Zum Hauptinhalt springen

Der Übermedien-Newsletter von Frederik von Castell

Liebe Übonnent:innen,

vor drei Jahren, im Mai 2019, hatten sich ARD, ZDF und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) darauf verständigt, eine „Schlichtungsstelle“ einzurichten, falls der BDZV mal wieder ein Problem mit öffentlich-rechtlichen Online-Angeboten hat. Statt gleich vor Gericht zu ziehen, wollte man also erst mal: reden – und hat das dann Jahre lang nicht gemacht.  

Doch nun ist sie endlich erwacht, die „Schlichtungsstelle“. Am Freitag trafen die Verleger (noch vertreten vom scheidenen Präsidenten, Spinger-Boss Mathias Döpfner) und ARD-Chefs aufeinander. Der ARD-Interims-Vorsitzende Tom Buhrow musste kurzfristig absagen, dafür war Bald-ARD-Chef Kai Gniffke vom SWR dabei. Und das ZDF fehlte ganz. Mit Angeboten dieses Senders, heißt es auf Nachfrage vom BDZV, habe es ja noch nie „Ärger“ gegeben. 

Grund für das Treffen war vielmehr der aktuelle Streit um das Online-Angebot des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) und von „buten und binnen“, das zu Radio Bremen gehört. Die Mediengruppe Magdeburg, die Funke-Mediengruppe in Thüringen sowie die Bremer Tageszeitungen AG und die Nordseezeitung GmbH stören sich daran. Sie finden, dass es unlautere Konkurrenz darstelle, weil es „presseähnlich“, also zu textlastig sein. Darüber wurde dann diskutiert.

Und was kam raus? Das Ergebnis des ersten Termins klingt in einer gemeinsam von ARD (Öffnet in neuem Fenster) und BDZV (Öffnet in neuem Fenster) herausgegebenen Pressemitteilung so:

„Zu den Gegenständen dieses Verfahrens (...) wurde festgehalten, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen zum Verbot der Presseähnlichkeit bestehen.“

Ach so, okay. Nix Konkretes also außer: agree to disagree. Zumal diese unterschiedlichen Auffassungen schon lange bestehen. Aber immerhin habe man „Bereitschaft“ ausgemacht, „über grundsätzliche Handlungsfelder Einigkeit zu erzielen“. Die „Handlungsfelder“ selbst sind äußerst rätselhaft umrissen. 

So sollen die jeweiligen Institutionen von ARD und BDZV erstmal intern, also mit sich selbst, über „folgende vier Punkte“ sprechen:

  • Bei Übernahme von Themen aus Zeitungsangeboten Quellenangabe/Verlinkungsmöglichkeit

  • Optimierung der audiovisuellen Darstellungsformen

  • Sicherstellung des Sendungsbezugs

  • Erfolgskriterien/Zielbild für Online-Angebote zur Stärkung audiovisueller Angebote 

Hmmja, werden Sie daraus schlau? Gut, es sollen Quellen und Links angegeben werden. Aber ist das nicht ohnehin geboten, wenn Medien etwas von anderen Medien „übernehmen“? Und: Wissen Sie, wer jetzt mit welchem Ziel die „audiovisuellen Darstellungsformen“ wohingehend „optimieren“ soll? Ich auch nicht. 

Weil das so rätselhaft klingt, habe ich beim BDZV und beim WDR nachgefragt, ob wir noch etwas Kontext zu den Punkten bekommen könnten. Lustig: Die angegebene Mail-Adresse des WDR unter der Pressemitteilung ist nicht nur nicht mehr erreichbar, weil veraltet, der Sender sieht auch nicht sich zuständig, sondern die vom Streit bestroffenen Anstalten. Eine WDR-Sprecherin schreibt:

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Öffnet in neuem Fenster)

0 Kommentare

Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Übermedien und starte die Unterhaltung.
Mitglied werden