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"Das nächste Mal bekommt ihr sie als Leiche zurück"

"Das nächste Mal bekommt ihr sie als Leiche zurück!"

Gewalt gegen Partner*innen nimmt zu: Gespräch mit Opferanwältin Christina Clemm

"Das nächste Mal bekommt ihr sie als Leiche zurück!", so soll der 39-jährige Wasim A.gegenüber den Verwandten seiner früheren Ehefrau gedroht haben. 

Rechtsanwältin Christina Clemm vertritt die frühere Ehefrau des Angeklagten Wasim A. Die Anwältin arbeitet als Rechtsanwältin in Berlin, ist sowohl im Familienrecht als auch dem Strafrecht Expertin und war Mitglied der Expertenkommission zur Reform des Sexualstrafrechts des (BMJV). Hat sich die Lage der Opfer häuslicher Gewalt spürbar gebessert?

Jede Stunde werden 13 Frauen Opfer von Gewalt in ihrer Partnerschaft, meldet 2021 das Bundeskriminalamt (BKA). Allein die Zahl der angezeigten Gewalttaten sei 2020 noch einmal um 4,9 % gestiegen, das entspräche 146.655 Opfern, so die Statistik des BKA. Frauen sind danach zu 79 % die Leidtragenden der Gewalt in Partnerschaften oder früheren Partnerschaften.  Die damalige Bundesministerin für Justiz-und Frauen (und jetztige Bundesverteidigungsministerin) Christine Lambrecht berichtete, dass alle zweieinhalb Tage eine Frau durch eine Gewalttat ihres Partners oder Ex-Partners getötet würde.** "Das dürfen wir nicht länger zulassen, wir müssen da ganz klare Kante zeigen"**, sagte die SPD-Ministerin.

"Das nächste Mal bekommt ihr sie als Leiche zurück!", soll der 39-jährige Familienvater Wasim A. den verwandten seiner früheren Frau und Mutter der gemeinsamen Kinder gedroht haben. Er stand im Herbst 2021 vor dem Landgericht Berlin, angeklagt wegen mehrfacher Vergewaltigung, Misshandlungen und einem Vorfall in einem der größten Berliner Kaufhäuser am Hermannplatz vor Gericht: er soll seine Frau geschlagen und, als sie zu Boden ging, sie an den Haaren durch das Kaufhaus geschleift haben. Die beiden Kinder sahen zu, ebenfalls ein "Kinderbeauftragter", der vom Jugendamt bestellt worden war. Der Kinderbeauftragte wollte mit dem Angeklagten, dessen früherer Frau und deren beiden Kindern zum Familiengericht gehen. Der Umgang mit den Kindern sollte geregelt werden.

Christina Clemm  vertritt die Frau, die sich von ihrem Ehemann A. getrennt hatte und das lt. Staatsanwaltschaft von A. nicht akzeptiert wurde. Die Rechtsanwältin arbeitet als Fachanwältin in Familienrechts- und Strafverfahren.

https://christina-clemm.de/ (Abre numa nova janela)

Rechtsanwältin Christina Clemmist im Prozess gegen Wasim A. Nebenklagevertreterin. Seit 1996 tritt sie als Anwältin von Opfern sexualisierter und rassistisch motivierter Gewalt in Strafprozessen gegen die mutmaßlichen Peiniger ihrer Mandantinnen auf. Sie ist eine ausgewiesene Expertin, war u.a. auch Mitglied der Expertenkommission zur Reform des Sexualstrafrechts des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Sehr gern arbeite sie auch rechtspolitisch, sagt sie über sich.

Mit Rechtsanwältin Clemm sprach ich über die Taten, die Wasim A. im Prozess vorgeworfen wurden und werden und ihre Mandantin: die frühere Frau des 39-jährigen.

