Zählen Säumniszuschläge zum Mindestbetrag einer Zwangssicherungshypothek?
Eine Zwangssicherungshypothek kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn der Mindestbetrag von 750,00 € überschritten wird (§ 866 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 ZPO; ggf. i. V. m. Verweisungsnormen wie § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsVwVG (Abre numa nova janela) i. V. m. § 322 Abs. 1 S. 2 AO oder § 58 Abs. 1 S. 2 VwVG LSA (Abre numa nova janela)). Diese Summe erreichen vor allem kommunale Abgabenforderungen häufig nicht. Dann stellt sich die Frage, ob Säumniszuschläge hinzurechnet werden können, um doch an eine Zwangssicherungshypothek zu gelangen.
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