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Grundsteuern in der Rangklasse 3

In § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ZVG (Öffnet in neuem Fenster) heißt es:

[…] Grundsteuern […] genießen dieses Vorrecht nur für die laufenden Beträge und für die Rückstände aus den letzten zwei Jahren

In die Rangklasse 3 gehören daher nur die laufende Grundsteuer und die Rückstände der letzten zwei Jahre. Doch was bedeutet das genau? Inwieweit handelt es sich um laufende und inwieweit um rückständige Steuern?

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