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Antragsrecht des Drittgläubigers auf Nachbesserung der Vermögensauskunft

[Aktualisierte  Fassung vom 22.01.2023] In einem Seminar wurde ich gefragt, ob auch ein  Drittgläubiger berechtigt sei, die Nachbesserung der Vermögensauskunft  zu beantragen. Zu dieser Frage kommt es beispielsweise, wenn die  Vollstreckungsbehörde ein bereits vorhandenes, nachbesserungswürdiges  Vermögensverzeichnis aus dem Vollstreckungsportal abruft, das der  Schuldner im Auftrag eines anderen Gläubiger abgegeben hatte. Gleiches  gilt, wenn der Gerichtsvollzieher einem privat-rechtlichen Gläubiger ein  entsprechendes Vermögensverzeichnis übersendet.

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