#HandelnStattKriminalisieren
Gemeinsam gegen die Kriminalisierung
der KlimaGerechtigkeitsBewegung

Inhalt
Einlassung von Sonja Manderbach
zur Gerichtsverhandlung am 27. März 2025 am Amtsgericht Nürnberg
Fotos zur Gerichtsverhandlung am 27. März 2025 am Amtsgericht Nürnberg
Letztes Wort von Sonja Manderbach
zur Gerichtsverhandlung am 27. März 2025 am Amtsgericht Nürnberg
Statements der drei Angeklagten (27. März 2025 / Nürnberg)
Pressemitteilung zur Verhandlung am 27. März 2025 - mit weiterführenden Links zum Protest (Straßenblockade) am 9. Juni 2023, die Gegenstand der Verhandlung war
Links zu Social Media Beiträgen:
#SoliPilgern #HandelnStattKriminalisieren
#Brokkoli (Sonjas Wutanfall der Woche)
#SonjasRadikalerKlimaProtest (Kirchenradio Basiskirche Hannover)
#JetztIstDieZeit - Kirche, KlimaSchutz, Glaube
Rückblick auf vorherige Gerichtsverhandlung in Nürnberg - am 14. Februar 2025 - zur selben Straßenblockade (09.06.2023 - während des Evangelischen Kirchentags in Nürnberg)
Gastbeiträge aus dem Blog KlimaSuffragette (s.u.):
04.07.2024: Rückenwind vom Verfassungsblog
29.06.2024: Wieder vor Gericht (Bremen)
- die Bundesrepublik Deutschland gegen Sonja Manderbach
19.06.2024: Wieder vor Gericht (Berlin)
- erstes rechtskräftiges Urteil (Sonja Manderbach)
23.05.2024: Ein Jahr nach den Hausdurchsuchungen …
28.03.2024: Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Neuruppin (von Sonja Manderbach) - anlässlich des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung §129
26.03.2024: Wieder vor Gericht (Bremen)
- eine Verhandlung muss vertagt werden, weil die Rechtslage unklar ist
07.12.2023: Drei Pressemitteilungen zu Protesten von Scientist Rebellion
- zum Protest vor dem Amtsgericht Tiergarten gegen die Kriminalisierung der Klimabewegung
05.12.2023 Bilder & Gedanken zum Protest von Scientist Rebellion vor dem Amtsgericht Tiergarten gegen die Kriminalisierung der Klimabewegung
27.11.2023: Vorverurteilungen und andere Missverständnisse
- ziviler Widerstand und Kriminalität sind zwei völlig verschiedene Dinge
11.11.2023: Urteilsverkündung in Frankfurt
& zu St. Martin in Neuendettelsau
27.10.2023: Wieder vor Gericht (Frankfurt)
05.10.2023: Urteilsverkündung in Oldenburg
27.09.2023: Wieder vor Gericht (zweiter Verhandlungstag in Oldenburg)
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Einlassung von Sonja Manderbach
zur Gerichtsverhandlung am 27. März 2025 am Amtsgericht Nürnberg
Am Freitag, dem 09. Juni 2023 habe ich zusammen mit - inklusive mir - 11 Bürger*innen an einer Versammlung nahe dem Nürnberger Hauptbahnhof teilgenommen, um unignorierbar wie ein Feueralarm gegen die alltägliche Normalität der Zerstörung aller Lebensgrundlagen und Lebensräume auf dem gesamten Planeten für alle Lebewesen zu protestieren.
