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Inklusion im Wohnprojekt - update 2023

Das Verständnis von inklusivem Wohnen ist sehr unterschiedlich. Die UN-Behindertenkonvention wurde stufenweise ins deutsche Bundesteilhabegesetz umgesetzt. Wohnen und Leben in Einrichtungen sollen künftig für Menschen mit Behinderung nicht mehr die Regel sein. Jede:r soll die Wahlfreiheit haben, frei zu entscheiden, ob er / sie in eigenen Wohnräumen leben möchte und ambulante Hilfen in Anspruch nimmt. 

Für die begriffliche Einordnung der verschiedenen Wohnformen empfehle ich 


Der Bedarf an barrierefreien preiswerten Wohnungen wird steigen. Der Verein WOHN:SINN hat mit Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange, und mit Hilfe von Aktion Mensch Forderungen für mehr Inklusives Wohnen formuliert ...

https://www.wohnsinn.org/fileadmin/Redaktion/PDFs/WOHNSINN_Bayerischer_Behindertenbeauftragter_Forderungskatalog_inklusives_Wohnen.pdf (Opens in a new window)


Gerade Genossenschaften könnten gut mit sozialen Trägern kooperieren, aber ...

.. für das Gelingen ist einiges zu bedenken.


Inklusionsprojekte innerhalb einer Genossenschaft


Vielfach wird die Variante 1 umgesetzt.

Eine gemeinnützige Organisation / ein sozialer Träger möchte Wohnen, Betreuung und evt Pflege anbieten - als Wohngruppe für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Menschen.
Die gemeinnützige Organisation wird zunächst selber Mitglied in der Genossenschaft.
Üblicherweise mietet der soziale Träger Wohnraum zur Untervermietung an die eigene Klientel von der Genossenschaft an. Hierbei handelt es sich um einen gewerblichen Generalmietvertrag >> vgl. Post #31 (Opens in a new window)

Diese Variante ist notwendig und sinnvoll, wenn es

  • keine abgeschlossenen Wohneinheiten gibt > WG

  • innerhalb der Gruppe öfters personelle Veränderungen gibt > Student:innen übernehmen Assistenzen, der Übergang von einer Einrichtung zu ambulanten Wohnen muss erst erprobt werden, Modelle "Wohnen für Hilfe / Assistenz"

Für Genossenschaften kann bei dieser Variante der Verlust der Körperschaftssteuerbefreiuung drohen >> vgl. Post #30 (Opens in a new window).

Darüber hinaus sind die landesspezifischen „heimrechtlichen“ Anforderungen  (wie das PflegWoqG (Opens in a new window) in Bayern) zu beachten. Auch länderspezifische baurechtliche Vorschriften (wie das AVPflegeWoqG in Bayern) (Opens in a new window), insbesondere die Anforderungen an Rettungswege und Brandschutz haben ihre Tücken.

Die Bewohner:innen in der Wohngruppe / Wohngemeinschaft haben keine direkte Vertragsbeziehung zur Genossenschaft. Die Bewohner:innen in der Wohngruppe / Wohngemeinschaft schließen einen / mehrere untereinander verbundene Verträge nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (Opens in a new window) mit dem sozialen Träger ab. Auch wenn zwei separate Verträge abgeschlossen werden, wird ein Gesamtpaket aus Wohnen, Unterstützen und (bei Bedarf) Pflege angeboten. 

Es gibt aber auch eine andere Variante 2

Die einzelnen Bewohner:innen beteiligen sich selber an einem Wohnprojekt oder mieten selber Wohnraum (Einzelwohnen/Paarwohnen) an.
Der Betreuungs- und/oder Pflegevertrag mit dem sozialen Anbieter wird separat abgeschlossen. Alternativ beschäftigt der/die Bewohner:in als Arbeitgeber - im Rahmen des persönlichen Budgets - seine Betreuungs-  und Pflegekräfte.

Diese Variante muss natürlich den Wünschen des Betroffenen entsprechen. Nicht jede:r ist für Einzelwohnen geeignet. Auch sollten in einem Wohnprojekt  3 - 5 Einheiten für Einzelwohnen angeboten werden. Die räumliche Nähe zu einer ambulant betreuten Wohngruppe („Satellitenwohnen“)  oder die gute Einbindung in die Hausgemeinschaft helfen zusätzlich gegen Vereinsamung. 

Begrenzender Faktor sind meist die finanziellen Möglichkeiten des/der einzelnen Bewohner:in. Der Pflichtanteil für die Mitgliedschaft (zwischen 200 - 1500 € je nach Satzung) ist noch leistbar. Auch wenn die Vermögens- und Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Eingliederungshilfe mittlerweile deutlich erhöht wurden, so sind die wohnungsabhängigen Pflichtanteile in einer Genossenschaft eine unüberwindbare Hürde für Interessierte, die existenzsichernde Leistungen erhalten. Gerade diese Gruppe erhält auch keine 134 KfW-Fördermittel, da sie nicht die bankspezifischen Anforderungen für Kredite erfüllen können.  

