Skip to main content

Pfändung und Pfändbarkeit einer Urlaubsabgeltung

Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet. Nach einiger Zeit endet das Arbeitsverhältnis zum 31.02. des Jahres. Der Schuldner hat Anspruch auf eine “Urlaubsabgeltung”, die ihm zusammen mit dem Gehalt für Februar ausgezahlt wird. Ab dem 01.03. bezieht der Schuldner Arbeitslosengeld nach dem SGB III.

Was ist die “Urlaubsabgeltung”? Ist sie pfändbar? Wird sie von einer Lohnpfändung erfasst? Ist sie nach § 850a Nr. 2 ZPO (Opens in a new window) unpfändbar, voll pfändbar oder gilt der pfandfreie Betrag, z. B. nach § 850c ZPO (Opens in a new window) oder § 850d ZPO (Opens in a new window)?

Um diesen Beitrag lesen zu können, musst du Mitglied werden. Mitglieder helfen uns, unsere Arbeit zu finanzieren, damit wir langfristig bestehen bleiben können.

Zu unseren Paketen (Opens in a new window)

0 comments

Would you like to be the first to write a comment?
Become a member of Martin Benner (#HoltDasGeldRein) and start the conversation.
Become a member