Zum Hauptinhalt springen

[Erweiterte Fassung vom 22.06.2022] Eine Situation, die in der Praxis immer wieder auftaucht: Ein Kind bezieht Leistungen nach dem UVG, der Unterhaltsschuldner verstirbt und das Kind beerbt ihn. Muss das Kind nun die nach § 7 UVG auf das Land übergegangenen Unterhaltsrückstände begleichen und damit — wirtschaftlich betrachtet — seinen eigenen Unterhalt wieder zurückzahlen?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Öffnet in neuem Fenster)

0 Kommentare

Möchtest du den ersten Kommentar schreiben?
Werde Mitglied von Martin Benner (#HoltDasGeldRein) und starte die Unterhaltung.
Mitglied werden