Liebe Leserïnnen,
im Kopf herumkramend kam mir das Zitat „Den Grad der Zivilisation einer Gesellschaft kann man am Zustand ihrer Bibliotheken ablesen.“. Das ist ein schönes Beispiel für ein trügerisches Gedächnis und die Konstruktion von Erinnerung, denn natürlich lautet das berühmte Dostojewski-Zitat: „Den Grad der Zivilisation einer Gesellschaft kann man am Zustand ihrer Gefangenen ablesen.“ und ich bin froh, diesen Satz nicht getwittert und damit nicht versehentlich zur unaufhörlichen Produktion von Fake-Zitaten in den sozialen Medien beigetragen zu haben.
Jedenfalls: Wir haben solch ein Glück, dass wir seit Mitte des 19. Jahrhunderts allgemein zugängliche, öffentliche Bibliotheken haben. In der heutigen politischen Landschaft ließe sich so etwas kaum mehr durchsetzen. Eins stelle sich nun vor, jemand erfindet eine Technologie, die es auch benachteiligten Menschen, also zum Beispiel kranke, behinderte, alleinerziehende mit wenig Zeit usw., ermöglicht, Bücher auszuleihen, ohne zu Öffnungszeiten wo hingehen zu müssen. Das kann und darf nicht sein, das muss sofort unterbunden werden! Jedenfalls wenn es nach einer Initiative geht, die sich „Fair lesen“ nennt. Auf ihrer Webseite (Öffnet in neuem Fenster) zeichnet sie mit den Konterfeis von Großverdienerïnnen des Literaturbetriebs ein Bild von Literatïnnen, die am Hungertuch nagen müssen, weil Menschen Bibliotheken benutzen, statt ihre Bücher zu kaufen. Unter der Überschrift „Schreiben ist nicht umsonst“ stehen Sätze wie „Wer die Onleihe für E-Books nahe am Nulltarif fordert, der bedroht die literarische Freiheit in unserem Land.“ Als großflächige Zeitungsanzeige (Öffnet in neuem Fenster) sieht das so aus:
Das ist pure Propaganda von Teilen der Verlagsbranche. Blicken wir auf die Fakten:
Anlass für die Kampagne ist der Streit um eine gesetzliche Grundlage für die Lizenzierung von E-Books. Die werden noch immer anders behandelt als Bücher aus gebundenem Papier. Am Verleih klassischer Papierbücher verdienen Verlage, Buchhandel und Autorïnnen ziemlich gut: Die 7099 Bibliotheken in Deutschland gaben allein im Jahr 2020 112 Millionen Euro für Neuerwerbungen aus (Öffnet in neuem Fenster), die ganz normal über den Buchhandel laufen, und zwar sobald die Bücher am Markt erhältlich sind. Die Bibliotheken haben aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit das Privileg, diese Bücher an ihre Nutzerïnnen zu verleihen. Dafür bekommen Autorïnnen eine Bibliothekstantieme, die bei einigen Cent pro Ausleihe liegt und über die VG-Wort ausgeschüttet wird. Das ist gesetzlich so geregelt.
Nicht gesetzlich geregelt ist der Bibliotheksverleih von E-Books, und verläuft deswegen ganz anders. (Öffnet in neuem Fenster) Die Bibliotheken erwerben die Bücher nicht im Buchhandel, sondern über Agenturen wie Overdrive oder Divibib, welche wiederum die Lizenzbedingungen für unterschiedliche Titel mit unterschiedlichen Verlagen verhandeln. Das heißt, der Buchhandel bekommt nichts und die Autorïnnen nur, wenn die Verlage ihnen etwas vom Kuchen abgeben. Das hängt letztlich von der Verhandlungsmacht der Autorïnnen gegenüber den Verlagen ab. Die Verlage haben auch die Kontrolle über die Konditionen und können bestimmte E-Books auch ganz aus den Bibliotheken halten, wenn sie sich davon höhere Einnahmen erhoffen. Die Konditionen sind nicht einheitlich, aber typisch ist, dass eine E-Book-Lizenz ungefähr doppelt soviel kosten kann, wie ein Papierbuch im Buchhandel. So eine Lizenz gilt dann beispielsweise für zwei Jahre, bis sie erlischt und die Bibliothek eine neue Lizenz erwerben muss.
Einen Grund für diese Ungleichbehandlung von papiernen und digitalen Büchern gibt es eigentlich nicht. Buch ist Buch. Das wichtigste Argument für diese Ungleichbehandlung scheint der Geruch von Büchern aus Papier zu sein, was romantische Gründe haben soll. Diesen Geruch scheinen manche wichtiger zu finden als den Inhalt, was an der berauschenden Wirkung von Stoffen wie Toluol in Leim und Druckerschwärze liegen könnte und als sozial anerkannte Variante des Klebstoffschnüffelns betrachtet werden kann. Aber das ist ein anderes Thema.
Buch ist Buch, findet auch die Gesetzgeberïn. Unter anderem deshalb gilt seit 2019 endlich auch derselbe ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für Papierbücher und E-Books gleichermaßen. Und weil Buch eben Buch ist, hat der Bundesrat im Frühjahr 2021 einen Vorschlag für einen Gesetzesentwurf (Öffnet in neuem Fenster) gemacht, der E-Books auch im Bibliothekswesen mit papiernen Büchern gleichstellen soll. Das bedeutet wie gesagt: Erwerb im Buchhandel und die Autorïnnen erhalten Tantiemen von der VG-Wort.
