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Israels Genozid: Der Trick von Amnesty International

Pressekonferenz zur Veröffentlichung des Reports

In der vergangenen Nacht hat Amnesty International seinen Bericht zum angeblichen Genozid Israels im Gazastreifen veröffentlicht.
Wie viele andere arbeite ich dies derzeit durch. Da auch einzelne Angriffe „dokumentiert“ wurden.

Vorab möchte ich eine Passage ansprechen, welche den Kern des ganzen Berichtes (Öffnet in neuem Fenster) aufzeigt. Versteckt auf 300 aufwändigen Seiten, die zu weiten Teilen überflüssig sind.

„Der IGH hat akzeptiert, dass bei Fehlen eines direkten Beweises [für einen Genozid] eine konkrete Absicht indirekt durch Schlussfolgerung für Zwecke der Staatsverantwortung festgestellt werden kann, […].
Seine Urteile zur Schlussfolgerung einer Absicht können jedoch als äußerst eng gelesen werden, und […] in einer Weise, die einen Staat möglicherweise daran hindern würde, bei der Durchführung seiner Militäreinsätze neben einem oder mehreren zusätzlichen Motiven oder Zielen auch völkermörderische Absichten zu verfolgen.
Wie unten dargelegt, hält Amnesty International dies für eine zu enge Auslegung der internationalen Rechtsprechung, die die Feststellung eines Völkermords im Kontext eines bewaffneten Konflikts praktisch ausschließen würde.“

„You feel like you are subhuman“ - Israel‘s genocide against palestinians in Gaza, S. 101

Die Völkermordkonvention wurde 1948 geschaffen, im Nachhall des Holocaust.
Eine der Kernfragen war also zu unterscheiden, was ein Krieg ist und was ein Genozid. Denn es hatte ja beides stattgefunden. Zum einen das Kriegsgeschehen an vielen Fronten weltweit. Zum anderen die Vernichtungslager im Nazi-Reich. (Neben vielen anderen Dingen, u.a. in Polen, das Töten von Behinderten, Roma und Sinti, SPDlern, und und und.)

Hätte man alles rigoros zum Genozid erklärt, wäre jeder Krieg ein Genozid. Wenn ein Staat sich also daran halten wollte, hätte das für ihn jeden Krieg unmöglich gemacht. Selbst, wenn er sich - wie im Falle Israel - verteidigt.

Ein Beispiel:
In einem Wohnhaus wird ein Kommandoposten eingerichtet. Im Haus daneben befinden sich Zivilisten.
Das Kriegsvölkerrecht hat als Maßstab die militärische Notwendigkeit angelegt. Die Frage, wie wichtig es ist, den Kommandoposten zu zerstören.
Zudem spielen weitere Faktoren eine Rolle, ob ein Kriegsverbrechen vorliegt. Beispielsweise, ob der Angreifer überhaupt wusste, dass sich in dem Haus nebenan Zivilisten befinden. Ob der Angriff auf den Kommandoposten gezielt war, oder ob er auf das Haus daneben gezielt hat. Welche Waffen eingesetzt wurden. Und so weiter.
Erst, wenn man nachweisen kann, dass der Angreifer auf das Haus nebenan gezielt hat, und so etwas mehrfach und in der Absicht getan hat, eine Gruppe auszulöschen, kann man von Genozid sprechen.

Wird der Kommandoposten zerstört, das Haus daneben beschädigt und die Zivilisten sterben, sind das mit hoher Wahrscheinlichkeit Kollateralschäden. Tragisch, dramatisch, widerwärtig, wie Krieg nun einmal ist. Alles unbenommen. Aber das Kriegsrecht betreffen ist es eben so. Denn es war wahrscheinlich nicht die primäre Absicht des Angreifers, die Zivilisten zu töten.
Und das gilt für alle Kriege und für alle Staaten. Unabhängig davon, ob es einem gefällt oder nicht.

Übersetzen wir also, was Amnesty International hier sagt.

Zunächst stellt es fest, dass der Internationale Gerichtshof der UN akzeptiert, wenn anstatt eindeutiger Beweise indirekte Beweise angeführt werden. Das ist grundsätzlich richtig.
Der gleiche IGH hat aber festgestellt, dass ein Genozid die einzige (!) Schlussfolgerung sein muss, die man ziehen kann. (Völkermord-Prozess Bosnien/Serbien, 2007) 2015 hat das Gericht das im Prozess Kroatien gegen Serbien nochmals unterstrichen, der Vorwurf müsse „beweiskräftig“ sein.

Amnesty International sagt nun, die „Schlussfolgerungen einer Absicht“ seien „äußerst eng“. Sie würden „Feststellung eines Völkermords im Kontext eines bewaffneten Konflikts praktisch ausschließen“.

Das ist, wie erklärt, völlig richtig. Das tut die Konvention. Das ist Absicht. Denn in jedem Krieg sterben Menschen. Auch Zivilisten.
Ein Genozid müsste also zwangsläufig etwas sein, was über diese „normalen“ Kriegshandlungen hinausgeht. Und exakt das ignoriert Amnesty International durchgehen.

In den 15 aufgeführten Fällen von Luftangriffen werden beispielsweise die getöteten Zivilisten aufgeführt. Oder zumindest jene, die die Hamas gemeldet hat. Doch in keinem Fall wird angegeben, wie viele Kombattanten – und damit legitime Ziele – getötet oder verwundet wurden.
Weil die Hamas weiß, wie Amnesty International, die UN und viele Menschen im Westen „ticken“. Die Palästinenser geben nie die getöteten Kombattanten an.

Um beim obigen Beispiel zu bleiben wird in dem Report die Kommandozentrale in der Argumentation weggelassen, es werden nur die getöteten Zivilisten in dem Haus nebenan betrachtet, und nur aufgrund dessen kommt Amnesty dann zu dem Schluss, dass ein Genozid vorliegt.

Das ist, als würde man behaupten, Wasser würde kochen, ohne die Temperatur zu messen und das fehlende Verdunsten zu beachten. Einfach nur, weil es gerade in einem Topf auf einem Herd steht.

Die Bemessungsgrundlage, ob es sich um ein normales Kriegsgeschehen oder einen Genozid handelt, wird ignoriert. Und damit der Kern der Definition, auf deren Basis die Völkermordkonvention überhaupt geschrieben wurde.

Und das ist, nüchtern betrachtet, schlicht ein Skandal.
Amnesty International behauptet einen Genozid nachzuweisen, indem es einfach die Definition von Genozid ändert. Weil ihr die tatsächliche Definition nicht ausreicht.

Das ist exakt das, was Israelfeinde und pro-palästinensische Propagandisten tun. Das ist der Spin. Die Angabe von vielen Toten reicht AI aus, um zu veröffentlichen, Israel begehe einen Völkermord.

Die Überschrift lässt erahnen, dass es nicht um eine Prüfung nach wissenschaftlichen Maßstäben ging. In der man ergebnisoffen die Fakten prüft und dann zu dem einen oder anderen Schluss kommt. Sondern dass man von vornherein vermeintliche Beweise gesucht hat, Israel einen Völkermord anzulasten. Und da diese nicht ausreichen, ändert man die Definition. Und sagt, das höchste Gericht, dass diese zu vertreten hat, lege das zu streng aus.

Kategorie Medien und Politik

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