Friedfertige Straßenblockaden sind seit Generationen ein legitimes Mittel zivilen Ungehorsams gegen gesellschaftliche Missstände, die zu eskalieren drohen. Die eskalierende KlimaKatastrophe ist eine solche himmelschreiende Ungerechtigkeit. Diejenigen, die sie am meisten durch ihren fossilen Lebensstil verursachen und sogar wirtschaftlich an der Ursache - der Verbrennung und Nutzung fossiler Rohstoffe - profitieren, werden am wenigsten unter den Folgen der globalen Erd-Überhitzung zu leiden haben. Diejenigen, die mit ihrem Lebensstil am wenigsten dazu beitragen, weil sie ein sehr einfaches, schlichtes Leben führen, oder erst sehr wenig dazu beigetragen haben, weil sie noch sehr jung oder noch nicht geboren sind, treffen die Extremwetter-Katastrophen, Hitze- & Dürreperioden und alle weiteren Folgen der globalen Erd-Überhitzung schon jetzt am härtesten oder werden sie weit härter treffen als diejenigen, die zum jetzigen Zeitpunkt die meiste ihnen zur Verfügung stehende Lebenszeit schon gut situiert verlebt haben.
Leider ist noch immer in weiten Teilen der Bevölkerung nicht bekannt, dass es bei der KlimaKatastrophe nicht ums Wetter geht, sondern erstens um die Lebensgrundlagen: Trinkwasser, Nahrung, bewohnbares Land, Ökosysteme, Artenvielfalt und um die Verhinderung des Gegenteils, nämlich Ökozid, also die Zerstörung von Ökosystemen und Biodiversität und das Verursachen von Massensterben, also massenhaftem Artensterben - ein Prozess, der leider schon begonnen hat. Als ob das nicht reichen würde und existenziell genug wäre, geht es um noch mehr: Nämlich - zweitens - um soziale Gerechtigkeit und um die Demokratie, denn diese ist gefährdet, weil die Ressourcenkrise, die eine weitere Folge der globalen Erd-Überhitzung und des Ökozids ist, und die von KlimaKatastrophe in die Flucht getriebenen Menschen, die ihre Heimat in Äquatornähe verlassen müssen, um Überleben für sich und ihre Kinder zu ermöglichen, zu Rechtsruck und Rechtsdruck und Klima-Rassismus führen. Letzteres erleben wir derzeit international. Jetzt ist die Zeit, sich dem erneut drohenden Faschismus in den Weg zu stellen, um ihn dieses Mal präventiv zu verhindern. Seit geraumer Zeit warnen schon Politolog*innen, Soziolog*innen und Kulturwissenschaftler*innen genau vor dieser Gefahr - unter anderem mit den Büchern:
BUCHTIPPS:
Demokratie im Feuer, von Jonas Schaible (LINK) (Abre numa nova janela)
Männer, die die Welt verbrennen, von Christian Stöcker (LINK) (Abre numa nova janela)
In unserer Verfassung - im Grundgesetz Artikel 20, insbesondere Artikel 20.4 - ist verankert, dass Demokrat*innen - also Bürger*innen - nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht haben, zivilen Widerstand zu leisten, wenn die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bedroht werden, was nachweislich gegenwärtig der Fall ist.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Ebenso steht im deutschen Grundgesetz, dessen 70-jähriges Jubiläum gerade letztes Jahr mit Staatsakten, opulenten Feiern, Blumenschmuck, Musik und Festreden gefeiert wurde, dass die Entscheider*innen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft dazu verpflichtet sind, die Lebensgrundlagen auch künftiger Generationen zu erhalten.
Artikel 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Die Realität gestaltet sich allerdings wie folgt:
Das Völkerrecht wird gebrochen.
(Pariser KlimaAbkommen 2015; Kyoto-Protokoll 1997 - völkerrechtlich bindend!)
Die allgemeinen Menschenrechte werden verletzt.
KlimaSchutz ist ein MenschenRecht! KlimaSchutz ist MenschenSchutz!
