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Eilantrag abgelehnt

11. Oktober 2024

Liebe Lesende,

die Erste Beigeordnete und LDS-Vizelandrätin Susanne Rieckhof ist mit ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gescheitert. Ob sie in die nächste Instanz gehe, werde derzeit geprüft, sagt ihr Anwalt David Hofferbert. Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, das Landrat Sven Herzberger am 1. September verhängte (Abre numa nova janela), sei nach Ansicht des Gerichts “aller Voraussicht nach rechtmäßig”, heißt (Abre numa nova janela) es in einer Pressemitteilung vom 9. Oktober. Dabei genüge es, dass nur der Verdacht einer Straftat oder einer Dienstpflichtverletzung bestehe. Die Aufklärung dieser obliege anderen Verfahren, beispielsweise Disziplinarverfahren.

Ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte „erfordere zwingende dienstliche Gründe und damit eine erhebliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebs”, führt das Gericht der Mitteilung zufolge aus. Ein “vorwerfbares Fehlverhalten der Beamtin” sei dazu ebenso wenig notwendig wie “eine erschöpfende Klärung des ihr vorgeworfenen Sachverhalts“. Es ist nach Auffassung des Gerichts “nicht erforderlich, dass bereits Klarheit über den Grund für die Beeinträchtigung der dienstlichen Belange oder die weitere Verwendung und Behandlung des Beamten besteht”.

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