann dort wirksam an ihn zugestellt werden?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Öffnet in neuem Fenster)

0 Kommentare

Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.
Mitglied werden