(Urteil des Europäischen Gerichtshofs für MenschenRechte in Straßburg im April 2024)
Die Bundesregierung wird zu mehr KlimaSchutz verurteilt, weil sie das KlimaSchutzGesetz bricht, aber es gibt keinerlei Sanktionen oder Repressionen, so dass all den Verantwortlichen nichts passiert, wenn sie sich einfach nicht daran halten, sondern das KlimaSchutzGesetz alltäglich und fortwährend brechen. (Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg im Mai 2024)
Die laut den Expertisen von tausenden internationalen KlimaForscher*innen sogar unzureichenden KlimaZiele der Bundesrepublik werden noch nicht einmal erreicht. Für 2021. Für 2023. Für 2025. Schon absehbar für 2030. Und auch schon prognostizierbar für 2045. (Expertenrat Klima des Bundestags - Bundesumweltamt - am 03.06.2024)
Fazit: Das Grundgesetz, also die Verfassung wird gebrochen.
(Artikel 20A: Erhaltung der Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen - von 1949)
Alles bisher Gesagte bildet die Grundlage des Rechtfertigenden Notstands nach § 34 Strafgesetzbuch.
Strafgesetzbuch (StGB) - § 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Die Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Strafgesetzbuch (Nötigung) muss aufgrund des geschilderten rechtfertigenden Notstands zu Gunsten der Angeklagten ausfallen.
Strafgesetzbuch (StGB) - § 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Quelle: Bundesministerium für Justiz - Gesetze im Internet
https://www.gesetze-im-internet.de/ (Abre numa nova janela)
Bei Blockadeaktionen, die politischen Zwecken und im Zusammenhang damit der Erzielung öffentlicher Aufmerksamkeit dienen, hat das BVerfG die Verwerflichkeit im Lichte des Versammlungsrechts gem. Art. 8 GG bewertet. Ob eine Handlung als verwerflich anzusehen sei, lasse sich ohne Blick auf den mit ihr verfolgten Zweck nicht feststellen. Nach Auffassung des BVerfG habe eine Abwägung zwischen dem Freiheitsrecht der Betroffenen und dem Versammlungsrecht der Demonstranten stattzufinden. Abwägungselemente seien dabei u.a. die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten sowie der Sachbezug zwischen dem Protestgegenstand und den Blockierten. Berücksichtigt werden müsse nach Meinung des BVerfG ferner, dass im medialen Zeitalter auch plakative und aufsehenerregende Meinungskundgaben zu dulden seien.
https://www.juracademy.de/strafrecht-bt1/noetigung.html (Abre numa nova janela)Aufgrund der soeben geschilderten Argumentation appelliere ich an das Gericht, mich und meine Mitangeklagten vom zur Verhandlung stehenden Tatvorwurf freizusprechen und damit den rechtfertigenden Notstand - den Klima-Notstand - öffentlich anzuerkennen.
Ergänzend möchte ich noch aussagen, dass die Straßenblockade am 09. Juni 2023 in Nürnberg meine vorletzte Straßenblockade mit Letzte Generation war - die letzte, bei der ich am Rand der Blockade festgeklebt war. Meine letzte Straßenblockade fand im Juli 2023 in Oldenburg statt, wobei ich da in der Mitte nicht festgeklebt war, um jederzeit für einen Rettungswagen aufstehen zu können. Seitdem war ich an keinen weiteren Straßenblockaden mehr beteiligt. Nicht weil ich es falsch finde, es überhaupt getan zu haben. Dafür hatte ich die genannten Gründe zum Leisten von zivilem Widerstand gegen die Zerstörung der Lebensgrundlagen. Sondern weil ich mich nicht mehr dazu in der Lage sah und sehe. Der Gegenwind, der das fossile Weiter-so verteidigt und den zivilen Widerstand brechen soll, ist zuweilen besonders hart und hat leider auch mich so hart getroffen, dass ich mich außerstande sehe, weiterhin in Protestaktionen zu gehen, die so gefährlich für uns sind, weil die Gewalt, die wir nicht nur in den Protesten, sondern auch jenseits der Proteste abbekommen, wenn wir für diese Proteste mit Namen und Gesicht bekannt sind, traumatisierend sein kann.