Natürlich schmeckt das den Verlagen nicht. Sie müssen sich den Umsatz mit dem Buchhandel teilen, haben weniger Verhandlungsmacht und auch keine Kontrolle mehr darüber, ob und in welchem Ausmaß sie die Autorïnnen am Lizenzgeschäft beteiligen. Eine Aufrechterhaltung des Status Quo nützt also nur den Verlagen. Bibliotheken, ihre Nutzerïnnen, der Buchhandel und die Autorïnnen würden hingegen eher davon profitieren, wenn alle Bücher gleich behandelt würden. Und die Verlage gingen auch nicht vollständig leer aus, sondern bleiben wie bei Papierbüchern am Umsatz beteiligt, den der Neuerwerb generiert.
Es geht als letztlich um harte wirtschaftliche Interessen von – seien wir ehrlich – Großkonzernen. Die Verlage haben eine außergewöhnliche Stellung und ihr Ruf unterscheidet sich deutlich von dem anderer Medienunternehmen. Film- und Musikindustrie gelten längst als kommerzialisierte Haifischbecken, während es den Buchverlagen weiterhin gelingt, ihren Nimbus als Hort der Intellektualität und Bewahrende der abendländischen Kultur zu pflegen. Und das obwohl die Methoden, in mit denen in der Literaturindustrie gearbeitet wird, am Ende die gleichen sind wie in der Film- und Musikindustrie. Was nicht heißt, dass es nicht all die idealistischen Kleinverlage gibt, genauso wie es Indie-Filmproduktionen und ebensolche Plattenlabel gibt, aber die stecken halt nicht hinter Kampagnen wie „Fair lesen“.
Diese Kampagne geriert sich als Initiative von Autorïnnen, Buchhandel und Verlagen, orchestriert wird diese Kampagne aber vom Börsenverein des deutschen Buchhandels. Das ist einer dieser Orte, bei denen der Nimbus des Literarischen verbrämen soll, dass es ums Geschäft geht. Meistens vertritt der Börsenverein eher nicht so die Interessen von Autorïnnen. Das wurde zuletzt deutlich, als der europäische Gerichtshof urteilte, dass die Ausschüttungen der VG Wort alleinig den Autorïnnen zustehen und nicht mit den Verlagen geteilt werden müssen. In der Folge verschickten Verlage peinliche Bettelbriefe an ihre Autorïnnen mit der Bitte, doch Teile ihrer Tantiemen an die Verlage abzutreten. An ihrer Seite lobbyiert der Börsenverein dafür, eine solche „Verlegerbeteilung“ wieder einzuführen. (Öffnet in neuem Fenster)
Auch hier stellt sich der Börsenverein auf die Seite der Verlage und möchte mit der „Fair lesen“-Kampagne eine Gesetzesreform verhindern, die dazu führt, dass Autorïnnen in Zukunft auch für E-Books Bibliothekstantiemen erhalten. Dabei arbeitet die Kampagne mit Halb- und Unwahrheiten und Verdrehungen. So wird vielfach behauptet, dass ein Bereitstellen von E-Books in Bibliotheken direkt bei Erscheinen angeblich die gesamte Branche ruinieren würde, weil das E-Lending wie eine Flatrate funktioniere. Diesen Spin der Verlagslobby hat zum Beispiel gestern auch das „Heute Journal“ unhinterfragt übernommen. Er entspricht aber nicht der Realität: Die Bibliotheken erwerben virtuelle Exemplare von E-Books, die sie immer nur an eine Person gleichzeitig verleihen dürfen. Wer schon mal versucht hat, einen aktuellen Bestseller online in einer Bibliothek auszuleihen, dürfte festgestellt haben, dass es dafür wochen- und monatelange Wartezeiten gibt. Für Menschen, die ein neues Buch dringend lesen wollen, ist der Online-Verleih und die Frust der Wartezeit eher noch eine Werbemaßnahme, das gewünschte E-Book dann doch im Buchhandel zu erwerben.
Und E-Books im Buchhandel zu erwerben heißt übrigens ganz vor allem: bei Amazon. Überhaupt bietet Amazon schon heute genau die angeblich so ruiniöse Flatrate (Öffnet in neuem Fenster), die in der „Fair lesen“-Propaganda den Bibliotheken angedichtet wird. Für 10 Euro im Monat gibt es mit „Kindle Unlimited“ einen uneingeschränkten Zugriff auf 1 Million E-Books, die Leserïnnen dann nicht mehr kaufen müssen. Anders als in Bibliotheken gibt es weder Wartezeiten noch Rückgabefristen, und ähnlich wie bei Musik-Streamingdiensten landen bei den Autorïnnen nur Krümelbeträge, während die Verlage gut am Lizenzgeschäft mit Amazon verdienen.
Bitter ist, dass so viele Autorïnnen ihren Namen für die „Fair lesen“-Kampagne hergegeben haben. Bei vielen ist das nicht überraschend, weil es sich um populäre Bestseller-Autorïnnen handelt, die bei Verlagen wesentlich bessere Konditionen heraus verhandeln können. Vielleicht schließen sie von sich auf andere und glauben wirklich, dass es automatisch auch den Autorïnnen gut geht, wenn es den Verlagen gut geht. Vielleicht sind einige von ihnen auch einfach verpeilt und lebensfremd, was zwar wie ein Klischee klingt, aber vielleicht manchmal trotzdem zutrifft. Erste Unterzeichnerïnnen rudern auch schon zurück (Öffnet in neuem Fenster) und sagen, sie hätten unterschrieben ohne richtig gelesen zu haben, was sie da unterschreiben. Ihr Armutszeugnis.
Ein schönes Restwochenende wünscht
Enno Park
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