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Briefporto als Auslage bei Mahnung oder Vollstreckungsankündigung?

Kürzlich tauchte die Frage auf, ob die Vollstreckungsbehörde bei einer Mahnung oder einer Vollstreckungsankündigung für eine öffentlich-rechtliche Forderung das für die Aufgabe zur Post anfallende Briefporto ansetzen dürfe. Wie verhält es sich damit?

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