55 Jahre nach der Gründung der Bundesrepublik wurde im Jahr 2004 erstmals eine wissenschaftliche große Repräsentativuntersuchung zur Gewalt gegen Frauen in Deutschland vorgelegt.

https://repositorium.ixtheo.de/xmlui/bitstream/handle/10900/63018/langfassung-studie-frauen-teil-eins.pdf?sequence=1&isAllowed=y (Abre numa nova janela)

Repräsentativuntersuchung Gewalt gegen Frauen (Abre numa nova janela)

Zeigt unsere Gesellschaft ein ausreichendes Interesse, die hauptsächlich von Männern ausgeübte Gewalt gegen ihre Partner*innen wissenschaftlich zu erforschen, um dieses gravierende Problem besser bekämpfen oder sogar beenden zu können? Zeigt sich ein mangelndes Interesse an diesem Thema nicht gerade an dem halben Jahrhundert, das es brauchte, bis dieses Phänomen - und sein Dunkelfeld - im Jahr 2004 erstmals in dieser Gründlichkeit erforscht wurde?

Wasim A.(39)

Seiner Ex-Frau soll der Angeklagte sinngemäß gesagt haben, als sie bereits in eine geschützte Wohnung vor ihm geflüchtet war

 "Wenn ich meinen Sohn dort nicht abholen kann,  bringe ich Dich um!"

Das sind zwei der angeklagten Drohungen. A. soll seine Frau von Juni 2015 bis zum Dezember 2020, also fünfeinhalb Jahre misshandelt, vergewaltigt und verfolgt haben. Er soll Verbrechen an der Frau begangen haben, die er einst liebte, mit der er zwei kleine Kinder hat.

Mit Schlägen und Tritten auf ihren gesamten Körper fing es laut Staatsanwaltschaft an, dann soll er mit einem Gürtel mit Metallschnalle gegen ihren Kopf geschlagen, sie getreten und einen Stein auf sie geworfen haben, der sie nur knapp verfehlt haben soll. Laut Anklage vergewaltigte er seine Frau zweimal. Sie sei auch ins Kinderzimmer vor ihm geflüchtet, sagt die frühere Ehefrau von A. Selbst in der geschützten Wohnung soll er ihr und den beiden kleinen Kindern nachgestellt haben:

"Ich schicke Dir Leute, die Dich verscharren werden, ich werde dein Gesicht zerschneiden!",

soll Wasim A. am Telefon gedroht haben.

Das Berliner Landgericht verurteilte den früheren Ehemann und Vater der gemeinsamen beiden  Kinder bisher nur wegen eines gewalttätigen Übergriffs gegen seine Frau in einem der größten Kaufhäuser der Hauptstadt, bei Karstadt, an der Grenze zwischen Kreuzberg und Neukölln, am Hermannplatz.

Anderthalb Jahre Gefängnis lautete das inzwischen rechtskräftige Urteil. A. hatte eingerämt, was viele Zeug*innen am 11. Dezember 2020 mitangesehen hatte: Er versetzte seiner Ex-Frau mit voller Wucht einen Kopfstoß, ihr Nasenbein brach und sie sackte blutüberströmt zu Boden. Daraufhin zog er sie an den Haaren meterweit über den Boden, bis der Wachschutz eingriff.  Die beiden gemeinsamen Kinder sahen verschreckt aus nächster Nähe zu. Ebenfalls ein Familienhelfer war dabei, denn eigentlich sollte man gemeinsam einen Termin beim Familiengericht wahrnehmen. Dort sollte es ums Umgangsrecht des Vaters mit den Kindern gehen.

Bevor A. diesbezüglich ein Geständnis im Prozess ablegte, hatte er sich mit seinen drei Verteidiger*innen beraten.

Nach der Ende 2021 ausgesprochenen Gefängnisstrafe gegen den geständigen A. wegen der Taten im Karstadt-Kaufhaus, muss jetzt ab September 2022 noch einmal verhandelt werden wegen neun weiterer Vorwürfe. U.a. soll A. seine frühere Frau  zweimal vergewaltigt haben. Zu einem Urteil konnte es in diesen Fällen im ersten Prozess nicht kommen, weil die Richter*innen wegen ihres anstehenden Urlaubs den Prozess hätten diesbezüglich abbrechen müssen, wie sie selbst erklärten. Das mutmaßliche Opfer A.s muss also noch einmal u.a. über ihre mutmaßlichen Vergewaltigungen aussagen - über sieben Jahre nach den vorgeworfenen Taten der häuslichen Gewalt.

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Zur Präventionsarbeit mit Täter*innen (Abre numa nova janela)

Beratungsstelle für Täter*innen häusliche Gewalt (Abre numa nova janela)

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