Bevölkerungsschutz, Zivilschutz, Katastrophenschutz
Nachdem ich in meinem zweiten Beitrag das internationale Schutzzeichen des Zivilschutzes (Öffnet in neuem Fenster) vorgestellt habe, möchte ich ein wenig mehr auf die Begrifflichkeiten eingehen.
Denn: Zivilschutz ist nicht gleich Katastrophenschutz.
Beide sind aber unter einem Dach - dem Bevölkerungsschutz - zusammengefasst und ergänzen sich gegenseitig:
Bevölkerungsschutz
Bevölkerungsschutz umfasst
alle Aufgaben und Maßnahmen des Bundes im Zivilschutz sowie
die Aufgaben und Maßnahmen der Länder und Gemeinden im Katastrophenschutz.
Zivilschutz
Zivilschutz ist die Aufgabe des Bundes im Verteidigungsfall (siehe Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz: “Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über … die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung”).
Zivilschutz beinhaltet nach § 1 Abs. 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) den Schutz
der Zivilbevölkerung, ihrer
Wohnungen und Arbeitsstätten,
lebens- oder verteidigungswichtiger ziviler Dienststellen,
Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie
das Kulturgut
durch nichtmilitärische Maßnahmen vor Kriegseinwirkungen sowie die Folgenbeseitigung oder -milderung. Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung (dazu mehr im Folgebeitrag).
Zum Zivilschutz gehören nach § 1 Abs. 2 ZSKG insbesondere, also nicht nur:
der Selbstschutz (dazu mehr im Folgebeitrag),
die Warnung der Bevölkerung,
der Schutzbau,
die Aufenthaltsregelung,
der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11 ZSKG, d.h. ergänzende Ausstattung und Ausbildung der Kräfte des Landeskatastrophenschutzes, auf die der Bund im Verteidigungsfall zurückgreift,
Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit,
Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.
Den Zivilschutzcharakter der NINA-WarnApp (Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes) kannst du direkt und vor dem Öffnen am Zivilschutzzeichen (Öffnet in neuem Fenster) erkennen. Außerdem ist er eindeutig unter “Notfalltipps” und dort wiederum unter “Besondere Gefahrenlagen” zu erkennen. Dort findet sich der Abschnitt “Allgemeine Hinweise bei einem Raketeneinschlag” als Beispiel kriegerischer Handlungen.
Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz, manche sagen dazu auch Zivilschutz in Friedenszeiten (siehe seine Nichterfassung von Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG), ist Aufgabe der Bundesländer und umfasst die Gefahrenabwehr bei Katastrophen.
Integriertes Hilfeleistungssystem
Das Vorstehende bedeutet nicht, dass der Bund in Friedenszeiten untätig ist.
In Deutschland arbeiten der Bund, die Bundesländer und Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz im Bevölkerungsschutz eng zusammen. Diese Zusammenarbeit wird “integriertes Hilfeleistungssystem” genannt.
Dabei stellt der Bund seine Zivilschutz-Ressourcen den Bundesländern in Friedenszeiten für den Katastrophenschutz zur Verfügung (“Katastrophenhilfe”, z.B. § 12 ZSKG). In diesem Rahmen können die Bundesländer, Städte und Gemeinden über die NINA-WarnApp vor lokalen Katastrophen und Gefahren warnen. Die Bundesländer stellen im Gegenzug ihre Katastrophenschutz-Ressourcen im Verteidigungsfall dem Bund zur Verfügung (§ 11 Abs. 1 S. 1 ZSKG). Auf diese Weise soll schnellstmöglich die beste Hilfe für die betroffene Bevölkerung bereitstehen.
Mehr Details zum Bevölkerungsschutz gibt es hier (Öffnet in neuem Fenster) beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) oder auch hier (Öffnet in neuem Fenster) beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).