Stattdessen engagiere ich mich inzwischen wieder - wie schon vor dem 24. Januar 2022 - der ersten Straßenblockade mit den Bannern der Letzten Generation vor den KippPunkten - in der Bildungs- & Öffentlichkeitsarbeit für das Thema KlimaGerechtigkeit und sozial-ökologische Transformation und öko-faire Lebensweise an sich und versuche außerdem zu erklären, welche Wirkung ziviler Widerstand in einer Demokratie hat oder haben kann. Ich versuche also eine gewisse Übersetzungsarbeit oder Konfliktklärungsarbeit zwischen den Bürger*innen im zivilen Widerstand und den Bürger*innen, die in ihren Alltagen geblieben sind, zu leisten.
Es gibt zwei rechtskräftige Urteile - eines in Berlin, eines in Oldenburg, die noch zu einem Gesamturteil verbunden werden müssen. Alle weiteren Verfahren bis auf dieses heute wurden deswegen nach § 154 (Strafprozessordnung) eingestellt.
Strafprozessordnung (StPO) - § 154 Teileinstellung bei mehreren Taten
(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,
wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder
darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.
(2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.
(3) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat bereits rechtskräftig erkannten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, wieder aufgenommen werden, wenn die rechtskräftig erkannte Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nachträglich wegfällt.
(4) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des wegen der anderen Tat ergehenden Urteils wieder aufgenommen werden.
(5) Hat das Gericht das Verfahren vorläufig eingestellt, so bedarf es zur Wiederaufnahme eines Gerichtsbeschlusses.


Letztes Wort von Sonja Manderbach
zur Gerichtsverhandlung am 27.03.2025
am Amtsgericht Nürnberg
Das Grundgesetz - also die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland - ist die Basis unserer Demokratie. Alle Lehren, die aus dem dunkelsten Kapitel unserer Geschichte gezogen werden konnten und mussten, sind darin enthalten.
Es ist aber auch eine Stellenbeschreibung. Die Job-Beschreibung aller Berufspolitiker*innen. Zugleich die Stellenausschreibung, auf die sie sich im Wahlkampf bewerben. Der Wahlkampf ist eine Art Bewerbungsverfahren im Sinne eines Castings.
In einer Demokratie ist die Bevölkerung - also die Gemeinschaft aller Bürger*innen eines Staates - die Arbeitgeberin. Berufspolitiker*innen sind die Arbeitnehmer*innen. Die Stellenbeschreibung ist das Grundgesetz. Ihr Job ist es, basierend auf dieser Verfassung die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass es für die gesamte Bevölkerung sozial gerechte Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe an einem guten Leben für alle gibt.
Dabei ist es egal, welcher Partei und Farbe Berufspolitiker*innen angehören. Und ob sie in der Regierung oder in der Opposition sind. Ihre Stellenbeschreibung ist das Grundgesetz. Ihr Job ist es, sich an dieses zu halten und dieses konkret umzusetzen. Nicht im Sinne von Klientelpolitik. Sondern im Sinne der Demokratie: das gute Leben für alle!
Im Kontext der voranschreitenden KlimaKatastrophe haben Regierung und Opposition den Boden der Verfassung - also des Grundgesetzes - verlassen. Das wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Ebenso vom Expert*innen-Rat für Rechtsfragen und vom Expert*innenrat für Klima- & Umweltpolitik der Bundesregierung.
Verfassungsrechtler*innen haben in München in einer Straßenblockade der Letzten Generation kurze Redebeiträge an die von Polizist*innen umringten Bürger*innen im zivilen Widerstand gegen die Zerstörung der Lebensgrundlagen gerichtet. Auf die Frage einer protestierenden Bürgerin, was denn geschieht, wenn die Bundesregierung sich nicht an die Verfassung hält; was denn dann für Strafen und Sanktionen vorgesehen sind, um diese Verfehlung einzufangen und den weiteren politischen Kurs wieder auf dem Boden des Grundgesetzes zu verankern, antwortete ein Professor für Verfassungsrecht: Es ist nicht vorgesehen, dass das passiert. Deshalb wurden nie Maßnahmen beschlossen, um eine Fortsetzung dessen zu verhindern.
