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đź“Ś Nachlese und Fragestunde

Der VERBAND WOHNEIGENTUM und die GRÜNE LIGA haben sich in der Online-Infowoche rund um das Wohneigentum (Öffnet in neuem Fenster) mit Nutzungsmöglichkeiten für Einfamilienhäuser beschäftigt.

Ich habe am 18.03.2025 die eGbR fĂĽr Kleinstprojekte vorgestellt.

Hier finden Sie bis zum 31.03.25 die Unterlagen zum Nachlesen.

alternative Nutzungsmöglichkeiten für das EFH (Öffnet in neuem Fenster)

Diese Handlungsoption richtet sich an Eigentümer:innen von Bestandsimmobilien, die aktiv gestalten und gemeinsam Wohnraum für mehrere Parteien schaffen möchten. Sie zielt darauf ab, ein soziales Miteinander zu fördern und Unterstützung im Alltag zu organisieren.

Dies sind meine Kernaussagen

1. Rechtskonstruktion:

  • EigentĂĽmer:in bringt Bestandsimmobilie ein und die anderen Gesellschafter leisten finanzielle Beiträge.

  • Keine Bankfinanzierung.

  • Alle Gesellschafter:innen planen und bauen gemeinsam um.

    Alle sind gleichberechtigt.

  • Jede:r Gesellschafter hat Anspruch auf seinen eigenen Wohnbereich. Keine abgeschlossene Wohnung zwingend notwendig.

  • Keine Vermietung. Laufende Kosten werden anteilig oder solidarisch umgelegt.

2. Vorteile der eGbR:

  • hohe Flexibilität bei der Vertragsgestaltung (Beiträge, Stimmrechte, Ausscheiden).

  • Keine Notwendigkeit fĂĽr Stammkapital oder komplizierte Steuerpflichten.

  • Kostensparende Grundbuchregelungen, keine Gemeinschaft in Bruchteilen, keine teuere WEG GrĂĽndung

  • gleichzeitige Absicherung aller Gesellschafter:innen.

  • GenuĂź aller personenbezogenen Steuervorteile fĂĽr selbstgenutzten Wohnraum (s. energetische Sanierung) oder als Freibetrag im Erbfall.

3. Rechtliche Absicherung:

  • Haftung fĂĽr Verbindlichkeiten liegt bei der eGbR.

  • keine automatische Durchgriffshaftung auf Gesellschafter:innen.

  • Fachkundige Beratung minimiert zusätzlich Risiken (z.B. Bauherrnrisiko).

4. Nachhaltige Perspektive:

  • Auflösen eines Investitionsstau (energetische Sanierung, Barrierefreiheit, Modernisierung).

  • WohnenBleiben und Vermeiden von Einsamkeit durch Teilen von Besitz.

  • WeiterfĂĽhrung der Gesellschaft trotz Todesfall.

Warum eine Beratung sinnvoll ist

Eine fachkundige Beratung ist entscheidend, um die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Aspekte eines solchen Projekts optimal zu gestalten. Als erfahrene Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf Immobilien-, Gesellschafts- und Nachhaltigkeitsrecht unterstütze ich Sie bei:

  • der Entwicklung eines maĂźgeschneiderten GbR-Vertrags,

  • der Planung und Organisation der verschiedenen Handlungsschritte,

  • juristische Mitwirkung bei der Suche von passenden Gesellschaftern / Mitbewohner:innen

  • der Minimierung von Risiken und Konflikten.

Gemeinsam mit einer spezialisierten Architekt:in kann sich die Bestandsimmobilie in ein zukunftsfähiges Wohnprojekt verwandeln, das soziale und nachhaltige Werte vereint.

Haben Sie noch offene Fragen?

Bis zum 31.03.2025 haben Sie die Möglichkeit, mir kostenfrei und unverbindlich persönliche Fragen zu stellen. Das Telefonat dauert maximal 30 Minuten. Bitte nutzen Sie hierfür mein Buchungstool.

https://calendly.com/majchrzak-rummel-info/kurzbesprechung (Ă–ffnet in neuem Fenster)

Angelika Majchrzak-Rummel
Rechtsanwältin & Projektberaterin

Kategorie juristische Fachthemen

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