Zum Hauptinhalt springen

Lohnhöhe für Drittschuldnerzahlungsklage in Erfahrung bringen

Hier (Öffnet in neuem Fenster) hatte ich beschrieben, dass eine Drittschuldner(zahlungs)klage grundsätzlich beziffert werden muss und welche Möglichkeiten bestehen, die Höhe des gepfändeten Arbeitseinkommens in Erfahrung zu bringen. Beim Vollzug von § 7 UVG hatte ich auch eine besondere Möglichkeit angesprochen, die nachfolgend vertieft werden soll.

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Öffnet in neuem Fenster)

0 Kommentare

Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.
Mitglied werden