Pfändung und Pfändbarkeit einer Urlaubsabgeltung
Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet. Nach einiger Zeit endet das Arbeitsverhältnis zum 31.02. des Jahres. Der Schuldner hat Anspruch auf eine “Urlaubsabgeltung”, die ihm zusammen mit dem Gehalt für Februar ausgezahlt wird. Ab dem 01.03. bezieht der Schuldner Arbeitslosengeld nach dem SGB III.
Was ist die “Urlaubsabgeltung”? Ist sie pfändbar? Wird sie von einer Lohnpfändung erfasst? Ist sie nach § 850a Nr. 2 ZPO (Opens in a new window) unpfändbar, voll pfändbar oder gilt der pfandfreie Betrag, z. B. nach § 850c ZPO (Opens in a new window) oder § 850d ZPO (Opens in a new window)?
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