Zum Hauptinhalt springen

[Aktualisierte Fassung vom 27.08.2022] Zahlreiche Arbeitgeber gewährten ihren Mitarbeitenden in den vergangenen Jahren und Monaten Corona-Prämien oder Corona-Sonderzahlungen. Hat ein Gläubiger das Arbeitseinkommen gepfändet, stellt sich die Frage, ob diese Leistungen pfändbar oder unpfändbar sind.

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Öffnet in neuem Fenster)

0 Kommentare

Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.
Mitglied werden