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Änderung der (neuen) amtlichen Formulare für die Zwangsvollstreckung

Bekanntlich sind ab 01.09.2024 für die privat-rechtliche Zwangsvollstreckung die neuen amtlichen Formulare zu verwenden. Sie wurden nun erneut, aber nur geringfügig geändert. Die Veröffentlichung im BGBl. mit einem Abdruck der Neufassungen findet sich hier (Opens in a new window). Sie sind allerdings erst ab 01.10.2025 zwingend (§ 6 Abs. 1 ZVFV n. F.). Damit gilt:

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