Der soziale Träger kann diese wohnungsabhängigen Anteile zugunsten eines Bewohners mit Anspruch auf Eingliederungshilfe übernehmen (Regelung im Kooperationsvertrag). Im Gegenzug kann dem Träger von der Genossenschaft ein Mitspracherecht bei der Planung und ein Benennungsrecht eingeräumt werden.  

Grundsätzlich besteht die „Gefahr“ dass der/die Bewohner:in den Betreuungsvertrag mit dem Anbieter irgendwann kündigt und gleichzeitig weiterhin in der „geförderten" Genossenschaftswohnung bleibt. Das lässt sich nicht vermeiden. ABER, das Benennungsrecht lebt mit dem nächsten Wechsel wieder auf.

Für die Genossenschaft besteht das Risiko, eine:n "schwierige:n" Bewohner:in zu bekommen. Der soziale Träger mit seiner Kompetenz kann hier beratend und unterstützend in der Hausgemeinschaft agieren.
Als finanzielle Absicherung (Schäden in der Wohnung) sollte eine Kaution nach BGB im Einzelvertrag vereinbart sein.

Dies alles ist in einem Kooperationsvertrag zwischen Genossenschaft und sozialem Anbieter regelbar. 

Diese Konstruktion entspricht den Vorgaben des Bundesteilhabegesetze und kommt dem Recht auf Selbstbestimmung am nächsten. 

Beide Varianten habe ich bereits juristisch begleitet.
Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung info@majchrzak-rummel.de

Der vollständigkeitshalber sind weitere Varianten zu erwähnen:

Mit der GENIUS Wohnbau eG (Opens in a new window)haben sich freie Träger aus den Bereichen Alten-, Behinderten, Eingliederungs-, Sucht- und  Jugendhilfe unter dem Dach des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zu einer Genossenschaft zusammengefunden. Ziel der Genossenschaft ist es für die eigenen Arbeitsfelder selbst Wohnbau zu betreiben bzw. als Generalmieterin von Wohnungsbestand aufzutreten und die Gebäude für die Zielgruppen langfristig zu sichern.

Das Sozialprojekt Wohnen (Opens in a new window) als gemeinnützige GmbH kauft einzelne Wohnungen, die in weiterer Folge deutlich unter dem Marktpreis an diejenigen vermietet werden, die auf dem Wohnungsmarkt keine Chance haben. Die Gemeinnützigkeit beruht hier auf "mildtätige Einrichtung".

Die Stiftung trias, gemeinnützige Stiftung für Boden, Ökologie und Wohnen und WOHN:SINN – Bündnis für inklusives Wohnen e.V. eröffnen ein gemeinsames Sondervermögen für ein Pilotprojekt >>> Link zu wohnsinn (Opens in a new window).
Auch diese Idee ist reproduzierbar!

Nachfolgend einige weiterführende Links zum Thema:

Planen/Bauen für alle unter einem Dach

Hinweise der Architektenkamme (Opens in a new window)r für Bauherren
Barrierefreiheit nach DIN 18040-2


Förderprogramme

immer wieder neu >>> Link zur Aktion Mensch (Opens in a new window)

Börse für inklusives Wohnen

Die Online-Inklusionsbörse der mitbauzentrale München vernetzt Anbieter und Suchende von Wohnraum - d.h. Sozialverbände mit Genossenschaften und anderen Wohnungsunternehmen. Sie hilft Ihnen bei der Suche nach Wohnangeboten für Ihre Zielgruppen aus dem Bereich der Behindertenarbeit oder  Jugendhilfe etc. Die Online-Inklusionsbörse hilft Genossenschaften und  anderen Wohnungsunternehmen bei der Suche nach Trägern für freie Wohnflächen (Wohngruppen, WG’s, betreutes Einzelwohnen).
mehr Infos  (Opens in a new window)

Die Börse befindet sich in einem geschützten Bereich. Für die Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an die mitbauzentrale unter info@mitbauzentrale-muenchen.de (Opens in a new window)

Bundesweites Koordinierungsangebot & Informationsplattform für Gemeinschaftliches Wohnen plus

Die Plattform richtet sich an Interessierte, Initiativen, Kommunen und Projektträger aus der Wohnungs- und Sozialwirtschaft, die Projekte Gemeinschaftlichen Wohnens in Kombination mit (betreuten) Wohngemeinschaften, Quartierstreffs und Nachbarschaftshilfen realisieren möchten.
Zur Website (Opens in a new window)https://win.fgw-ev.de/ (Opens in a new window)

Inklusive Wohnprojekte direkt finden

Einzelpersonen und Wohnprojekte finden zusammen über die Plattform von WOHN.SINN (Opens in a new window)   
Der Geschäftsführer von WOHN:SINN Tobias Polsfuß hat viel Erfahrung mit inklusivem Wohnen in Gemeinschaften. Im Interview (Opens in a new window) erzählt er über unterschiedliche gemeinschaftliche Wohnformen und wie diese Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag unterstützen können.


Informationen in leichter Sprache

Was ist eine Genossenschaft? Einfach eine gute Idee (Opens in a new window)

Leit-faden zur Gründung von Wohngemeinschaften (2016) (Opens in a new window)

Gründungsleitfaden

https://www.wohnsinn.org/wissen-von-a-z/gruendungsleitfaden (Opens in a new window)

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Topic juristische Fachthemen

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