#63 geerbte Immobilie - was tun?
Laut den verfĂŒgbaren Informationen gibt es in Deutschland insgesamt etwa 19,4 Billionen Euro an Immobilienvermögen (WohngebĂ€ude, Gewerbeimmobilien, GrundstĂŒcke). Der deutsche Wohnungsmarkt wird als der gröĂte in der EuropĂ€ischen Union beschrieben.
Im Post #60 habe ich die lebzeitigen Handlungsoptionen der Àlteren Bewohner:innen vorgestellt.
https://steadyhq.com/de/projekt-wohnen/posts/26fb8979-918f-4d24-8194-90b2ea7b8b16?secret_token=FA5EL-MdSiwR_QBis44rtLzHijihAqr1BhOfdix2awHAQtPAk46CuAc94y3QFIrH (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre)Hier geht es um die Auswirkungen einer Erbschaft.
Es gibt keine öffentliche Statistik darĂŒber, wieviele Immobilien vererbt werden, da viele Erbschaften unter den FreibetrĂ€gen liegen und somit steuerlich nicht erfasst werden. SchĂ€tzungen zufolge enthalten etwa 46 % der ErbfĂ€lle eine Immobilie.
Der Erbe steht unter Zeitdruck, da er innerhalb von sechs Wochen entscheiden muss, ob er die Erbschaft annehmen oder ausschlagen möchte. Dabei kann es sein, dass er Kreditverpflichtungen ĂŒbernehmen muss. Bei einem EigentĂŒmerwechsel entsteht zudem eine Sanierungspflicht gemÀà GEG (GebĂ€udeenergiegesetz) fĂŒr Ein- und ZweifamilienhĂ€user. Dies betrifft vor allem Ă€ltere HĂ€user mit schlechten Energiewerten. Eine energetische Sanierung muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Ăbergang vorgenommen werden, was sowohl bei einer Selbstnutzung oder Vermietung, als auch bei einem stockenden Verkauf zusĂ€tzliche Kosten verursachen kann.
Erbengemeinschaft
Vielfach entsteht auch eine Erbengemeinschaft - möglicherweise mit Personen, die sich fremd sind oder mit denen man zerstritten ist. Es handelt sich um eine nicht-rechtsfÀhige Gesamthandsgemeinschaft. Diese kann den Nachlass nur gemeinsam verwalten. Die Erbengemeinschaft ist nicht als Dauerzustand im BGB konzipiert.
Ăber den ungeteilte Nachlass muss zunĂ€chst eine sog. âErbauseinandersetzungâ erfolgen § 2042 BGB. Diese âAuseinandersetzungâ - ein juristischer Begriff, der nicht zwangslĂ€ufig mit Streit zu tun haben muss đ - erfolgt durch (notariellen) Vertrag, in dem der gesamte Nachlass entsprechend der Erbquote unter den einzelnen Miterben verteilt wird. Dadurch wird die Erbengemeinschaft aufgelöst.
Ist eine Naturalteilung nicht möglich oder nicht gewĂŒnscht, dann kann auch eine eGbR mit dem Zweck der gemeinsamen Vermietung gebildet werden (s. unten Fall 3).
Alternativ kann jemand das Alleineigentum erlangen, indem er Ausgleichszahlungen an Geschwister leistet oder indem er die Miterbenanteile aufkauft (s. unten Fall 2).
Es können auch alle Miterben gemeinsam die Immobilie an einen Dritten verkaufen und gleichzeitig die Auseinandersetzung vereinbaren, indem der Kaufpreis des Dritten untereinander verteilt wird. Der beurkundende Notar veranlasst die Ănderung des Grundbuches. Erst mit Eintragung im Grundbuch ist der Eigentumswechsel vollzogen.
Erbschaftssteuer allgemein
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Wert des von einer verstorbenen Person hinterlassenen Vermögens erhoben wird. Dazu kann auch eine Immobilie gehören. Die Höhe der Erbschaftssteuer hÀngt von mehreren Faktoren ab:
Verwandtschaftsgrad: Je nÀher der Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe, desto höher ist der Freibetrag. Beispielsweise haben Ehepartner und Kinder in Deutschland deutlich höhere FreibetrÀge als entferntere Verwandte oder nicht verwandte Personen.
Wert des Erbes: Der Wert des Erbes, einschlieĂlich des Wertes der Immobilie, bestimmt die Steuerlast. Liegt der Wert des gesamten Erbes ĂŒber dem Freibetrag, muss Erbschaftssteuer gezahlt werden.
In einer Erbengemeinschaft nutzt jede:r fĂŒr seine Erbquote seinen individuellen steuerlichen Freibetrag - oder muss seine individuelle Erbschaftssteuer zahlen.
Ein besonderes Steuergeschenk fĂŒr Ehegatten und Kinder ist möglich, wenn der Erbe in die bislang eigengenutzte Wohnimmobilie innerhalb von 6 Monaten selber einzieht und dort mindestens 10 Jahre wohnt. Die Immobilie wird beim Wert des Nachlasses nicht berĂŒcksichtigt vgl. die Details in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG (S'ouvre dans une nouvelle fenĂȘtre).
Was macht man mit der geerbten Immobilie?
Dies hat steuerrechtliche Folgen.
Verschmilzt mit eigenem Vermögen
DafĂŒr ist bei einer Erbengemeinschaft immer die âAuseinandersetzungâ notwendig. Als Alleinerbe erfolgt die juristische Verschmelzung automatisch, wenn keine Ausschlagung erfolgt. Der Erbe wird Rechtsanachfolger fĂŒr alle Rechte, Pflichten und Belastungen.
Steuerrechtlich besteht beim selbstbewohnten Elternhaus Entscheidungs- und Handlungsdruck, wenn das oben beschriebene Steuergeschenk genutzt werden soll.
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