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Francesco A. wieder auf freiem Fuß

Zusammenarbeit der deutschen und italienischen Justizbehörden gestört

Die Verhaftung von Francesco A. Ende Juni durch eine SEK-Einheit in den frühen Morgenstunden in Münster-Hiltrup sorgte für Schlagzeilen in den deutschen Medien. Die Aktion wurde als Schlag gegen die Mafia in Deutschland bezeichnet und als Teil einer größeren internationalen Operation dargestellt. Francesco A. wurde vorgeworfen, einer der wichtigsten Köpfe der 'Ndrangheta in Deutschland zu sein. Allerdings war in Hiltrup wenig davon zu spüren. Er war Geschäftsführer einer Lebensmittel- und Feinkost GmbH an der Mersmannstiege, während Mitglieder seiner Familie in der Gastronomie im Süd- und Geistviertel von Münster aktiv sind. Francesco A. und seine Anwälte wiesen den Vorwurf der Justiz zurück und verwiesen darauf, dass er bereits 2014/2015 in Italien vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung freigesprochen wurde.
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Nach der Verhaftung verbrachte Francesco A. vier Monate in Auslieferungshaft. Nun musste er jedoch wieder freigelassen werden, da die italienischen Behörden angeblich nicht auf mehrere Anschreiben der Generalstaatsanwaltschaft Hamm reagiert haben. Dadurch konnten die gegen Francesco A. erhobenen Vorwürfe, wie zum Beispiel Geldwäsche, weder zeitlich noch örtlich noch sachlich konkretisiert werden. Aufgrund des fehlenden Informationsaustauschs mit den italienischen Behörden konnte auch nicht überprüft werden, ob die Taten, die dem Auslieferungshaftbefehl zugrunde lagen, nach deutschem Recht bereits verjährt waren.

Ebenso konnte aufgrund des fehlenden Informationsaustauschs nicht überprüft werden, ob Francesco A. tatsächlich bereits 2014/2015 vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung freigesprochen wurde. Dies hätte zur Folge gehabt, dass der europäische Haftbefehl gegen ihn rechtlich fragwürdig gewesen wäre, da die Taten, auf die der Haftbefehl basierte, bereits Gegenstand eines abgeschlossenen Verfahrens waren. Juristisch wird dies als „Strafklageverbrauch" bezeichnet. Die Justizbehörden in Hamm kamen daher zu dem Schluss, dass die weitere Inhaftierung unter diesen Umständen unverhältnismäßig war.

Das Oberlandesgericht Hamm erklärte am 28. November 2023 die Auslieferung von Francesco A. für unzulässig. „Der Rechtsvorgang wird im Anschluss auch bei uns abgeschlossen", erklärte Elmar Pleus, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft.

Berichten zufolge feierte Francesco A. seine Freilassung im Kreise seiner Familie gebührend.

Ganz anders verlief der Fall des 70 jährigen Bruder`s Salvatore A. teilte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, Elmar Pleus der MVZ mit. Der Fall liege der Fall anders, so der Sprecher. Der Mann hatte sich einen Tag nach der Verhaftung seines Bruders Franceso A. freiwillig bei der Polizei in Stuttgart gestellt. Auch nach ihm war mit europäischem Haftbefehl mit dem gleichen Vorwurf gesucht worden. Er habe allerdings dem vereinfachten Auslieferungsverfahren von sich aus zugestimmt und sei deshalb nach Italien überstellt worden. Nachfragen bei den Behörden vor Ort seien deshalb nicht nötig gewesen, erklärt die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm.
Wie schnell das dann im beschleunigten Verfahren gehen kann, sieht man an dem Zeitablauf, der in der Summe schon nach 14 Tagen zur Auslieferung nach Italien führte: Das Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 11. Juli 2023 festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Auslieferung des Verfolgten im vereinfachten Verfahren vorliegen und Bewilligungshindernisse nicht geltend zu machen sind. Auf dieser Grundlage hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm am 14. Juli 2023 die Auslieferung des Verfolgten bewilligt. Seine Übergabe an die italienischen Behörden ist dann schon am 28. Juli 2023 erfolgt. (fb)

Bild: Die Justizbehörden in Hamm kamen zu dem Schluss, dass die weitere Inhaftierung von Franceso A. unter den gegebenen Umständen unverhältnismäßig wäre. Foto: Frank Biermann

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