Ziviler Widerstand ist die Maßnahme der Arbeitgeberin Demokratie - also der Bürger*innen - um den gewählten Politiker*innen zu zeigen, dass es so nicht weitergehen kann. Im Prinzip lässt sich die Summe aller Forderungen der gesamten KlimaGerechtigkeitsBewegung folgendermaßen zusammenfassen: “Macht euren Job!”
Wir wählen bei demokratischen Wahlen keine Könige, sondern einerseits so etwas wie “Klassensprecher*innen”, die uns vertreten und für uns sprechen, und andererseits wählen wir Staatsdiener*innen, deren Aufgaben Fürsorge und Verantwortung, Management und Organisation sind. Und dabei ist Demokratie nicht die Herrschaft der Lautesten oder der Reichsten. Sondern das gute Leben FÜR ALLE.
Artikel 8 - Versammlungsrecht
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Art 8 GG - Einzelnorm ( (Abre numa nova janela)gesetze-im-internet.de (Abre numa nova janela)) (Abre numa nova janela)
Es stimmt doch sehr nachdenklich, dass Amnesty International und ebenso die Vereinten Nationen (United Nations), Papst Franziskus und der UN-Generalsekretär Antonio Guterres - und ebenso Christiana Figueres, die ehemalige Generalsekretärin des Sekretariats der Klimarahmenkonvention der Vereinten Natione (Abre numa nova janela)n - auf unterschiedliche Weise formuliert haben, dass sie mit großer Sorge feststellen, dass demokratische Grundrechte wie das Versammlungsrecht - für Bürger*innen im zivilen Widerstand gegen die Zerstörung der Lebensgrundlagen beschnitten werden.
Es kann doch nicht angehen, dass der tödliche fossile Kurs so vehement gegen den Widerstand für die Erhaltung der Lebensgrundlagen (Artikel 20a des Grundgesetzes) verteidigt wird, dass dafür sogar die demokratischen Grundrechte der Protestierenden eingeschränkt und verletzt werden. Aber genau das passiert gerade. Mitunter sogar unter Anwendung von Polizeigewalt und ungerechtfertigten Repressionen, deren unangemessene Wucht den Widerstand brechen soll. Dazu gehört auch die Kriminalisierung der Klimabewegung unter dem Paragraphen 129, der auch als Mafia-Paragraph oder Schnüffel-Paragraph bezeichnet wird. Dazu gehören ebenso die Anwendung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus - also Gewaltbereitschaft für nicht-gemeinnützige Ziele - auf friedfertig Protestierende, die eben explizit für gemeinnützige Ziele zum Wohle aller Menschen protestieren.
Und ebenso gehört dazu das jüngste - wenn auch noch nicht rechtskräftige Urteil in den autokratisch werdenden Vereinigten Staaten von Amerika gegen Greenpeace, dass die Non-Profit-Organisation, die sich seit Jahrzehnten wissenschaftsbasiert für die Erhaltung der Lebensgrundlagen und Lebensräume einsetzt, 660 Millionen US-Dollar an die Ölkonzerne zahlen soll, welche die Zukunft meiner Tochter und aller anderen Kinder auf dem gesamten Planeten verbrennt.
Es mutet doch seltsam an, dass die ehemalige Generalsekretärin des Sekretariats der Klimarahmenkonvention der Vereinten Natione (Abre numa nova janela)n Christiana Figueres am Ende ihrer Amtszeit sagt: „Es ist an der Zeit, sich wo immer möglich an gewaltfreien politischen Bewegungen zu beteiligen!“ (Christiana Figueres, ehem. UN-Klimachefin)
Was Versammlungen unter freiem Himmel angeht - für die es laut Grundgesetz Beschränkungen geben kann - zeigt sich doch hier seit mehr als sechs Jahren, dass der Klima-Protest doch bitte an Orten und zu Zeiten stattfinden soll, in denen er nicht stört.
Schüler*innen sollen nicht während der Schulzeit, sondern in ihrer privaten Freizeit streiken. Was Jugendliche in ihrer Freizeit machen, ist nämlich nicht so wichtig. Sollen dann also Lokführer*innen auch in ihrer Freizeit streiken anstatt während der Arbeitszeit?
