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(Inter-)Nationales Hilfeersuchen im Bevölkerungsschutz

Wie läuft das eigentlich?

Gestern twitterte (oder echste?) das Bundesministerium für Verteidigung auf X, dass das niedersächsische Innenministerium aufgrund der aktuellen Hochwasserlage ein internationales Hilfeersuchen gestellt habe. Daraufhin habe das französische Militär schnell reagiert und umgehend mobile Deichsysteme bereitgestellt. Weshalb sich der deutsche Verteidigungsminister öffentlich bei dem französischen Verteidigungsminister bedankte:

Was steckt dahinter und wie genau lief das ab?

Das GMLZ

Im Bevölkerungsschutz (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) ist das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum - kurz GMLZ - mit Hauptsitz in Bonn der 24/7 verfügbare Ansprechpartner, wenn es um die Koordination von nationalen und internationalen Hilfeersuchen geht. Es wird vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betrieben und gehört damit zum Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).

Partner des GMLZ sind die

  • Bundesressorts

  • Landesinnenministerien und Innensenate

  • Fach- und Bundesbehörden wie Robert Koch-Institut (RKI), Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Technisches Hilfswerk (THW)

  • Gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB)

  • Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rotes Kreuz

  • Anrainerstaaten, Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Drittstaaten

  • EU-Kommission, NATO, WHO und die Vereinte Nationen.

Koordination von Hilfeersuchen

Das GMLZ koordiniert die Hilfeersuchen. In der Rolle eines Vermittlers nimmt es eingehende Hilfeersuchen auf, bewertet diese und leitet sie an geeignete Partner weiter. Hilfsangebote der Partner sammelt das GMLZ und meldet sie an die hilfeersuchende Stelle zurück.

Das GMLZ hat so in der Vergangenheit über den EU Civil Protection Mechanism (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), das Katastrophenschutzverfahren der EU, deutsche Hilfeleistungen für die erdbebenbetroffenen Staaten Türkei und Syrien sowie Waldbrandunterstützung für Frankreich koordiniert.

Auch im o.g. Fall erfolgte das Hilfeersuchen des niedersächsischen Innenministeriums über das Katastrophenschutzverfahren der EU (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), vermittelt durch das GMLZ.

Lagebilderstellung

Daneben erstellt das GMLZ kontinuierlich ein aktuelles und flächendeckendes Lagebild zu bevölkerungsschutz (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)relevanten Ereignissen im In- und Ausland. Es bewertet diese Ereignisse und Sachverhalte, analysiert Daten und erstellt z.B. Prognosen potentieller Schadensentwicklungen, und unterrichtet seine Partner. Dies kann in einem täglichen Lagebericht oder anlassbezogen in Lagemeldungen geschehen.

Rechtsgrundlage

Seine Rechtsgrundlage hat das GMLZ in § 16 ZSKG (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre), der zentralen Norm für Koordinierungsmaßnahmen und Ressourcenmanagement im Bevölkerungsschutz (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). “Ressourcen” meint hier vor allem Engpassressourcen, d.h. alle (Einsatz-)Kräfte und Mittel, die zur Hilfe bei der Bewältigung von Ereignissen notwendig sind, aber nicht wie benötigt zur Verfügung stehen.

Stellung international und national

Das GMLZ bearbeitet mehr als 50 verschiedene nationale und internationale bevölkerungsschutzrelevante Informations- und Warnverfahren (neben dem EU-Katastrophenschutzverfahren z.B. im Bereich des Gesundheits- und Strahlenschutzes).

Das GMLZ ist in Deutschland die einzige autorisierte Stelle für die Aktivierung von Fernerkundungsprodukten wie Copernicus (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) der EU. So können über den Copernicus-Dienst für Katastrophen- und Krisenmanagement (Emergency Management Service, CopernicusEMS) jederzeit Satellitenbilder zur Lagebilderstellung herangezogen werden. Das GMLZ wurde auch im Dezember 2023 in Anspruch genommen, um das Hochwasser in Niedersachsen besser überblicken zu können (Quelle: X):

Der abgebildete CopernicusEMS-Link kann hier (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) abgerufen werden.

Katastrophenschutzrechtlicher Hintergrund

Um externe Hilfe in Anspruch nehmen zu können, haben die zuständigen niedersächsischen Katastrophenschutzbehörden keine Katastrophe (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) ausgerufen, sondern Gebrauch gemacht von einer Besonderheit des niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre). Dieses sieht nämlich eine Art Katastrophenvorstufe vor, das “außergewöhnliche Ereignis” nach § 1 Abs. 3 NKatSG. Danach ist

Ein außergewöhnliches Ereignis im Sinne dieses Gesetzes (…) eine Gefahr für Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte, die mit den Mitteln der örtlichen Gefahrenabwehr nicht mehr zu bewältigen ist, einen Katastrophenfall nach sich ziehen kann und deren Bekämpfung eine zentrale Unterstützung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatzkräfte und -mittel des Katastrophenschutzes erfordert.

Der Eintritt des außergewöhnlichen Ereignisses wurde von den Landkreisen Celle, Oldenburg, Emsland, Osterholz, dem Heidekreis sowie Verden (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) als zuständige Katastrophenschutzbehörden nach (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre)§ 20 NKatSG festgestellt.

Damit konnte überörtliche Hilfe nach § 23 Abs. 2 NKatSG durch die oberste Katastrophenschutzbehörde, das nach § 2 Abs. 1 S. 4 NKatSG für Inneres zuständige Ministerium Niedersachsens, in Anspruch genommen werden. Das ist Partner des GMLZ, siehe oben, und konnte somit CopernicusEMS-Informationen abfragen bzw. das internationale Hilfeersuchen stellen.

Mehr Infos

Mehr zum GMLZ findest du hier (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) beim BBK und hier (S'ouvre dans une nouvelle fenêtre) beim BMI.

Sujet Wissenswertes

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