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[Erweitere Fassung vom 30.07.2022] Ab und zu erhalten der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde nach der Pfändung eine Zahlung des Drittschuldners, die er kurz darauf wieder zurückfordert, weil die Überweisung eine versehentliche Doppelzahlung gewesen sei, ein technisches Problem vorgelegen habe usw. Ein konkretes Beispiel: Der Drittschuldner hat versehentlich einen gerichtlichen Beschluss über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht beachtet. Sind der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde in diesen Fällen zur Rückzahlung verpflichtet?

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