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Der Beistand und die Fristversäumnis

Nicht immer gelingt  es dem Beistand, einen Rechtsbehelf fristgerecht einzulegen. Dazu kann  es beispielsweise kommen, wenn die Frist durch den Zugang eines  Beschlusses ausgelöst wird, der einer zentralen Poststelle der Stadt  oder des Landkreises förmlich zugestellt wurde und erst nach einiger  Zeit dem zuständigen Beistand vorliegt. Eine Wiedereinsetzung in den  vorigen Stand scheitert dann wahrscheinlich daran, dass ein  Organisationsverschulden als Ursache der Fristversäumnis nicht  auszuschließen ist (siehe etwa BGH, Beschluss vom 20.09.2022, Az. VI ZB 17/22 (Öffnet in neuem Fenster)). Welche Argumentation könnte dem Beistand eventuell weiterhelfen?

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