Außerdem sollen die Proteste und Versammlungen bitte an Orten stattfinden, an denen es nicht stört. Vielleicht auf einem Rastplatz, in einem Garten oder an einem See oder im Wald - im Naherholungsgebiet bzw. Naturschutzgebiet - aber bitte nicht zu laut?
Der Protest gegen das vehemente Versagen der Verantwortlichen und Entscheider*innen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft soll also an Orten und zu Zeiten stattfinden, an denen und in denen er komplett ignorierbar ist. Er soll in der Bubble der “Ökos” bleiben und andere nicht behelligen. Aber so war das Grundgesetz nie gemeint. Es war nie so gedacht, dass verschiedene Bubbles nebeneinander her leben und sich füreinander gar nicht interessieren und voneinander gar nichts mitkriegen.
Und es war nie so gedacht, dass Lebensgrundlagen zerstört werden und der Protest dagegen bitte nicht stören und bitte nicht bemerkt werden soll.
Artikel 20 a - Schutz der Lebensgrundlagen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 20a
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Art 20a GG - Einzelnorm ( (Abre numa nova janela)gesetze-im-internet.de (Abre numa nova janela)) (Abre numa nova janela)
Warum haben einige Bürger*innen der Letzten Generation vor den KlimaKippPunkten symbolisches Erdöl - ein Gemisch aus Kleisterpulver, Wasser und Kohlepulver, das sich rückstandslos entfernen ließ - auf das gläserne Denkmal für das Grundgesetz in Berlin geworfen?
Weil das Grundgesetz - vor allem Artikel 20a - jeden Tag gebrochen wird, indem das Klimaschutzgesetz, das Deutschland sich selbst gegeben hat, zu dessen Einhaltung die amtierende Bundesregierung sich verpflichtet hat, in der Umsetzung der tatsächlichen politischen Praxis jeden Tag gebrochen wird!
Dabei muss noch mitgedacht werden, dass das Klimaschutzgesetz noch nicht einmal hinreichend ist, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens wirklich einzuhalten. Aber selbst diese noch nicht einmal ausreichenden Maßnahmen werden noch unterboten. Zum Beispiel im Verkehrssektor und im Bausektor. Und das kann nicht dadurch ausgeglichen werden, dass ein anderer Sektor seine Ziele mit Ach und Krach erreicht. Wenn die Niere nicht mehr arbeitet, nützt es nichts, dass das Herz noch ganz passabel schlägt. Wenn das Gehirn nicht mehr lebensfähig ist, nützt es nichts, dass die Leber noch locker 50 Jahre weiter leben könnte.
Wenn Lebensgrundlagen und Lebensräume irreversibel geschädigt, also unwiederbringlich zerstört werden, nützt es nichts, wenn gleichzeitig die Lebensqualität weniger sogar noch gesteigert wird. Während anderen Lebewesen unermessliches Leid droht, das durch politische Rahmenbedingungen verhindert werden könnte. Diese müssen jetzt gesetzt werden, um noch etwas am Ausmaß und am Verlauf der KlimaKatastrophe und ökologischen Krise zu verändern. Massensterben, Artensterben, Zerstörung von Lebensräumen, Ökosystemen, Lebensgrundlagen und Destabilisierung der Klimastabilitätsfaktoren, die sich auf alle Lebensbedingungen auswirken, haben längst begonnen. Das Zeitfenster, in dem das Schlimmste noch verhindert werden kann, schließt sich, sobald die weiteren KlimaKippPunkte bzw. alle planetaren Grenzen erreicht sind. Wie rasant das gerade vor sich geht, sehen wir alltäglich in den Nachrichten, die mit dem Berichterstatten über Extremwetterkatastrophen, Hochwasser, Flächenbrände, Dürre- & Hitzeperioden und schmelzenden Permafrost überhaupt nicht mehr hinterher kommen.
