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Beendigung der Beistandschaft bei laufender Pfändung (II)

Hier (Abre numa nova janela) hatte ich beschrieben, was Beistand und Drittschuldner tun sollten,  wenn die Beistandschaft z. B. durch den Eintritt der Volljährigkeit  endet, aber noch eine laufende Lohnpfändung besteht. Etwas komplexer  wird der Sachverhalt, wenn nicht nur das Kind selbst das  Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet hatte, sondern auch das Land,  weil Leistungen nach dem UVG gewährt wurden.

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