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Duldungstitel bzw. ‑bescheid bei Zwangssicherungshypothek?

Der Gläubiger bzw. die  Vollstreckungsbehörde hat am Grundstück des Schuldners eine  Zwangssicherungshypothek eintragen lassen. Später wechselt der  Eigentümer des Grundstücks und die Zwangsversteigerung soll betrieben  werden. Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde fragt sich, ob  dafür ein Duldungstitel bzw. ‑bescheid gegen den neuen  Grundstückseigentümer erforderlich ist.

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