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Immer wieder kommt es in der Praxis dazu, dass der Gläubiger den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beantragt und danach für mehrere Monats nichts hört. Weder wird der Beschluss erlassen, noch teilt das Vollstreckungsgericht mit, was gegen den Erlass sprechen soll. Was kann der Gläubiger in diesem Fall?

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