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VH64 Israel und das Selbstverteidigungsrecht: UN-Charta, Art. 51

Heute vor einem Jahr begann der Überfall der Hamas auf Israel - der größte Massenmord an Juden seit 1945.

Ben Gurion gegen Nasser und die palästinensischen Fedayen

Jeder Staat besitzt laut UN-Charta das Recht, sich gegen seine Todfeinde zu verteidigen. Zwar heißt es in Artikel 2,

„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt“; Artikel 51 stellt jedoch klar:

 „Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“.

Gilt dieses Recht nicht auch für Israel? Schaut man auf die Geschichte der letzten 76 Jahre seit Gründung des jüdischen Staates zurück, kommen einem Zweifel. Hamas, Hisbollah und Iran wollen Israel heute genauso vernichten wie Ägpytens Präsident Nasser vor sieben Jahrzehnten. Würde sich Israel nicht wehren - zugegeben, teils sehr robust, wie auch jetzt wieder - würde es heute keinen Judenstaat mehr geben.

Kategorie Politik

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