Zum Hauptinhalt springen

Die eGbR und das Finanzamt

Das Finanzamt interessiert sich für Baugruppen als GbR und deren Gesellschafter zu verschiedenen Phasen:

  1. die eGbR kauft eine Immobilie

  2. ein:e Gesellschafter:in tritt nach dem Kauf der Immobilie der eGbR bei

  3. die eGbR wird zur WEG und die Gesellschafter:innen erhalten ihren Miteigentumsanteil und ihr Sondereigentum


1. Die eGbR kauft eine Immobilie

Für den Kauf der Immobilie fällt die Grunderwerbsteuer - in der jeweils länderspezifischen Höhe - an. Bemessungsgrundlage ist der beurkundete Kaufpreis für das Grundstück / für das Bestandsgebäude laut notarieller Urkunde. Sonstige Bestandteile des Kaufpreises (Erschließungskosten, Mobilien, Auslagenerstattungen, ...) bleiben unberücksichtigt.

2. ein:e Gesellschafter:in tritt - nach dem Kauf der Immobilie - der eGbR bei

Grundsätzlich unterliegt der Beitritt einer natürlichen Person zu einer Personengesellschaft nicht der Grunderwerbsteuer.

Treten neue Gesellschafter:innen in eine eGbR ein, die bereits ein Grundstück erworben hat, verweigern immer häufiger die Finanzämter den neuen Gesellschafter:innen die Ausstellung der sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Um den Post zu lesen, ist der Abschluss einer Mitgliedschaft notwendig. Werde Teil einer Community ....

Zu den Paketen (Öffnet in neuem Fenster)

Kategorie steuerrechtliche Themen

0 Kommentare

Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von projekt-wohnen von Rechtsanwältin Majchrzak-Rummel und starte die Unterhaltung.
Mitglied werden