Es ist längst alles gesagt, wird aber nicht gehört.
Wieder und wieder sehen wir uns genötigt zu wiederholen, wie ernst die Lage ist.
Man hört dann oft, die Letzte Generation vor den KlimaKippPunkten habe der Klimabewegung einen Bärendienst erwiesen, weil sie die Menschen wütend gemacht habe und genervt habe und Stress ausgelöst habe, so dass niemand mehr gut auf “das Klima-Thema” zu sprechen sei. Stattdessen müsse die Klimabewegung positiv werben - als ob das nicht seit 1972 - Club of Rome. Die Grenzen des Wachstums - durchaus geschehen ist, dass tolle Konzepte von öko-fairer Lebensweise, Nachhaltigkeit, KlimaGerechtigkeit und sozial-ökologischer Transformation vorgestellt worden sind, die tauglich wären, alle mitzunehmen auf dem Weg in Richtung Zukunftsfähigkeit.
Aber abgesehen davon, dass das unermüdlich gemacht worden ist, muss hier festgehalten werden, dass eine Gesellschaft ein gigantisches Problem hat, wenn für die Idee des Überlebens ALLER (auch der künftigen Generationen und auch der Benachteiligten und Diskriminierten und auch der Menschen im Globalen Süden und auch der nicht-menschlichen Lebewesen, also Tiere und Pflanzen) geworben werden muss wie für Schuhe, Kosmetik, Möbel und Urlaubsreisen.
Im Sommer 2022 gab es eine Bahnwerbung für Klimafans. Was bitte ist ein Klimafan? Um im Bild des Fans in einem Fußballstadion zu bleiben: Das Klima ist in diesem Bild keine der beiden Mannschaften, sondern die Atemluft.
“Wer glaubt, dass die Wirtschaft wichtiger ist als die Umwelt, sollte mal versuchen, die Luft anzuhalten, während er sein Geld zählt,” sagt Guy McPherson.
Wenn aber eine Gesellschaft diese fundamentalen Basisbestandteile des Lebens an sich aus den Augen verloren hat und in einer brennenden Welt ausschließlich mit Verdrängung, Ablenkung, Verharmlosung oder gar Negierung und Leugnung des menschengemachten planetaren Feuers beschäftigt ist, dann braucht sie einen Feueralarm, also unignorierbaren zivilen Widerstand, der den Alltagstrott unterbricht und die Tranquilité der Normalität als trügerisch entlarvt und vor der drohenden Gefahr warnt.
Was wir derzeit erleben, ist, dass das fossile Weiter-so mit allen Mitteln verteidigt wird. Und wir erleben das Phänomen To kill the messenger, die Bot*innen töten, statt sich mit der unangenehmsten Wahrheit unserer Zeit ernsthaft auseinanderzusetzen und ins Handeln zu kommen. Das zeigt sich nicht zuletzt auch an der völligen Ungleichbehandlung der Bauernproteste, die Forderungen zu ihrem eigenen Vorteil stellten und dabei hohe Risiken für andere billigend in Kauf nahmen, und der Proteste der Letzten Generation, die viel friedfertiger und umsichtiger konzipiert waren.
Man darf eben doch Straßen blockieren, um mehr Budget für sich selbst durch staatliche Subventionen von fossilen Brennstoffen zu fordern. Man darf nur nicht mit der unangenehmsten Wahrheit unserer Zeit konfrontieren - egal mit welcher Methode. Jedenfalls sollte man das nicht tun, wenn man beliebt sein und bleiben möchte und wenn man keinen Ärger kriegen will. Aber keinen Ärger zu kriegen, kann kein Antrieb für eine Mutter sein, die ihr Kind in eine Welt hineinwachsen sieht, die brennt. Wer die Situation verstanden hat und keinen zivilen Widerstand leistet, hat die Situation eben doch nicht verstanden. Wer sie aber verstanden hat, kann nicht zurück in die Uninformiertheit. Und damit auch nicht zurück in die Untätigkeit. Ich kann nicht zurück in die Uninformiertheit.
