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Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO

Immer wieder erscheinen Schuldner bei der Vollstreckungsbehörde oder dem Gläubiger und wollen, dass eine “Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO (Öffnet in neuem Fenster)” ausgefüllt wird. Dabei geht es ihnen um dieses Formular (Öffnet in neuem Fenster). Welche Bedeutung hat dieses Formular und sind Vollstreckungsbehörde bzw. Gläubiger tatsächlich dazu berufen, es auszufüllen?

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