Der Protest muss ein Feueralarm bleiben. Und das bedeutet, ich werde eine Geldstrafe nicht bezahlen. Ich kann nicht einfach Geld dafür bezahlen, dass ich etwas gemacht habe, was ich - so die Bedeutung der Strafe - besser nicht getan hätte. So, als hätte ich einen Ladendiebstahl oder sonst eine Straftat begangen, die anderen schadet und mir einen Vorteil bringt. Denn das ist nicht der Fall.
Kriminalität bedeutet, anderen zu schaden, um selbst einen Vorteil davon zu haben. Wir hingegen setzen uns für diejenigen, die hier und heute keine Stimme haben, die aber den größten denkbaren Nachteil haben werden, ein und haben dafür unsere eigene Komfortzone verlassen und Nachteile und Risiken für uns in Kauf genommen.
Der Protest bleibt dann ein Alarm, wenn Sie als Richterin den Klima-Notstand bestätigen, was bedeutet, dass die Straßenblockade nicht verwerflich und damit keine Nötigung war und ich und meine Mitangeklagten deshalb freigesprochen werden.
Der Protest bleibt auch dann ein Alarm, wenn ich die Geldstrafe nicht bezahle, sondern stattdessen die Ersatzhaft in einem Gefängnis absitze, weil das meine Mitmenschen anders konfrontiert und andere Fragen aufwirft, als wenn ich eine Geldstrafe bezahle.
Trotzdem entspricht eine harte, hohe Bestrafung - auch im Verhältnis zu den bereits genannten Bauernprotesten - dem Vorgehen: To kill the messenger. Wir sollen aufhören und andere sollen abgeschreckt werden. Das wird aber der geschilderten Gesamtsituation nicht gerecht. Deshalb appelliere ich an Sie, sich nicht daran zu beteiligen, sprichwörtlich die Bot*innen zu töten, sondern die Richtigkeit und Legitimität unseres Handelns basierend auf der Faktenlage und der Situation der Welt anzuerkennen.
Aber wenn nichts anderes mehr hilft - weil alles, was man uns vorschlägt, was wir doch tun sollten, anstatt unignoierbar wie ein Feueralarm mitten im Alltag zu stören, schon längst getan worden ist, aber nicht dazu geführt hat, dass wir den fossilen Kurs so schnell wie möglich und gänzlich verlassen - dann kann ich nur noch alles in die Waagschale werfen, was ich habe, um auf diese Weise zu warnen.
Meine Freiheit und alle meine Privilegien sind nicht mehr wert als das Leben aller Kinder und Lebewesen des gesamten Planeten. Und wenn es das letzte ist, was ich noch tun kann, dann kann ich durch meine Inhaftierung all diejenigen mit der Dringlichkeit der KlimaKatastrophe konfrontieren, die sich im Hamsterrad ihres Alltagsstresses fragen, warum ich mich eigentlich auf Straßen geklebt habe.
Statements nach der Verhandlung am 27. März in Nürnberg von Fabian Neuhaus, Judith Samson und Sonja Manderbach:
https://youtu.be/ufaCEnv2h0c (Abre numa nova janela)Weitere Beiträge zum Thema
#HandelnStattKriminalisieren
https://steadyhq.com/de/rueckenwind-graswurzelpresse-grassroot-press/posts/a2976691-1ae4-4646-957b-f935cf0b41d5 (Abre numa nova janela)Social Media - Beiträge:
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Zur Person: Sonja Manderbach (Abre numa nova janela)
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Ankündigungen & Aktuelles:
Rückenwind - Ausgabe 1 als Paperback & E-Book (Abre numa nova janela)
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(voraussichtlich ab Ende Mai erhältlich)
Bär & Hund an der Erdwunde als Paperback & E-Book (Abre numa nova janela)
ISBN (Abre numa nova janela)978-3-83918-662-6 (Abre numa nova janela)
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(voraussichtlich ab Mitte Mai erhältlich)
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